Ich habe am 31 juli meinen zivildienst beendet und bin
nun wieder in meiner vorigen Arbeitsstelle tätig. Soweit
ich weiß wird ja Urlaubsgeld während der zeit zwischen juni und august bezahlt. Daher meine Frage ob ich jetzt noch Anspruch darauf hätte.
Hallo,
leider kann ich dir keine genaue Antwort geben. Ich gehe aber davon aus das du kein Urlaubsgeld bekommst
mfg
Rainer Paul
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Hallo Nanaya,
im Arbeitsplatzschutzgesetz (http://www.bundesrecht.juris.de/arbplschg/index.html) ist folgendes geregelt (§ 6):
„Die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung wird auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet; bei Auszubildenden und sonstigen in Berufsausbildung Beschäftigten wird die Wehrdienstzeit auf die Berufszugehörigkeit jedoch erst nach Abschluss der Ausbildung angerechnet. Die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung gilt als Dienst- und Beschäftigungszeit im Sinne der Tarifordnungen und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes.“
Wenn es in Ihrem Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Urlaubsgeld gibt und Sie zu diesem Zeitpunkt im Betrieb sind, haben Sie auf die Auszahlung einen Anspruch. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht im Betrieb sind, weil Ihr Arbeitsverhältnis wegen des Wehr- und Zivildienstes ruhte, sollten Sie sich an den Betriebs- oder Personalrat wenden. Im Tarifvertrag dürfte geregelt sein, wie in diesen Fällen zu verfahren ist.
Eine schnelle Klärung wünscht Peter Tobiassen
sorry keine ahnung