Steht der Notar in der Pflicht?

Hallo zusammen,

A hat im September letzten Jahres ein Grundstück gekauft bzw.
wollte kaufen. So wurde damals festgehalten, dass der Rechtsanwalt des
Verkäufers B auf Grund eines bestehenden Innenverhältnisses zwischen den
verbliebenen Gläubigern, alleiniger Gläubiger wäre und der Verkäufer die
Kaufsumme unwiderruflich an diesen Rechtsanwalt abtritt mit
Aushändigung einer Abschrift des Vertrages.

A dachte sich, es kann ihm ja egal sein, was der B mit der
Summe im Endeffekt anstellt, sofern A die Löschungsbewilligungen
bekommet (ein MUSSFaktor). So sah es auch der vertragsprüfende
Rechtsanwalt des A.

Wie jetzt sicher einige vermuten, es wurde nichts draus. A hat
Fristen gesetzt usw. Trotz der Aussage mit dem bestehenden
Innenverhältnisses, nahm A Kontakt zum zweiten Gläubiger auf (eine
Bank), die ihm mitteilte, dass der RA zwar die Grundschuld der Bank
übernehmen wollte, es dazu aber aus unterschiedlichen Gründen nie kam!

Letzter Strohhalm, A bat um ein Treffen mit Notar und Verkäufer B um
es doch noch im Guten zu versuchen. Nach vielem Hin und Her warf A
ein, dass im schlimmsten Fall der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss.
Das wurde vom Notar sofort blockiert. Das könnte man nicht, da die
Geldsumme auf dem Noataranderkonto (von A überwiesene Kaufsumme) nicht
an A ausgezahlt werden könne, da der Verkäufer diese Summe an seinen
RA „unwiderruflich“ abgetreten hätte.

Es sind noch andere Punkte gefallen und es soll seitens des Verkäufers bis Donnerstag eine Lösung auf dem Tisch liegen.

Was A jetzt interessiert bzw. was A gern wissen möchten:

  • hätte der Notar beim Aufsetzen des Vertrages prüfen müssen, ob dieses Innenverhältnis zwischen den Gläubigern besteht?

  • hätte der Notar den A darauf hinweisen müssen, dass die Abtretung der
    Kaufsumme seitens des Verkäuferns, eine Rückabwicklung fast unmöglich
    macht?

  • hat der Notar eine Pflicht verletzt oder gar ein Gesetz gebrochen?

Ich weiß, dass ich keine Rechtsberatung erwarten kann und darf aber vielleicht
kennt sich jemand bei sowas aus oder vielleicht ist ein Notar sogar
anwesend.

Mit hoffnungsvollen Grüßen,

SaRo

doch kannst Du. Von deinem Anwalt.
Warum befragst du ihn nicht.

Und zu den 3 Fragen rund um den Notar sehe ich nichts was man dem hätte vorwerfen können.

Und ich sehe auch keine rechtlichen Probleme, den ganzen Mist aufzulösen.
Der Vertrag kam doch nicht zustande, weil Bedingungen nicht erfüllt wurden.

Vielmehr könnte sich der Anwalt des B etwas vorwerfen lassen. Und das sollte man auch mal prüfen ob das nicht wenigstens standesrechtlich unzulässig war.

er kann doch nicht als wirtschaftlich Beteiligter( alleiniger Nutznießer) ein Geschäft für den B abwickeln. Hier verkauft doch offensichtlich der Anwalt selbst das Grundstück, B hat doch nichts zu melden.

MfG
duck313

Ahoi Duck,

unseren RA einzuschalten, sollte unsere letzte Option sein, da es dann um erhebliche Kosten geht. Daher wollten wir erst einmal eine Meinung einholen.
Der Rechtsanwalt des B ist lediglich mit diesen beiden Punkten im Notarsvertrag erwähnt (alleiniger Gläubiger u. Kaufsumme an ihn abgetreten) Alle anderen Punkte sind vom Verkäufer zu erfüllen. Der RA des B ist lediglich Begünstigter der Kaufsumme, wenn es denn mal zur Auszahlung käme.
Was wir nicht verstehen, woran auch immer das liegt, ist:

  • warum können Käufer und Verkäufer den Notarsvertrag nicht ändern lassen? Schließlich sind sie die Vergtragsparteien!
  • warum teilt uns der Notar mit, dass er das Geld auf dem Notaranderkonto nicht an UNS zurückzahlen könne, da es vom Verkäufer an dessen RA abgetreten wurde. Er als Notar muss die Regeln eines solchen Vorgehens kennen.