Steht mir ein Ersatzwagen bei Rep. kostenlos zu?

Hallo Zusammen,

am Sonntag den 29.08.10 fuhr eine Familie mit 2 Kindern an meinem geparkten Auto vorbei.

Eines der Kinder stürzte neben meinem Auto und verursachte dadurch eine Delle über dem Hinterrad sowie einen langen und tiefen Kratzer bei der Fahrertüre.

Da ich zufällig in der Küche stand, sah ich die Familie und bin dann auch gleich zu Ihnen um die Daten auszutauschen.

Der Schaden wird von der Haftpflichtversicherung der Familie (Generali/Österreich) bezahlt.

Nun habe ich bei meiner Werkstätte einen Termin für einen Quick-Check mit dem Sachverständigen der oben genannten Versicherung vereinbaren lassen.

Die Begutachtung inkl. Reparatur (lackieren der Türe, usw.) nimmt laut der Werkstätte 2 Tage in Anspruch.

Die Werkstätte hat mir auch gleich einen Ersatzwagen für diese 2 Tage reserviert.

Nun stellt sich mir die Frage ob die Versicherung der Familie die Kosten für den Ersatzwagen zu tragen hat oder nicht?

Fakt ist, dass ich für diese 2 Tage mein Auto nicht benutzen kann.

Ich benötige mein Auto um zur Arbeit zu kommen und alltägliche Dinge zu erledigen.

Was meint Ihr? Habe ich Anspruch auf einen für mich kostenlosen Ersatzwagen? (Kosten von EUR 25,–/Tag hätte hiermit die „gegnerische“ Versicherung zu tragen)

Vielen lieben Dank & schöne Grüße
David

PS: Da ich den Termin in der Werkstätte bereits am Montag den 13.09.10 habe, wäre ich über rasche Antworten sehr erfreut.

gesetzlich oder bedingungsgemäß ?!
Hallo David,

das hängt davon ab, ob der Anspruch auf Schadenersatz gesetzlich (!) besteht oder nur bedingunggemäß durch den Versicherer. Wie alt ist denn das Kind?

Viele Grüße
Oliver H.

Hallo Oliver,

vielen Dank für deine Antwort.

Nach dem Alter des Kindes habe ich mich nicht erkundigt.

Ich schätze mal das es so zwischen 7 und 9 Jahren alt ist.

Hilft dir dies etwas weiter?

Lg
David

Hallo David,

Wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht verantwortlich, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug (…) anrichtet. (Quelle: Wikipedia)

Als nächstes wäre zu prüfen, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist bei direkter Anwesenheit regelmäßig nicht der Fall.

Ist der „Täter“ nicht deliktfähig und haben die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Der Gesetzgeber hat den Schutz des Kindes vor Schadenersatzforderungen über das Eigentumsrecht des Geschädigten gestellt. Es gibt jedoch private Haftpflichtversicherungen, die trotzdem einen (freiwilligen) Schadenersatz leisten. Dazu gehört grundsätzlich auch der Nutzungsausfall eines Fahrzeuges oder die Miete eines Ersatzfahrzeuges.

Soweit zu den grundsätzlichen Regelungen. Individuell für deinen Fall darf die Frage hier aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

Viele Grüße
Oliver H.