Steht mir Kindergeld zu, trotz harzt bei Eltern?
Zu meiner Person, bin 22 Jahre alt, momentan bei der Bundeswehr (Grundwehrdienstleistender), noch bei meiner Mutter gemeldet. Meine Mutter bezieht Hartz 4 und lebt mit meinen 4 Brüder in einer 4 Zimmer Wohnung. Nun zu meiner Frage. Ich fange ab Oktober an zu studieren und beantrage Bafög (wahrscheinlich bekomm ich um die 500€)und meine Mutter Kindergeld für mich.Ich werde auch ausziehen (Wohnung ca .350 warm) Wird das Kindergeld mit dem Hartz 4 meiner Mutter berechnet, sodass Ihr was abgezogen wird oder steht mir/ihr das Kindergeld voll zu.
Ich bin mir nicht sicher aber auf jeden Fall steht dir Kindergeld zu. Bzw deine Mutter müsste es auf jeden fall bekommen, solange ihr in der Ausbildung seid und unter 25 Jahren! Würde mich wundern, wenn das negativ mit dem Hartz 4 Geld verrechnet wird.
Eine Sache noch: Solange du Soldat bist gibt es kein Kindergeld!
Wenn du eine eigene Wohnung hast steht dir normalerweise das Kindergeld zu da du ja nicht mehr bei deiner Mutter wohnst. Allerdings musst du das mit deiner Mutter klären, dass sie das Kindergeld an dich auszahlt.
Das problem ist nämlich: Bekommt deine Mutter für die 4 Brüder auch noch Kindergeld, geht das alles auf das Konto deiner Mutter. Da es nur eine Kindergeldnummer für alle Kinder gibt, kann dir die Kindergeldkasse das Kindergeld nicht extra auf dein Konto überweisen. Darum musst du dies mit deiner Mutter klären.
Deine Mutter widerrum müsste bei der Arge belegen dass sie dir das Kindergeld auf dein Konto überweisst, und sie somit das geld nicht zur Verfügung hat.
Somit entstehen ihr keine Abzüge.
LG S.Kirscht
Ah Super dann wär das geklärt.
Danke an euch
Hallo,
also das Kindergeld hat mit dem Harz IV deiner Eltern nichts zu tun.
Wenn du die Voraussetzunge für den Anspruch auf Kindergeld erfüllst, dann wird es auch gezahlt!
MfG
Hallo,
ich kann dir nur was zum Kindergeld sagen und das das Kindergeld, was deine Mutter bezieht, eben bei Hartz 4 angerechnet wird. Sonst weiss ich zu Hartz 4 nichts…
Also, nach Ende GWD steht deiner Mutter wieder für dich Kindergeld zu, sofern du eben ausbildungswillig bist und dich um einen Studienplatz bewirbst. Allerdings darf eben dein evtl. Einkommen nicht die Grenze überschreiten.
Wenn du ausgezogen bist, erhält der Elternteil das Kindergeld, der den überwiegenden Unterhalt zahlt. Ggf. muss dieses ein Gericht bestimmen.
Sofern du nur aus Gründen der Ausbildung ausziehst und nach dem Studium wieder zu deiner Mutter ziehst, müsste sie weiterhin der Kindergeldberechtigte bleiben.
Du selber kannst nur dann einen Antrag auf „anteilige Abzweigung“ des Kindergeldes beantragen, sofern du gar keine Unterhaltsleistungen der Eltern bekommst.
Du kannst aber auch alles in Ruhe auf der HP www.familienkasse.de nachlesen.
Gruß
juliatimlea
Hallo,
das Kindergeld steht dir voll zu.
Aber Obacht !!
Es gibt einen Freibetrag von 8500 € der nicht überschritten werden darf.
Du wirst 585 € BAfög-Höchstsatz bekommen - davon wird beim Kindergeld die Hälfte ( der Zuschuss ) angerechnet. Aufs Jahr gerechnet sind das dann 3510 €. Mit einem 400 € Job liegst du noch unter dem Freibetrag.
Du hast aber nichts über deinen Vater gesagt. Sollte er verstorben sein und du Halbwaisenrente beziehen, so wird auch diese als Einkommen beim Kindergeld angerechnet.
Solltest du nur einen Euro über den Freibetrag kommen, so wird das Kindergeld für den gesamten Kalendermonat zurückgefordert.
Stefanie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
danke für die antworten.
zu meinem vater kann ich sagen, das er zwar arbeitet, aber trotzdem nicht mit seinem gehalt für meine familie sorgen kann, das ist auch beim amt gemeldet.
aber wenn ich bafög höchstatz und kindergeld bekommen, und noch nen nenbenjob neben kann, passt ja alles perfekt.
Neuer Stand der Dinge laut CDU und FDP: „Das Elterngeld wird insgesamt moderat gekürzt, für Hartz-IV- Empfänger komplett gestrichen.“