Ich bin (nach 42 Arbeitsjahren) zum ersten Mal arbeitslos.(seit 3 Monaten)
da ich in 2 Monaten 58 Jahre werde, will das Arbeitsamt mich dazu bewegen, zu erklären, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe und zum frühestmöglichen Zeitpunkt die ungekürzte
Rente beantragen werde.
Ich werde mich natürlich weiter um eine Arbeitsstelle bemühen, habe nach meinem letzten Vorstellungsgespräch sogar den Eindruck, eine zu bekommen.
Fragen: welche Nachteile handele ich mir ein, wenn ich diese Erklärung unterschreibe ?
Z.B. Zur Zeit gibt es die Regelung für über 50jährige, dass, wenn man eine niedriger bezahlte Arbeit annimmt, das Arbeitsamt unter gewissen Voraussetzungen die Hälfte der Differenz zum alten Gehalt bezahlt (entsprechend der Zeit, für die man Arbeitslosengeld bekäme).
Wäre diese Regelung dann für mich hinfällig ?
Ferner existiert ja noch die Regelung der vorgezogenen Rente wegen Arbeitslosigkeit (mit entsprechenden Abzügen pro Monat).
Man muss hierzu aber 52 Wochen arbeitslos gewesen sein.
Gilt man überhaupt noch als arbeitslos, wenn man die Erklärung unterschrieben hat ?
Würde ich mir die Möglichkeit verbauen, die gekürzte Rente zu beantragen ?
Den Erklärungen der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes traue ich nicht so recht.
Ich bin (nach 42 Arbeitsjahren) zum ersten Mal
arbeitslos.(seit 3 Monaten)
da ich in 2 Monaten 58 Jahre werde, will das Arbeitsamt mich
dazu bewegen, zu erklären, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht
mehr zur Verfügung stehe und zum frühestmöglichen Zeitpunkt
die ungekürzte
Rente beantragen werde.
ich würde mich an den VDK wenden und mir dort fachkundigen Rat einholen, habe dort gute Erfahrungen gemacht bei geringen Kosten.
Diese Erklärung habe ich nicht unterschrieben, denn die Aussagen eines Mitarbeiters des AA haben mich stutzig gemacht: Ich würde mir das genau überlegen, ob ich das unterschreiben würde.
Es war nicht mehr zu erfahren, warum?
Fragen: welche Nachteile handele ich mir ein, wenn ich diese
Erklärung unterschreibe ?
Hallo,
ich würde das an deiner Stelle nicht unterschreiben! Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, hast du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld! Mir kommt das wie eine ziemlich linke Tour vor, die vermutlich die Arbeitslosenstatistik beschönigen soll. Erkundige dich unbedingt bei sachkundigen Stellen! Vielleicht gibt es ja eine Arbeitslosenberatung in deiner Stadt; oder vielleicht solltest du dich mal direkt an deinen Rententräger wenden, die haben meistens auch Beratungsstellen.
ich würde das an deiner Stelle nicht unterschreiben! Wenn du
dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, hast du auch
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld!
Mir kommt das wie eine
ziemlich linke Tour vor, die vermutlich die
Arbeitslosenstatistik beschönigen soll.
Nein, es ist so: viele ältere Arbeitnehmer möchten ohnehin nicht mehr arbeiten, tauchen aber in der Statistik als arbeitslos auf. Warum? Weil sie sich, um Arbeitslosengeld oder -hilfe zu erhalten, auch arbeitslos melden.
Genau dazu ist das Papier gedacht: sie beenden vorzeitig ihr Erwerbsleben und treten in den Vorruhestand; sie stehen somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Sie erhalten dennoch eine Vergütung, wie ise im VRG geregelt ist. Das schönt sicher die Statistik, schafft aber auch Arbeitsplätze.
Erkundige dich
unbedingt bei sachkundigen Stellen!
Klar, immer vorher erkundigen, bevor man etwas unterschreibt.
Ich bin (nach 42 Arbeitsjahren) zum ersten Mal
arbeitslos.(seit 3 Monaten)
Hallo Konstrukteur,
ich kann keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen.
Daher nur ein Tipp:
Du hast (vermutlich) Anspruch auf eine Bezugsdauer von 32 Monaten. Du bekommst also 32 Monate lang Arbeitslosengeld - das ist die Höchstbezugsdauer, die künftig (für über 55-jährige) auf 18 Monate gekürzt werden soll.
Ich würde das Papier auf keinen Fall - ohne fachkundige Beratung - unterschreiben. Denn: welchen Vorteil bietet Dir die Unterschrift?
Ich würde - an Deiner Stelle - das Alo-geld beziehen und mich nach einer neuen Aufgabe umsehen. Mit etwas Ausdauer wirst Du schon etwas finden.
Was mich immer wieder wundert:
das Mitarbeiter von Behörden Unterschriften für Dinge verlangen, deren Bedeutung sie nicht erklären können. Oft muß man als Kunde erst den Weg über den Vorgesetzen (dann: Geschäftsführer bzw. Arbeitsamtsdirktor) wählen.
hi Konstrukteur,
die Erklärung, die Du unterschreiben sollst, hat natürlich ihre Hintergründe: Einerseits wird damit die Statistik der Arbeitslosen ehrlicher, denn die meisten der 58-jährigen suchen tatsächlich keine Arbeit mehr, müssen aber, um Arbeitslosengeld (Alg)zu erhalten so tun als ob, andererseits bist Du auch vor Angeboten der Arbeitsverwaltung geschützt, denn die könnten Dir problemlos Jobs anbieten, die deutlich unterhalb Deines Verdienstes bzw. Deiner Qualifikation liegen. Niemand hindert Dich, weiter auf eigene Faust nach Arbeit zu suchen und auch anzunehmen, Dein Anspruch auf Alg besteht auf jeden Fall. Du brauchst Dich nicht alle 3 Monate persönlich melden. Wenn Du in Urlaub gehen willst, geht das ohne Leistungsverlust bis 17 Wochen im Jahr. Wenn Du willst, kannst Du auch bereits ab 60 Rente beantragen, wenn die höher ist als Dein Alg, oder die vollen 32 Monate ausstempeln. Also eigentlich spricht alles dafür zu unterschreiben. Übrigens, Du müßtest eigentlich ein entsprechendes Merkblatt bekommen haben, und die Aufforderung dies mit Deinem Rentenversicherungsträger zu besprechen. Die anderen Kommentare liegen m.E, etwas deneben.
mfg
erle
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