Hallo Existenzgründungsexperten
Ich habe eben ein stehendes Gewerbe für die Herstellung und den Verkauf von Badezusätzen angemeldet.
Da ich mir im folgenden nicht sicher war, ist es bisher auf die o.g. Produkte beschränkt: Weiß jemand ob es spezielle Richtlinien für die Herstellung von haltbaren Lebensmittel gibt, z.B. Plätzchen oder Marmelade? Muss ich hier den Arbeitsplatz (von wem auch immer !?)abnehmen lassen oder ist die Regelung bei solchen Erzeugnissen weniger streng?
Hi vroni,
Also prinzipiell gilt für das Inverkehr bringen vom Lebensmittelt der erste Paragraph des Lebensmittel und Bedarfsgegenstands Gesetz (LmbG).
Allgemein bedeutet das das es Verboten ist Lebensmittel in verkehr zu bringen die geeignet sind die Gesundheit des Menschen nachträglich zu beinflussen.
Füe alle Lebensmittel (LM) gibt es noch spezifische verordnungen, in deinem fall müsste die Obstverordnung greifen.
beschreibe dein produkt mal etwas genauer dann sage ioch dir wo du welcheinfos findest.
gruss behave
Noch was
Für BAdezusätze gilt ebenfalls die Lebensmittel- u. BEDARFSgegenständeverordnung, zusätzlich die Kosmetikverordnung und noch ein HAufen Gestze, Regelungen und Verordnungen. Um sowas herzustellen, musst du heutzutage Dipl.-Chem., Pharmazeut o.ä. sein oder du musst einen beschäftigen und deine Produktionshallen müssen von der Gewerbeaufsicht und noch einer Horde mehr Behörden abgenommen sein. Einige davon kommen jedes Jahr zur Zertifizierung vorbei. Du musst einen Haufen Reglementierungen bzgl. der Kennzeichnung abschließen und und und…
Selbst das Einrühren von einem ätherischen Öl in ein Trägeröl ist schon eine Kosmetischen Produktion, die nicht zB. in einer Kosmetik- oder Massage-Praxis durchgeführt werden darf, ausser zum sofortigen Verbrauch am Patienten. Mitgeben zur Weiterbehandlung ist nicht, selbst wenns die Kundin verlangt.
Ich denke doch, du hast dich diesbezüglich informiert und hast alle notwenigen Qualifikationen und Einrichtungen? Dann sollte auch einer Geschäftserweiterung in die Keks- und Marmeladenbranche nichts im Wege stehen. Letzeres ist vermutlich sogar einfacher, da du dabei keinen Chemiker brauchst.
Schöne Grüße
Susanne
vermutlich sogar einfacher, da du dabei keinen Chemiker
brauchst.
hi nochmals
aber man benötigt eine Produktionsstätte die vom Gesundheitsamt und vom veterinäramt abgenommen ist, desweiteren sind diverse Vorschriften bezüglich legerung, kühlung und so weiter zu beachten, mal eben in der heimischen küche backe ist nicht, denn du musst bnei neugründung beachten dass du kreuzkontaminationen vermeidest das heisst das du im ernstfall nicht mit deiner ware aus der tür raus darfst durch die das mehl reinkommt besser erstmal das lmbg inkl. seiner zusatzverordnungen, speziell die ZzulV durchackern.
viel spass behave1981