Hallo, ich hätte eine frage bitte nur ernstgemeinte antworten geben und keine vorwürfe oder beleidigungen.
Ich bin in der 13. Schwangerschaftswoche bin verheiratet und wir haben uns eine neue wohnung angemietet. Mein mann ist vollzeitbeschäftigt. Er muss doppelt unterhalt zahlen. Habe ich anspruch auf harz4 bzw kann ich harz4 beantragen?
Habe ich anspruch auf harz4?
Wie soll man das Aufgrund der dürftigen Angaben auch nur ansatzweise beantworten können?
Hallo,
beantragen kannst Du das selbstverständlich.
Ob Du einen Anspruch hast, das kann man natürlich so einfach nicht sagen.
Das hängt von vielen Faktoren ab.
Probieren kostst aber ja nichts…
Gruß
Generell schon. Das kommt halt drauf an, was Dein Göttergatte verdienst und was Ihr auf der hohen Kante habt.
Generell schon. Das kommt halt drauf an, was Dein Göttergatte
verdienst und was Ihr auf der hohen Kante habt.
Kommt es nicht zuallererst darauf an, was Sie selbst für ein Einkommen hat? Leider auch hierzu keinerlei Angaben…
Hallo
Habe ich anspruch auf harz4 bzw kann ich harz4 beantragen?
Verheiratet zusammenlebend bildet man automatisch eine Bedarfsgemeinschaft (-> § 7 Abs. 3 SGB II). Um überschlagen zu können, ob möglicherweise Anspruch auf ergänzendes ALG2 für die Bedarfsgemeinschaft besteht, würde man dieselben kompletten Unterlagen/ Angaben benötigen, die auch das Jobcenter benötigt.
Ganz allgemein: Das Jobcenter überprüft das vorhandene Vermögen. Sofern man noch im Rahmen des Schonvermögens liegt, wird der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft ermittelt (hier z.B. 2x der reduzierte Partner-Regelsatz , dabei für die Frau ab der 13. Schwangerschaftswoche 17% Mehrbedarf, plus die örtlich angemessenen Unterkunftskosten, plus ggf. sonstige Mehrbedarfe, z.B. bei bestimmten chron.Erkrankungen). Dann wird das anrechenbare Einkommen ermittelt (= die vorhandenen nicht privilegierten Einkommen abzüglich Frei- und ggf. Absetzbeträgen. Titulierte Unterhaltspflichten, denen man nachkommt, werden dabei berücksichtigt.)
Falls der ermittelte Bedarf gedeckt werden kann durch das vorhandene anrechenbare Einkommen plus ALG2-vorrangige Ansprüche (Wohngeld, Kinderzuschlag…) , dann besteht kein Anspruch auf ALG2.
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formular…
LG