Hallo!
Mein Arbeitgeber hat mich vor einem Monat zum Ende des Quartals freigestellt (mit Abfindung). Jetzt habe ich ein neues Jobangebot bekommen, wobei ich dem neuen Arbeitgeber nicht gesagt habe, dass ich freigestellt wurde…ich hatte es also so dargestellt, als würde ich noch kündigen müssen.
Kann der neue AG anhand der Lohnsteuerkarte erkennen, dass eine Abfindung gezahlt wurde? Das könnte im Nachhinein für Probleme sorgen…
Besten Dank
MJB
Der steuerpflichtige Teil schon owT & mG
.
Steht nix drauf
Hi,
auf der LSK steht seit mindestens LSK 2005 kein Gehalt mehr drauf, habs selbst überprüft beim AG-Wechsel. Weil das jetzt digital an das Finanzamt übertragen wird. Im Prinzip kriegts der neue AG wohl
nicht mehr raus.
Aber evtl. steht dein Ausscheidegrund in der Abschlussbeurteilung, die du von deinem alten AG bekommst, und evtl. der neue AG sehen/haben will.
Kannst ja beim alten AG nachfragen, ob erst evtl. weglässt, vielleicht
hat er ja damit kein Problem. Und du dann auch nicht mehr.
VG
-wurzel
Oder doch?
Hi!
auf der LSK steht seit mindestens LSK 2005 kein Gehalt mehr
drauf, habs selbst überprüft beim AG-Wechsel. Weil das jetzt
digital an das Finanzamt übertragen wird. Im Prinzip kriegts
der neue AG wohl
nicht mehr raus.
Schön, dass das bei Dir so ist! Aber nicht alle Programme unterstützen eine Steuerbescheinigung online (DATEV zum Bleistift)!
OK - eine Bescheinigung muss ja nicht mehr mit der Steuerkarte verbunden sein…
Wobei auf Nachfrage durchaus eine Informationspflicht des Mitarbeiters herrscht, da die Daten zwingend notwendig für die Berechnung von Einmaleinkommen ist!
Aus einer Infoschrift:
War der Arbeitnehmer vorher nicht beschäftigt, muss er dies angeben.
War er vorher bei einem Arbeitgeber beschäftigt oder besteht der begründete Verdacht, dass eine Vorbeschäftigung im laufenden Jahr vorlag, so müssen die Vorarbeitgeberwerte geprüft werden.
Hat der Vorarbeitgeber eine manuelle Lohnabrechnung durchgeführt oder noch nicht an der Datenübermittlung der Lohnsteuer-Bescheinigung teilgenommen (Ausnahmen u.U. möglich, jedoch nicht bei Abrechnung über Datev!), so sind wie bisher die Vorarbeitgeberwerte auf der Rückseite der LSt-Karte eingetragen. Hier gibt es keine Probleme.
Wurde jedoch bereits von mindestens einem Vorarbeitgeber eine neue Lohnsteuer-Bescheinigung ausgestellt, hat der AN ein Wahlrecht, ob er die Werte offenlegt.
Gibt der Arbeitnehmer die Werte an, können diese eingetragen werden.
Gibt er die Werte nicht an, muss bei Einmalzahlung die Steuerberechnung geschätzt werden.
In diesem Falle wird ein Großbuchstabe S (wie Schätzung) auf der Lohnsteuer-Bescheinigung vermerkt und mit ans Finanzamt gesendet. Daraufhin zieht das FA den Arbeitnehmer automatisch zur Erstellung einer Einkommensteuer-Erklärung heran. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer auf diese Möglichkeiten und Konsequenzen hinzuweisen.
Ich weiß nicht, wie gut es rüberkommt, wenn man seinem neuen AG sagt: Ätsch - ich sage Dir nicht, was ich vorher verdient habe…
Aber evtl. steht dein Ausscheidegrund in der
Abschlussbeurteilung, die du von deinem alten AG bekommst, und
evtl. der neue AG sehen/haben will.
Woraus in der Regel aber keine Zahlen hervorgehen!
LG
Guido