Steererklärung für verstorbenen Ehemann machen

Hallo,

ic muss eine Steuererklärung für meinen im Mai 2010 verstorbenen Ehemann machen und habe einige Probleme damit, hoffe könnt mir helfen.

Es muss für die Jhare 2007,2008 und 2009 die Steuererklärung gemacht werden.
Wr sind aber erst seit Dezember 2009 verheiratet.
Ich bin nach dem Tod meines Mannes wieder zurück in meine Heimatstadt gezogen.

  1. Welche Adresse gebe ich bei dem Mann ein: die wo wir zusammen kebten oder die wo ich jetzt wieder wohne?

2.An welches Finanzamt muss die Erklärung:an die wo wir wohnten oder wo ich jetzt wohne?

  1. Muss ich mich als Ehefrau auch eintragen für die Jahre, wo ich noch nicht mit ihm verheiratet war?
    Und was ist mit dem Jahr 2009? - da waren wir ja erst ca. 2 Wochen verheiratet?

Vielen Dank.

Gleichfalls Hallo,
zu 1 ist die Adresse des Mannes einzutragen, wo er lebte!
zu 2 es ist egal, wo die Steuererklärungen abgegeben werden, das Finanzamt leitet diese an die zuständige Stelle weiter.
Zu 3, da Ihr in 2009 verheiratet wart (wie lange ist egal)gilt Zusammenveranlagung und Steuerklasse 3, d.h sie müssen sich auch bei der Erklärung des Mannes eintragen oder der Mann bei Ihrer!
Gruss Hermann

Hallo, sollte es nicht am Geld scheitern, empfehle ich in dieser Angelegenheit auf alle Fälle einen Steuerberater hinzuzuziehen.Hier sind einfach zu viele Details zu beachten, die sich durch Unwissenheit nachteilig auswirken können. Im Jahr der Eheschließung ist eine gemeinsame Veranlagung unter der Anwendung der Splitingstabelle möglich.
Gleichzeitig denke ich, dass eine Erklärung für die Jahre vor der Hochzeit nicht ihre Aufgabe ist, da ja keine gemeinsame Veranlagung erfolgt. Sollte es jedoch so sein, dass eine große Hinterlassenschaft da ist, so ist das Finanzamt an den Steuerschulden berechtigt interessiert! Vielleicht hatte er ja schon einen Steuerberater, der einen Einblick hat? Dann unbedingt konsultieren!
Liebe Grüße
Usle444

Hallo,
leider keine Ahnung.
Gruß Claus

hallo,

Es muss für die Jhare 2007,2008 und 2009 die Steuererklärung
gemacht werden.
Wr sind aber erst seit Dezember 2009 verheiratet.

kein problem, kann trotzdem rückwirkend gemacht werden. für die zeiten vor der heirat getrennt, für die zeit ab der heirat (jahr!) zusammen.

Ich bin nach dem Tod meines Mannes wieder zurück in meine
Heimatstadt gezogen.

  1. Welche Adresse gebe ich bei dem Mann ein: die wo wir
    zusammen kebten oder die wo ich jetzt wieder wohne?

es wird i.a. immer die adresse eingegeben, unter der der steuerpflichtige zuletzt gelebt hat bzw. gerade lebt.

2.An welches Finanzamt muss die Erklärung:an die wo wir
wohnten oder wo ich jetzt wohne?

immer am aktuellen wohnort. das finanzamt „zieht“ sich dann die entsprechenden unterlagen vom vorherig zuständigen fa. (im mantelbogen, seite 1, ist ein feld, unter dem man einträgt, wo man die vorgehende steuererklärung abgegeben hat. dann weiß das „aktuelle“ fa, woher es sich die unterlagen holen muß)

  1. Muss ich mich als Ehefrau auch eintragen für die Jahre, wo
    ich noch nicht mit ihm verheiratet war?

nein, erst ab dem jahr 2009

Und was ist mit dem Jahr 2009? - da waren wir ja erst ca. 2
Wochen verheiratet?

egal, es zählt nicht, wie lange man verheiratet war in diesem jahr, sondern nur das gesamte kalenderjahr.
also: für die jahre 2007 + 2008 getrennte erklärung; ab dem jahr 2009 gemeinsame erklärung, sofern nicht ausdrücklich getrennte veranlagung vereinbart war. kein ehepaar ist verpflichtet, eine gemeinsame steuererklärung abzugeben, das kann nach wie vor jeder für sich machen, wenn sie/er das will. i.a. wird aber eine gemeinsame erklärung abgegeben.
bzgl. der steuerklasse kommt es darauf an, was ihr vereinbart und auf der lohnsteuerkarte eingetragen habt: entweder 3/5 oder 4/4. ist aber für die steuererklärung unerheblich.

gern geschehen.
saludos, borito

Hi, die Fragen wurden schon sehr gut beantwortet. :wink:

Viele Grüße,
C.

Hallo,

für die Jahre 2007 und 2008 muss die Adresse des Mannes eingetragen werden.
Ichwürde die Erklärung in dem Finanzamt abgeben, wo ich wohne, wenn es nicht das richtige ist, leiten die Beamten ws weiter.
Für das Jahr 2009 wird eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben - egal wie lange man verheiratet ist. Das gilt auch für das Jahr 2010.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen
Tschüss Sylke

Man muss unterscheiden zwischen
den Einkommensteuererklärungen für die Jahre VOR der Eheschließung (2007 + 2008)
und
den Einkommensteuererklärungen für die Jahre AB der Eheschließung (2009 + 2010).

Ich würde jeder Einkommensteuererklärung eine kurze Erläuterung des Sachverhaltes beilegen:

  1. Anschrift Ehemann VOR der Ehe + Steuernummer + Identifikationsnummer
  2. Anschrift Ehefrau VOR der Ehe+ Steuernummer + Identifikationsnummer
  3. Heiratsdatum + Kopie der Heiratsurkunde
  4. Anschrift WÄHREND der Ehe + Steuernummer(n)
  5. Sterbedatum Ehemann + Kopie der Sterbeurkunde
  6. Anschrift Ehefrau NACH dem Tode des Ehemannes + Steuernummer

A) Einkommensteuererklärungen für die Jahre AB der Eheschließung:
Im Mantelbogen
„An das Finanzamt“ = das Finanzamt, das für den momentanen Wohnsitz der Ehefrau (Witwe) zuständig ist.
„Bei Wohnsitzwechsel das bisherige Finanzamt“