Steht mir hartz 4 zu?

Hallo, ich bin 20 Jahre alt, und mache bis Juli meinen Realschulabschluss nach. Habe aber bis jetzt leider keine Ausbildung gefunden und auch sonst sieht es mit einem Job eher schlecht aus. Im moment wohne ich bei meinen eltern, habe aber vor zu meinem Freund zu ziehen der relativ gut verdient. Möchte aber auf keinen fall das der irgendwas damit zutun hat und ich von ihm abhängig bin und eine Bedarfsgemeinschaft besteht ja erst nach einem Jahr. Ich bin ab August Arbeitslos gemeldet aber von zustehendem Geld wurde mir nichts gesagt. Meine frage ist ob mir in dieser Situation Alg 2 zusteht? oder wenn ich zuhause bei meinen Eltern wohne?

würde mich auf hilfreiche antworten sehr freuen :smile:

Hallo!
Wenn Du bei Deinen Eltern lebst, müssen Diese für dich aufkommen, da Du bei Ihnen ja alles nutzt. Bsp. Waschmaschine, Strom ,Kühlschrank u. s. w.
Ziehst Du zu Deinem Freund, passiert dasselbe, denn er verdient gutes Geld, wie Du geschrieben hast.
Es sei denn Ihre richtet die Wohnung so ein, das Du beweisen kannst, das jeder das seinige nutzt und Du einen Untermietvertrag hast.
Tschüß

Hallo,
normalerweise "müsstest " du bis 25 J zu Hause wohnen bleiben, wenn du H4 bereits bekommst. Wie es in deiner Situation aussieht kann ich dir nicht sagen. Frag mal nach wie es aussieht wenn du zur Überbrückung eine Maßnahme oder ein freiwilliges Jahr machst. Vielleicht besteht dann ein Anspruch auf Geld.

Gruß

ich weiss nur, wenn du bei deinen eltern ausziehst musst du den umzug vorher vom jobcenter genehmigen lassen ansonsten erhältst du eine sperre der leistungen. würde mich an deiner stelle vorher im jobcenter genau beraten lassen. auf alle fälle keine bedarfsgemeinschaft anmelden, dann werden die bezüge von deinem freund angerechnet.
Beste Grüße, Manfred

Hallo Lesscula,
wieso besteht eine Bedarfsgemeinschat erst nach einem Jahr? Blödsinn! Die besteht ab dem Moment des Zusammenzuges!
Und ja - Bedarfsgemeinschaft hieße, dass dein Freund für dich zahlen muss wenn er tatsächlich so gut verdient, wie du sagst.
So - und nun vergisst du mal alles, und wir fangen ganz von vorne an!

Du willst also im August eine WOHNGEMEINSCHAFT gründen!!!
Das finde ich aber mal eine sehr gute Idee!
Dann musst du nur gucken, dass ihr die Lebensmittel im Kühlschrank „geteilt“ aufbewahrt, jeder in einem Zimmer ein eigenes Bett hat (Auch wenn es nur ein Sofa ist - die Bettwäsche sollte „gebraucht“ in diesem Raum liegen!)und die Zahnbürsten auch in eigenen Gläsern stehen! (2 mal Zahnpasta, etc!)
Also dieses Leben muss eindeutig als WOHNgemeinschaft zu erkennen sein, Kontrollen kommen! Darauf muss man sich einrichten! (Aufhängen eines Reinigungsplanes - macht Spaß beim Aufteilen und Ausfüllen und Aufhängen!)
Aber: du kannst so getrost Hartz4 beantragen! Miete zahlst du an deinen Freund! Du bekommst von ihm einen UNTERmietvertrag!!! Die Nebenkosten und Heizung zahlst du ja dann auch pauschal, gell? Dein Freund muss aber seine eigenen Rechnungen haben, damit man belegen kann, dass dein Anteil nicht überhöht ist!
Du bist dann auch selbst krankenversichert.
Also: ich wünsche Euch ein schönes Leben!!!
zaubermaus

Erstens wenn du bei deinen Ellis wohnst müssen die dich unterhalten , mit Kleidung , Essen usw.
hartz4 bekommst du wenn du eine Eigene Bedarfsgemeinschafst bildest, die kannst du aber erst ab 25J. bilden denn da kannst du ausziehen. heut zu Tage ist es so das du entweder bei deinen Eltern wohnst oder noch warten musst es sei denn deine Ellis können dich unterstützen.
Hartz4 bekommst du leider nicht.

Hallo,
so weit ich weiß müssen bis 21 Jahren deine Eltern aufkommen, vor allem wenn du noch in Ausbildungen oder Schulen bist. Deine
eltern können BAFÖG oder Zuschüsse Beantragen. ALG 2 oder harzt 4 stehen dir noch nicht zu.Am besten ist du redest mit deinen Eltern oder erkundigst dich beim Arbeitsamt welche möglichkeiten und Unterstützungen es da gibt.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
LG Elfie

hallo,
ob du bei deinen eltern anspruch auf algII hast, kann ich nicht sagen, weil ich die einkommensverhältnisse nicht kenne. problematisch wird es sein, das jobcenter zu einer zustimmung zum umzug zu bewegen, die brauchst du aber.
ich rate dir, das mal mit dem jobcenter vorher zu besprechen

viele grüße andalus

Hallo,

wenn du zu deinem Freund ziehst, besteht sofort eine Lebensgemeintschaft!
Es kommt drauf an wie viel dein Freund verdient, verdient er mehr als 1400€ wirst du wohl kein ALG2 mehr bekommen. Er muss also dich mit durch bringen.
Ja das ist so…
Versuche weiterhin einen Job zufinden, auch wenn es nur ein 400€-Job ist.

so lange du zu hause bist, wird das Geld deiner Eltern angerechnet, Bedarfsgemeinschaft. Ziehst du zu deinem Freund, ist das dann dort auch so, nur wenn du alleine lebst hast du einen Anspruch, aber du darfst es erst ab 25J, so lange müssen deine Eltern dich versorgen, wenn du es selbst noch nicht kannst.
Versuche mit deinen Eltern einen Handel auszumachen, so dass sie dir einen Obulus von 300€ monatlich überweisen. Den Rest, solltest du mehr brauchen, kannst du von Deinem Freund bekommen, da ihr in einer Lebensgemeinschaft dann lebt. Zusammenleben kostet eben, ob verheiratet oder nicht.

Unter 25 wird Jobcenter keinem Auszug zustimmen und keine Leistungen erbringen!