Hallo, ich bin 19 Jahre alt und beginne nächsten Monat meine Erstausbildung. In einigen Monaten ziehe ich mit meinem Freund zusammen, welcher seine Berufsausbildung abgeschlossen hat und somit schon festes Gehalt bezieht. Ich habe nun die Frage, ob ich mein Kindergeld weiter beziehen kann, obwohl ich ja nicht mehr zuhause wohne und mein Freund genug verdient.
Ja Kindergeld steht dir solange zu, wie du in der Ausbildung bist oder beim Amt als Ausbildungssuchend gelistet bist. Kindergeld ist unabhängig von den Gehalt deines Partners oder deiner Eltern.