Steht mir in dem fall wohngeld zu?

Guten Tag,

also die sache ist die, dass ich eigentlich mit meinem freund zusammen wohne der aber das nächste halbe jahr auf schulung ist und somit oben eine eigene wohnung hat. ich hab einen teilzeit job und muss das nächste halbe jahr hier die miete zahlen. er hat unsere wohnung im moment als zweitwohnsitz für sich angemeldet da er nur maximal am wochenende zu besuch sein wird die folgenden sechs monate.
er hat ein eigenes einkommen. nur objektiv gesehen wohnt er ja nicht hier zumindest vorrübergehend, da ich ja für die miete aufkomme und er sozusagen kaum hier ist.
kann ich nun damit rechnen dass das berücksichtigt wird ? und ich sozusagen als singlehaushalt durchgehe? (ist es ja eigentlich auch )

vielen dank

mfg d.

ja im prinzip schon ,

wohngeld kann mann immer nur für den hauptwohnsitz beantragen ,und dabei kannst du auch auch deinen freund mit angeben ,

ja im prinzip schon ,

wohngeld kann mann immer nur für den hauptwohnsitz beantragen
,und dabei kannst du auch auch deinen freund mit angeben ,

hmm… also wird sein einkommen in dem fall nicht mitgerechnet? :S

du musst bzw kannst für dich alleine wohngeld beantragen