Hallo Wolfgang,
Hallo,
jetzt scheint es ja bei Dir kompliziert zu werden,
vielen Dank für die Antwort.
Wie gesagt AU Bescheinigungen nach den ersten 6 Wochen AU gab
es keine mehr, es gab nur die Bescheinigung vom Krankengeld.
Davon hätte eine Kopie (unter Abdeckung der Diagnosen) an den AG gesendet werden müssen. Allerdings hätte der AG auch so von der fortlaufenden AU wissen müssen, da ja die KK zur Berechnung des KG beim AG die Vergütung erfragt.
Weitere AU Bescheinigungen wären kostenpflichtig gewesen.
Genau das hätte mit dem AG geklärt werden müssen. IdR sollte dem AG eine Kopie des Auszahlungsscheines reichen. Hätte der AG eine AU-Bescheinigung verlangt, hätte er diese auch zahlen müssen.
Jetzt behauptet der Anwalt des AG, dass die Zeit wo keine AU
Bescheinigungausgestellt worden ist, eine Unentschuldigte Zeit
ist.
Das ist zuerst mal richtig, aber der AG zieht die falsche Konsequenz (s. u.)
Die Krankenkasse hat dem AN bescheinigt von wann bis wann
Krankengeld gezahlt worden ist.Somit kann der AN nachweisen,
dass die Zeit AU war und nicht einfach nicht zur Arbeit
erschienen ist.
Dann sollte der AN diese Bescheinigung so schnell wie möglich dem AG (beweisbar, z. B. Einschreiben/Rückschein) zukommen lassen und auch ggfs. die laufende AU bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nachweisen.
Der Anwalt des AN ist der Meinung, dass es schwierig sein wird
vor Gericht, da der AN eine lange Zeit AU war.
Das wundert mich sehr. Ist dieser Anwalt überhaupt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ?
Das BAG hat eine schon sehr alte Rechtsprechung, daß der Nichtnachweis der AU dem AG nur ein Zurückbehaltungsrecht, nicht aber ein Leistungsverweigerungsrecht einräumt. Außerdem muß der AG den Nachweis auch fordern bzw. die Nichtvorlage sanktionieren, z. B. durch eine Abmahnung.
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=753
Der AG kam seit Anfang des Jahres in Lohnverzug, zahlte immer
15-20 Tage später.
Überstunden, die der AN geleistet hat wurden abgestritten.
Das ist aber eine andere Baustelle.
Der Anwalt des AN wollte vor Gericht und war überzeugt zu
gewinnen.
Im Oktober hieß es dann, dass man keine Chance hat und der
Anwalt wollte noch nichtmals ein Honorar dafür.
Nun hat der AN den Anwalt beauftragt wenigstens seinen Urlaub
auszahlen zu lassen.
Ein Schreiben wurde aufgesetzt.Die Antwort kam dann mit der
Behauptung der AN fehlte lange Unentschuldigt und ihm würde
somit kein Urlaub zustehen.
Das ist erst mal grundsätzlich Unsinn. Der Anspruch auf Urlaub (der ja bereits am 01.01., also vor Beginn der AU, komplett entstanden ist), hat erst mal mit der AU nix zu tun. Der AG kann lediglich die Leistung solange verweigern (Zurückbehaltungsrecht), bis die Unmöglichkeit, den Urlaub anzutreten, durch Nachweis der AU bewiesen ist.
Nun wollte der Anwalt des AN Stellung nehmen dies geschah bis
heute nicht.
Nicht schön.
Meiner Meinung nach wurde der Anwalt höchstwahrscheinlich
bestochen.
Mit solchen Behauptungen - auch anonym - wäre ich aber seeeeehr vorsichtig, wenn sie nicht klar beweisbar sind.
Nun wollte ich mal hier eure Meinungen hören, aber wie es
aussieht wird der AN einen anderen Anwalt nehmen.
Das sollte dann aber wirklich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein
Schöne Festtage 
Gruß
&Tschüß
Wolfgang