Hallo,
Beihilfe zum Suizid wird ja gerade von Sterbehilfe unterschieden. Abgesehen davon sind auch passive (und zumindest theoretisch indirekte) Sterbehilfe nicht verboten.
Aktive Sterbehilfe = Tötung auf Verlangen
Passive Sterbehilfe = Sterbenlassen
Indirekte Sterbehilfe = (Palliativ-)Therapie am Lebensende (verkürzt aber normalerweise das Leben nicht)
Beihilfe zum Suizid: Suizid ist keine Straftat, deswegen bisher auch die Beihilfe nicht - solange derjenige, der sterben will, den Suizid selbst ausführt. Und dann gibt es noch andere juristische Straftatbestände, die zur Geltung kommen könnten, z.B. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Genaueres findest Du im Wikipedia-Artikel „Sterbehilfe“ und hier.
Viele Grüße,
Jule