Wenn dein Ehegatte zu einer großen Geldsumme im Bereich von 28.000€ kommt, steht dem anderen Ehepartner dann ein Anteil des Geldes zu?
Hat man ein Anspruchsrecht???
Wenn dein Ehegatte zu einer großen Geldsumme im Bereich von
28.000€ kommt, steht dem anderen Ehepartner dann ein Anteil
des Geldes zu?
Hat man ein Anspruchsrecht???
Hallo Tentazione,
leider kann ich dazu nichts antworten, ich bin kein Experte auf dem Gebiet (vielleicht eine Verwechslung?)!
Vom Gefühl her würde ich denken, dass es davon abhängt, ob man Zugewinngemeinschaft bei der Eheschließung vereinbart hat oder nicht und woher das Geld stammt (z.B. Erbschaft oder Lottogewinn o.ä., da gibt es meiner Meinung nach Unterschiede). Aber wie gesagt: ich weiß es nicht, das kann besser ein Anwalt beantworten. Sorry.
Wenn dein Ehegatte zu einer großen Geldsumme im Bereich von
28.000€ kommt, steht dem anderen Ehepartner dann ein Anteil
des Geldes zu?
Hat man ein Anspruchsrecht???
davon hab ich keine ahnung.tut mir leid
glg conny
Wenn dein Ehegatte zu einer großen Geldsumme im Bereich von
28.000€ kommt, steht dem anderen Ehepartner dann ein Anteil
des Geldes zu?
Hat man ein Anspruchsrecht???
Kommt auf die Situation und Rechtslage an.
Wenn dein Ehegatte zu einer großen Geldsumme… :…steht dem anderen Ehepartner dann ein Anteil des Geldes zu?
a) weiss nicht.
b) Selbst nach CH-Recht so nicht beantwortbar. Z.B. Kam das Geld aus Erbschaft, Geschenk oder aus Arbeitsentschädigung, aus Vertrag (welchem)? War die Tätigkeit legal?
Wenn dein Ehegatte zu einer großen Geldsumme im Bereich von
28.000€ kommt, steht dem anderen Ehepartner dann ein Anteil
des Geldes zu?
Hat man ein Anspruchsrecht???
Ich würde sagen, es kommt auf die Umstände an. Wenn es direkt an einen Ehegatten bestimmt ist, gehört es ihm auch. Aber es kommt auf den Einzelfall an.
meines wissens nein.
bei einer geschiedenen ehe sicher nicht, in einer funktionierenden ehe sollte eine kommunikation über solche themen nicht über gesetze und gerichte erfolgen, sondern bei einem glas rotwein …