hallo,
Es muss für die Jhare 2007,2008 und 2009 die Steuererklärung
gemacht werden.
Wr sind aber erst seit Dezember 2009 verheiratet.
kein problem, kann trotzdem rückwirkend gemacht werden. für die zeiten vor der heirat getrennt, für die zeit ab der heirat (jahr!) zusammen.
Ich bin nach dem Tod meines Mannes wieder zurück in meine
Heimatstadt gezogen.
- Welche Adresse gebe ich bei dem Mann ein: die wo wir
zusammen kebten oder die wo ich jetzt wieder wohne?
es wird i.a. immer die adresse eingegeben, unter der der steuerpflichtige zuletzt gelebt hat bzw. gerade lebt.
2.An welches Finanzamt muss die Erklärung:an die wo wir
wohnten oder wo ich jetzt wohne?
immer am aktuellen wohnort. das finanzamt „zieht“ sich dann die entsprechenden unterlagen vom vorherig zuständigen fa. (im mantelbogen, seite 1, ist ein feld, unter dem man einträgt, wo man die vorgehende steuererklärung abgegeben hat. dann weiß das „aktuelle“ fa, woher es sich die unterlagen holen muß)
- Muss ich mich als Ehefrau auch eintragen für die Jahre, wo
ich noch nicht mit ihm verheiratet war?
nein, erst ab dem jahr 2009
Und was ist mit dem Jahr 2009? - da waren wir ja erst ca. 2
Wochen verheiratet?
egal, es zählt nicht, wie lange man verheiratet war in diesem jahr, sondern nur das gesamte kalenderjahr.
also: für die jahre 2007 + 2008 getrennte erklärung; ab dem jahr 2009 gemeinsame erklärung, sofern nicht ausdrücklich getrennte veranlagung vereinbart war. kein ehepaar ist verpflichtet, eine gemeinsame steuererklärung abzugeben, das kann nach wie vor jeder für sich machen, wenn sie/er das will. i.a. wird aber eine gemeinsame erklärung abgegeben.
bzgl. der steuerklasse kommt es darauf an, was ihr vereinbart und auf der lohnsteuerkarte eingetragen habt: entweder 3/5 oder 4/4. ist aber für die steuererklärung unerheblich.
gern geschehen.
saludos, borito