Stehe vor der Insolvenz Was fliesst mit ein?

Hallo zusammen,

stehe kurz vor der Verbraucherinsolvenz.

Jetzt meine Fragen:
Welche offenen Rechnungen werden noch berücksichtigt?

Ich erwarte noch eine Nachzahlung vom FInanzamt für Ust und Einkommensteuer.
Steuerberaterkosten kommen auch noch auf mich zu.
Gibt es bestimmte Ausnahmen an Gläubigern die nicht berücksichtigt werden koennen?

Was kostet eine Insolvenz?

Danke für Feedback

Gruesse
discounter

Sie dürfen nichts mehr bezahlen. Gehen Sie sofort zu einem Anwalt mit Insolvenzrecht, oder melden Sie die Insolvenz direkt bei Ihrem zuständigem Insolvenzgericht an. Diese werden Ihnen dann eh einen Verwalter zuornen, der Ihnen sagt, was Sie machen müssen.
Machen Sie nicht den Fehler und bezahlen von dem zu erwartenem Geld noch was, es könnte Ihnen die Restschulde-Befreiung kosten.
Es wird keineAusnahmen an Gläubigern geben, das Restgeld wird durch alle geteilt, also keine Ausnahme selbermachen, Sie schaden sich nur selber. Schnellstens zum Insolvenzgericht!

Gruss

Was heißt „stehe kurz vor Insolvenz“ ? Ist sie angemeldet oder nicht? Wenn es finanziell so eng ist, wie es sich anhört, und die Insolvenz ist nicht angemeldet, dann wird es teuer. In einem solchen Fall kann man wegen Insolvenzverschleppung angezeigt werden. Ansonsten kostet sie „nur“ das vorhandene Vermögen wie z.B. Immobilie, Auto, Wertpapiere etc.- also alles, was man flüssig machen kann und was zur Befriedigung der Gläubiger dienen kann. Also auch Lebensversicherungen oder Steuerrückzahlungen (auch zukünftige). Auch ein beträchtlicher Teil des Einkommens wird auf das Treuihandkonto überwiesen, je nachdem, was man verdient und ob man Unterhaltsverpflichtungen hat oder nicht (siehe Pfändungs- Tabellen im Internet). LG

Guckst du hier:
http://schuldenfrust.de/Inso/Insofragen.htm

Insolvenzgläubiger ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Insolvenzerögffnung eine begründete Forderung gegen den Schuldner hat.

Zu deutsch: von ALLEN Forderungen vor Insolvenzeröffnung wird man befreit, egal ob die Rechnung dazu schon geschrieben ist oder nicht.

Ausnahmen gibt es nicht. Alle Gläubiger sind gleich.

Die Kosten der Insolvenz werden gestundet (Antrag stellen!). Die Gelder die zur Masse eingehen werden zunächst für die Kosten verwendet.

Alles klar?

ich denke da bist du am besten bei der verbraucherzentrale aufgehoben

Hallo Alle Rechnungen welche Sie beim Insolvenzgericht angeben. Die Nachzahlungen können Sie ab Insolvenzbeginn vergessen. Ich kann Ihnen nur einen Tip geben gehen Sie zu einer Insolvenzberatung. Die machen den ganzen Papierkram für ca. 1200 Euro welches meistens als erstes von der Insolvenzmasse abgezogen wird. Mit freundlichen Grüßen Juegud

Guten Morgen,

zunächst ist für mich nicht klar, warum Sie sich freiwillig entmündigen wollen. Es gibt eine Reihe seriöser anderer Möglichkeiten um Schulden zu bereinigen.

Jetzt denke ich aber, dass Sie nicht etwa von mehreren 100.000 € sprechen, die Sie an Schulden haben. Wollen Sie wirklich wegen ein paar Euro, vielleicht auch wegen ein paar 10.000 € - Insolvenz anmelden?

Wenn Sie Fragen, was kostet eine Insolvenz? Hier die Antwort: es kostet Sie Ihre wirtschaftliche Freiheit.

Viel Glück!

hallo
zu deinen fragen stehen dir die verbraucherschützer und insolvenz/schuldnerberater rede und antwort !
kosten belaufen sich je nach umfang der gläubigerliste vielleicht auf 4000-7000 euro …
oder so
gruß
michael

Hallo Discounter,

also wenn du noch auf eine Rückzahlung von Umsatzsteuer wartest, handelt es sich ja nicht um eine Verbraucherinsolvenz!
Es werden generell nur Gläubiger in die Insolvenz aufgenommen die auch Ansprüche geltend machen. Ausnahmen gibt es keine demnach werden auch alle offenen Rechnungen berücksichtig, und zwar bis zu dem Tag an dem keine Geltendmachungen von Gläubigern zu erwarten sind!

Am Besten einen entsprechenden Rechtsanwalt oder Schuldnerberater suchen und mit dem durchsprechen.

Alles Gute.

Gruß Lore

Wenn sich das Verfahren sich noch im eröffneten Insolvenzverfahren befindet geht die Steuererstattung zu 100 % an den Treuhänder.

Wenn das Verfahren aber nach § 200 InsO aufgehoben wurde, und man sich in der Wohlverhaltensperiode befindet dann gehört die Steuererstattung dem Schuldner.

Alle Rechnungen werden berücksichtigt.
Es gibt keine Ausnahmen für Gläubiger, es sei denn er verzichtet auf seine Forderungen.

Eine Insolvenz kostet zwischen 800.- und 3000.- Euro.

Weitere Infos zu dem Thema hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/faq.html

Es ist mir nicht erlaubt, rechtliche Auskünfte zu erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an einen Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

M. W.

hallo discounter,
alle glaeubiger werden angeschrieben um ihre forderungen anzumelden. erfahrungsgemaess tun das nicht alle.damit verwirken sie unter umstaenden ihre Forderungen.