Hallo @ all
steht einem Hartz4 Empfänger auch Rechtsbeihilfe zu wenn er wegen Körperverletzung angezeigt wurde?
Wie ist vorzugehen wenn ihm tatsächlich Rechtsbeihilfe zusteht, er aber bereits (aus Unwissenheit und Panik) bei einem Anwalt war und nun natürlich dessen Rechnung vorliegt? Kann das auch rückwirkend über die Rechtsbeihilfe abgerechnet werden?
Es gibt immer 2 Möglichkeiten Beratungshilfe zu erhalten:
Beratungshilfeschein VOR dem Besuch beim Anwalt beantragen und bescheiden lassen. Dann damit zum Anwalt gehen und alle sind glücklich.
Zum Anwalt gehen und sagen dass dieser im Rahmen der Beratungshilfe tätig werden soll. Kann sein, dass dann der Anwalt sagt „Geh erst zu AG und hol dir einen Schein“. Dann siehe Punkt 1.
Der Anwalt kann aber auch sofort tätig werden wenn er für sich bejaht (und dass sollte er auch prüfen), dass dem Mandanten aufgrund des Einkommens/Vermögens UND der Angelegenheit Beratungshilfe zusteht, § 4 II, 7 BerHG. Dann stellt der Anwalt (im günstigsten Fall nach beendigung der Sache) namens des Mandanten den Antrag auf nachträgliche Beratungshilfe beim AG. WICHTIG ist jedoch, dass man sich VON ANFANG AN einig ist in welchem Rahmen der Anwalt tätig werden soll.
Im vorliegenden Fall kommt 2. nicht zum Tragen. Es gibt immer nur die Möglichkeit auf nachrägliche Beratungshilfe niemals rückwirkende!
Ein Aspekt, warum der Rechtsanwaltes in Strafsachen nicht so gern im Rahmen der BerH tätig wird ist die schlechtere Vergütung, denn er kann regelmäßig nur beraten und darf nicht vertretend tätig werden, § 2 II BerHG.
ml
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