Steht einem bei einem Aushilfsjob Urlaub zu?

Hallo,

wenn man einen Aushilfsjob auf 400€ Basis macht, hat man dann in irgendeiner Weise Anspruch auf Urlaub, wenn ja wie ist das dann geregelt? Wenn nein: man will ja, auch wenn man nur 3,4mal die Woche arbeitet mal in den Urlaub. Wie läuft das dann???

Liebe Grüße

Hallo.

Schaust du hier:
[http://www.minijob-zentrale.de/lang_de/nn_10678/DE/2…](http://www.minijob-zentrale.de/lang_de/nn_10678/DE/2 AG/8 arbeitsrecht/3__Erholungsurlaub/Erholungsurlaub.html)

Gruß
Christian

Hallo,

danke erstmal!
Wie genau ist das denn geregelt, wenn der Arbeitnehmer keine festen Tage hat an denen er arbeitet? Ich mein es ergibt ja Sinn, dass wenn man meinetwegen Mo-Mi arbeitet nur 3Urlaubstage braucht, aber im Endeffekt eine Woche frei hat. Arbeitet der AN aber an unterschiedlichen Tagen und auch die Tage pro Woche unterscheiden sich, dann braucht der AN ja theoretisch eine Woche wirklich Urlaub um eine Woche frei zu haben. Nimmt er sich dann beispielsweise 3Tage Urlaub könnte der Arbeitgeber ja theoretisch verlangen, dass der AN den Rest der Woche arbeitet. Welche Regelung gilt hierfür?

Was muss der Arbeitnehmer unternehmen um diesen bezahlten Urlaub auch wirklich zu erhalten? Der Arbeitgeber hat Urlaub nie erwähnt und auch im Vertrag ist nichts zur Urlaubsreglung enthalten…

LG

Hallo

Das Problem der wechselnden Arbeitstage ergibt sich nicht, wenn man den Urlaub in Werktagen bemisst. 24 Werktage pro Jahr, also 6 Werktage pro freier Woche. Das ergibt immer 4 Wochen.

Unternehmen muß er nicht viel: Er muß den Urlaub beantragen und ggf die Urlaubsgewährung bzw das Urlaubsentgelt einklagen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

seid ihr euch sicher, dass man als Aushilfe Anspruch auf Urlaub hat? Weil in dem Link ist ja von bezahltem Urlaub die Rede, aber als Aushilfe hat man ja oft nicht ein festes Gehalt, sondern wird nur nach geleistetet Arbeit bezahlt…
Außerdem weiß ich von einer Aushilfe, dass sie nie richtigen Urlaub hatte!

LG

Hi

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html
Ein Minijobber IST ein Teilzeitbeschäftigter im Sinne des Gesetzes
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__2.html

Gruß
Guido

Hi,

ok…aber wie kann es dann sein, dass eine Aushilfe, die ca. ein Jahr gearbeitet hat nie wirklich Urlaub gehabt hat. Sie hatte dann nur zB eine Woche frei und musste dann entweder die Woche vorher oder nachher mehr arbeiten oder hatte eben weniger Geld. Das gibt doch dann auch Ärger für den Arbeitgeber, wenn er eig Urlaub geben muss.
Ehrlich gesagt kenne ich auch keinen Fall, wo eine Aushilfe bezahlten Urlaub bekommen hat.

LG und danke für die Links

Hallo

ok…aber wie kann es dann sein, dass eine Aushilfe, die ca.
ein Jahr gearbeitet hat nie wirklich Urlaub gehabt hat. Sie
hatte dann nur zB eine Woche frei und musste dann entweder die
Woche vorher oder nachher mehr arbeiten oder hatte eben
weniger Geld. (…)
Ehrlich gesagt kenne ich auch keinen Fall, wo eine Aushilfe
bezahlten Urlaub bekommen hat.

Ich kenne auch eine Menge Leute, die unbezahlt Überstunden machen müssen, bei denen die Vorankündigungsfrist bei Überstunden oder Arbeit auf Abruf nicht eingehalten, die mündlich gekündigt wurden, denen das Gehalt nicht pünktlich gezahlt wird, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, bei denen Unfallverhütungsvorschriften oder das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten werden und so weiter und so weiter und so weiter und so weiter und so weiter und so weiter und so weiter und so weiter und so weiter…

Merke: Praxis und Rechtslage liegen oft weit auseinander.

Das gibt doch dann auch Ärger für den
Arbeitgeber, wenn er eig Urlaub geben muss.

Es ist sicher nicht auszuschließen, daß Urlaubsgewährung und Kündigung in einem Umschlag eintrudeln…

Gruß,
LeoLo

Hallo,

das heißt also so viel wie, wenn man als Aushilfe auf seinen Urlaub besteht, kann es passieren, dass man deshalb gekündigt wird…
Naja, wenn man davon ausgeht, dass die Aushilfe ohnehin kündigen will, kann das dann ja egal sein…

LG

Hi!

das heißt also so viel wie, wenn man als Aushilfe auf seinen
Urlaub besteht, kann es passieren, dass man deshalb gekündigt
wird…

Eigentlich heißt es ganz genau, dass man sein Recht nicht durchsetzen wird, wenn man den Versuch unterlässt - eine Kündigung ist (abgesehen von einem Kleinbetrieb und innerhalb der ersten 6 Monate) nämlich ebenso schwierig für den AG durchzusetzen.

Gruß
Guido

1 „Gefällt mir“