Steht eine AGB über dem GG?

Kann sich eine Satzung, eine Regel, eine AGB, ein Hausrecht über das Grundgesetz stellen.

Ein Mitglied wert sich gegen die Bevormundung seitens des Vorstandes und bekommt nach einem Hinweis auf das Grundgesetz Art.5:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus Quellen ungehindert zu unterrichten!
(unabhängig davon ob die Meinung falsch, unerwünscht, unzeitgemäß, pol. korrekt ist usw,) steht zwischen den Zeilen.

die Mitteilung:

Dieses Recht haben Sie. Und wir haben das Hausrecht, also das Recht:
Anträge zurückzuweisen, Meinungsäußerungen zu löschen oder Ihre Mitgliedschaft zu beenden.
Darf sich ein Vorstand so verhalten? Muß sich ein Mitglied das bieten lassen?
Mit Gruß
W.O.

Das GG bezieht sich auf Staat -> Bürger.

In einem Internetforum hat z.B. der Anbieter das Hausrecht und kann löschen und moderieren, was er für richtig hält.

Darf sich ein Vorstand so verhalten? Muß sich ein Mitglied das
bieten lassen?

Ja, weil davon die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit dadurch nicht eingeschränkt wird. Das Grundgesetz regelt nur, daß der Staat seinen Bürgern nicht den Mund verbieten darf. Was innerhalb von privaten (realen oder virtuellen) Räumen passiert, interessiert das Grundgesetz nur sehr bedingt - und in diesem Falle gar nicht.

C.

Hallo Hugin,

denk dir doch die Sache einfach mal nur in deinem eigenen Wohnzimmer.

Da sitzt vielleicht einer deiner Gäste, der seine freie Meinungsäußerung gegenüber den anderen deiner Gäste voll ausnutzt.

Darfst du ihn vor die Türe setzen?

a) Nein, damit verstößt du gegen das Grundgesetz
b) Ja, denn der geht allen anderen auf den Geist

Triff nun deine Wahl.

Gruß!

Horst

O. k., also: Du hast ein Haus. Und eines Tages pinselt jemand mit Farbe seine Ansicht an deine Hauswand, meinetwegen „Tod den Faschisten!“ oder so was.

Musst du das dulden?

Nee.

Dogmatisch richtig ist allerdings der Hinweis auf Art. 1 Abs. 3 GG.

Levay

Eigentlich kann der „Vorstand“ das Mitglied sogar rauswerfen, so dass es seinem Recht auf freie Meiungsäusserung wo anders nachgehen kann.
Hätte der fiktive vorstand mit dem fiktiven Mitglied vielleicht auch schon lange machen sollen.

Gruss Ivo

Hallo Hugin,

denk dir doch die Sache einfach mal nur in deinem eigenen
Wohnzimmer.
Horst

„freie Meinungsäußerung“ in meinem Wohnzimmer.

Das kann ich mir gut vorstellen!
Denn bei mir gibt es keine verklemmten Denk- Schreib- und Redeverbote. So was gibt es doch nur, wenn man sich seiner Sache nicht sicher ist.
Andererseits frage ich mich, wo soll der herkommen.
Wenn du einen findest, auch wenn du 10 jahre suchen mußt, schick ihn mir. Das wäre besser, als ein Sechser im Lotto. Und für mich ein hoffnungvoller Gedanke, es könnte noch einige andere mit einem stabilen, gesunden Immunsysten geben.
Großartig allein schon der Gedanke.

Ist eigentlich ganz einfach. Du hast einen Kindergeburtstag und dein Sohn hat neben Thomas, Oliver und Frank auch noch Hassan, Muhammed und Sergan eingeladen.

Franks Papa kommt und tönt rum: Türken raus!!!

Da hast du deine freie Meinungsäußerung.

Du kannst jetzt mit Franks Papa im Chor singen oder DEINE freie Meinung äußern, falls in deinem Haus ein anderes Gastrecht gilt.

Falls dir das zu rassistisch ist, denk es dir anders herum. Hassans Papa ist es, der rumpöbelt. Fällt dir dann vielleicht einfacher, das mit der freien Meinungsäußerung…

Gruß!

Horst

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Solz auf seine Abstammung!

Ist eigentlich ganz einfach. Du hast einen Kindergeburtstag
und dein Sohn hat neben Thomas, Oliver und Frank auch noch
Hassan, Muhammed und Sergan eingeladen.
Gruß!
Horst

Warum sollte er das tun???

Auch wenn ein Gesetz erlassen wäre, das ihn zu einer solchen Handlung nötigte, würde er, auch zwangsweise unter Drogen gesetzt, erbitterten Widerstand leisten. Er kennt das Völkerrecht, wo nach jedes Kind das Recht auf den eigenen Kulturkreis hat. Und sogar das Recht auf eigene Schul-Kultur.
Mit dem Anspruch: Unbeeinflußt von Fremdkulturen gebildet und erzogen zu werden.

Ist eigentlich ganz einfach. Du hast einen Kindergeburtstag
und dein Sohn hat neben Thomas, Oliver und Frank auch noch
Hassan, Muhammed und Sergan eingeladen.

Warum sollte er das tun???

Ich vermute, dass Hassan, Muhammed und Sergan mindestens so cool sind wie Thomas, Oliver und Frank. Ich suche mir meine Freunde nicht nach Namen oder Abstammung sondern nach Character aus - und ich vermute, so tun das so einige Leute.

Auch wenn ein Gesetz erlassen wäre, das ihn zu einer solchen
Handlung nötigte, würde er, auch zwangsweise unter Drogen
gesetzt, erbitterten Widerstand leisten. Er kennt das
Völkerrecht, wo nach jedes Kind das Recht auf den eigenen
Kulturkreis hat. Und sogar das Recht auf eigene Schul-Kultur.
Mit dem Anspruch: Unbeeinflußt von Fremdkulturen gebildet und
erzogen zu werden.

Geht es nur mir so oder ist dieses komplett am Thema vorbei?

Gruß,
Ingo

Und sogar das Recht auf eigene Schul-Kultur.
Mit dem Anspruch: Unbeeinflußt von Fremdkulturen gebildet und
erzogen zu werden.

Für mich geht das nicht nur am Thema vorbei …

ohne Gruß
Hi

Nicht aufregen. Einfach mal unten im Forum
Inlandspolitik nach „Hugin“ suchen, lesen,
und wahlweise lachen oder weinen.
Eine hoffnungsloser Fall.

Mit bestem Gruß

Trobi

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Das Beispiel hinkt!
Hier handelt es sich um plumpe Sachbeschädigung.
Hugin von Heidenreich

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das Beispiel hinkt überhaupt nicht. Fakt ist, dass auch hier keine absolute Meinungsfreiheit geduldet wird. Das wollte ich verdeutlichen. es ist eben nicht richtig, dass die Meinungsfreiheit unendlich ist.

Levay

  • der trotzdem noch mal auf Art. 1 Abs. 3 GG verweist -