Steht mir eine wohnung zu erwerbsminderungsrentner

Hallo melde mich wieder mal mit einer Frage. ich und meine Frau haben uns getrennt nicht geschieden. Jetzt ziehe ich aus. Ich bin Erwerbsminderungsrentner wie man sich vorstellen kann ist das nicht al so viel Geld um zu leben. Würde würde/steht mir eine Wohnung nach dem Gesetz zu? LG konstin

Hallo!

Natürlich. Was für eine Frage !

Eine Wohnung von Gesetz wegen steht einem aber nicht zu… Der Staat vermietet ja nicht selbst. Das wären Notunterkünfte,die die Gemeinden für Obdachlose,Zwangsgeräumte oder ähnliche Notfälle bereithalten müssen. Nicht auf Dauer.

 Man kann sich doch eine Wohnung suchen und anmieten. Und wieviel die kosten darf muss man selbst sehen,was man an Geld zur Verfügung hat.

Vielleicht kann die Rente durch Sozialleistungen aufgestockt werden,es gibt sonst auch Wohngeld usw.
Beratungen auf jeder Gemeindeverwaltung möglich, Bürgerbüro, Sozialamt, Wohngeldstelle

mfG
duck313

Sehr geehrter Herr LG Konstin,

leider kann ich zu Ihrer Frage keine Antwort geben.Das ist auchn schwer weil man dazu, soviel ich weiß, meehr Details zu den Einkünften benötigt.
Mein Vorschlag ist, mit dem Sozialamt einen Termin für eine Beratung zu machen. Die helfen in der Regel gern wenn man sie fragt. Wenn man kommt und fordert, dann sieht das schon anders aus.

Ich wümnsche viel Erfolg

Hans HT

Wenn Sie über dem Hartz4-Satz liegen, dann wohl eher nicht, aber zur Sicherheit die ARGE fragen!

Hallo,

jeder darf sich eine eigene Wohnung suchen und mieten.
Eine gesetzliche Einschränkung dazu gibt es nicht.

Wenn die Einkünfte sehr niedrig sind, hat man evt. Anspruch auf Wohngeld, oder sogar auf Sozialhilfe. Dies kann man bei der zuständigen Gemeinde erfahren.

Bei niedrigen Einkünften hat man auch Anspruch auf eine Mietwohnung im sozialen Wohnungsbau. Wer dieses anbietet - ebenfalls bei der zuständigen Gemeine erfragen.

Gruß Merger