Guten Tag,
mein Mann möchte sich von mir scheiden lassen, ich bin Hausfrau und Mutter einer 17 jährigen Tochter. Mein Mann hat Einkommen. Ich habe keinerlei Einkommen und daher meine Frage: Kann er mich einfach so vor die Türe setzen ohne Geld oder kann ich Unterhalt bekommen und nach der Scheidung wie sieht es dann aus, denn ich habe ja keine Arbeit. PS: Wir haben ein Eigenheim jedoch sind da noch Schulden drauf. Vielen Dank
Guten Tag ebenfalls,
Ihr Mann muss Ihnen nach der Trennung/Scheidung das gleiche Leben bieten, dass sie hatten als Sie noch beisammen waren, jedoch bin ich kein Fachmann.
In solchen Angelegenheiten würde ich auf jeden Fall einen Familienanwalt zu Rate ziehen. Sofern Sie kein Einkommen haben wie Sie schreiben, haben Sie die Möglichkeit sich einen Rechtsberatungsschein von der bei Ihnen zuständigen Gerichtsstelle (können Sie beim Familiengericht erfragen wo es das bei Ihnen vor Ort gibt), sich einen Anwalt suchen und kostenlose Rechtsberatung (10 €) einholen, später haben Sie dann die Möglichkeit einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen. Wichtig ist vorher zu wissen, dass es Anwälte gibt, die mit solch einem Rechtsberatungsschein nicht tätig werden, deshalb vorher nachfragen.
Desweiteren haben Sie die Möglichkeit über Frauenzentralen sich Rat zu holen.
Viel Glück und Grüsse
Renate
Hallo Bonita,
ganz konkret kann ich dir keine Angaben machen…
doch kannst du beim Amtsgericht dir einen Beratungsgutschein für einen Anwalt ausstellen lassen, da du bedürftig bist, soll heißen über keine Einnahmen sowie über den Freibetrag vorhandenes Sparguthaben verfügst.
Meines Wissens hasst du grundsätzlich für dich selbst aufzukommen bei einer bereits erwachsenen Tochter,doch es gibt wohl Übergangsfristen und auch Ausbahmen, wenn du nachweislich keine Arbeit finden kannst.
Ganz so einfach kann es sich da dein Mann nicht machen…aber wie gesagt, würde ich dir dringend empfehlen mit dem Beratungsgutschein einen Fachanwalt für Familienrecht kurzfristig aufzusuchen.
Alles Gute
nach den neuen Gesetzen hast du leider keine Chance jemals Ehegattenunterhalt zu bekommen, zumal deine Tochter schon 17 Jahre alt ist. Dir steht nur Unterhalt zu, wenn dein Kind unter 2 Jahre alt ist. Danach ist es dir zumutbar arbeiten zu gehen und für deinen Unterhalt selbst zu sorgen. Melde dich bei der ARGE und beantrage ALG2, steht dir zu. Deiner Tochter steht Kindesunterhalt zu solange sie zur Schule geht und ausgebildet wird. Z.B. muß dieser bezahlt werden solange sie z.B. studiert, trotz Bafög. Nur wenn sie einen Ausbildungsplatz hat wird das Ausbildungsgeld dem Kindesunterhalt angerechnet. Aber geh zum Familienanwalt, dort erfährst du auch alles. Kostet dich nichts, wenn du ALG2 empfängst. Geh zum Amtsgericht und hole dir nen Beratungsschein für nen Anwalt, dann brauchst du nicht in Vorleistung zu treten. Aber wie oben schon erwähnt, für Frauen siehts heutzutage schlecht aus. Ist auch nicht schlimm finde ich, solange wir Frauen noch arbeiten können ist es doch toll wenn wir uns selbst ernähren können. Ich bin stolz, dass ich nicht von meinem Ex abhängig bin, das gäbe nur Krieg, zumal er schon dauernd vor Gericht zieht um den Kindesunterhalt zu sparen. Ich drück dir die Daumen, du schaffst das schon.
Hallo
Ich weiß es leider nicht 100% ob dir Unterhalt zusteht
da dein Kind schon 17 Jahre alt ist dann legen die das so aus das du arbeiten gehen kannst da das Kind keine aufsicht mehr benötigt.
Mit aber für das Kind muß er aufjeden Fall bezahlen.
Aber die ehe Zeit (Jahre) spielt auch eine rolle.Am besten gest du dich bei einem Anwalt erkundigen da du ja kein einkommen hast brauchst du ihn auch nicht zu bezahlen bekommst dann armen Recht.
Viel Glück und lass den Kopf nicht hängen
Mit freundlichen Grüßen Müller