Ich arbeite seit September in rollender Woche. Jetzt im Oktober waren zwei Feiertage an einem Sonntag an dem ich hätte arbeiten müßen. Es wurde nicht gearbeitet und nun sollen uns 16 Überstunden dafür abgezogen werden. Mit der Begründung das für die rollende Woche keine Feiertage gelten. Und das behauptet der Betriebsrat. Also ich dachte das gesetztliche Feiertage für alle gelten und das man in der rollenden Woche zwar hätte am Feiertag arbeiten müssen wenn der Arbeitgeber es verlangt, aber nur für entsprechende Zuschläge. Wer weiß da genaueres?
Sorry, keine Ahnung!
Gruß
hallo,
kann da leider nicht weiterhelfen.
gruß
waldemar
Lieber Enrico70,
Leider bin ich kein Expert, sondern auch Hilfe brauche.
Ich wünsche Ihnen echten Expert zu finden und Ihr Problem zu lösen.
MfG
GalynaV
Hallo,
leider hab ich von rollender woche keine große ahnung, aber Feiertage gelten denk ich mal doch für alle, sei denn sie fallen auf einen sonntag oder samstag, wie das nun bei rollender woche aussieht, kann ich leider nicht beantworten.
Ich hoffe das sie / du noch hilfreiche antworten bekommen/st.
Viel glück
AQ
Sorry Enrico, aber da weiß ich leider nicht Bescheid. Lg Inga
Das klingt alles komisch! Auch von Betriebsrat.
Leider ins Sachen offenen Wirtschaft bin ich nicht sehr erfahren. Bei uns in die öffentliches dienst ist es so, das feiertage gelten f. alle.
Wer Arbeiten müssen an einen Feiertag erhält die Stundenlohn und auch einer bezahlten freientag innerhalb die nächsten drei monate.
Es gibt bestimmt füe eure Betrieb einer vertretung von die Gewerkschaft, wenn ja, frag doch dene was die dazu meinen.
Arbeitzzeitgestz steht eigentlich das grundsätzlich Sonntags sind arbeitsfreie Tage. Es gibt auch einer Hotline f. Solche fragen bei die Bundes Ministerium fur Arbeit und Soziales. Da kriegt mann Rechts auskunft über Arbeiszeiten.
Lasse dir noch mal das alles erklären von Betriebsrat mit Paragraphen und gesetz. Keine vereinbarung diese Welt darf geltenden Recht wiedersprechen.
Viel Glück
Woody
Hallo Woody
vielen Dank für deine Antwort.
Werde mich weter kundig machen.
Unser Betriebsrat ist leider mehr Arbeitgeber freundlich eingestellt.
MfG
Enrico
Hallo Enrico,
Feiertag ist nicht gleich Feiertag. Je nach Bundesland.
Ostersonntag z.Bsp. ist kein gesetzlicher Feiertag
Hier ein Auszug, was Wikipedia über Feiertage für Beschäftigte sagt:
Beschäftigte [Bearbeiten]
Feiertage sind für Beschäftigte grundsätzlich arbeitsfrei. Für Arbeitnehmer ergibt sich das aus § 9 ArbZG. Ihnen ist nach § 2 EntgFG eine Feiertagsvergütung zu zahlen. Es kann bestimmt werden, dass die durch den Feiertag ausgefallene Arbeit vor- oder nachzuholen ist, jedoch darf dies nicht unentgeltlich gefordert werden.[15] Für Beamte folgt die Arbeitsbefreiung aus § 3 Abs. 3 AZV des Bundes und vergleichbaren Landesregelungen. Etwaige Feiertagszuschläge sind im Rahmen von § 3b EStG steuerfrei.