Steht Enkel Pflichtteil zu?

Handgeschriebens Testament u. Erbschein liegt vor.
Mein Opa starb, u. berief drei Enkel als Erben. Mein Vater lebte da noch, er wurde durch die testamentarische Erbeinsetzung übergangen.
Eine Erbausschlagungserklärung lag nicht vor.
Ich gehörte damals nicht zum Kreis der gestzlichen Erben u. war daher am Verfahren nicht beteiligt.
Nach der Akteneinlage war ich zu keinen Zeitpunkt Miterbe gewesen.

Meine Frage, durfte mein Opa nur die drei Enkel berücksichtigen und mich übersehen?

Vielen Dank

Natürlich konnte der Testator bestimmen, was mit seinem Nachlass geschieht, wer es erbt und und… Das dürfte wohl rechtens sein, oder? Niemand wird wollen, dass man beim Testieren irgend jemand fragen muss… Ihr Vater hatte -weil er als gesetzlicher Erbe übergangen worden ist- einen Pflichtteilsanspruch. Seine Kinder -also auch Sie- hatten einen derartigen nicht.
Falls für Sie noch Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut unter Wiederholung des Vorganges.
Freundliche Grüße aus dem Norden Niedersachsens
H.G.