hallo ich gehe in 3 monaten mit meiner familie für 1,5 jahre ins ausland! Paraguay) dort werden wir ehrenamtlich für einen verein (tierschutz und arme Kinder) arbeiten! während dieser zeit bleiben wir in deutschland kranken versichert! aber in paraguay werden wir nur für kost und logie,sowie ein kleines taschengeld arbeiten! ich habe gehört! das mir dann unter gewissen umständen,wenn der verein in deutschland eingetragen,und seine ehrenamtlichkeit anerkannt ist! (was der fall währe)!! mir bzw uns weiterhin das deutsche kindergeld zu stehen würde ! nun zur frage! kennt sich da jemand aus !
Hallo Sven,
ich kenne mich da nicht aus würde aber mal bei der Kindergeldkasse nachfragen wie weit die das übernehmen.
Wünsche euch viel Glück dabei.
Lg Angie
Sorry,
dazu habe ich gar keine Ahnung - Familienkasse fragen.
Hallo,
für Kinder ohne eigenes Einkommen die sich in der Ausbildung befinden bekommt man Kindergeld bis max. zum 27Lebensjahr, je nach den Gegebenheiten, bitte prüfen Sie welche Voraussetzungen Sie erfüllen, ein vorübergehender Auslandsaufenthalt sollte unschädlich sein.
mfg
Hallo,
bedaure, ich kann dies nicht beantworten.
Bitte wenden Sie sich doch an die zuständige Behörde (Kindergeldkasse).
Mit freundlichen Grüßen
hl
! nun zur frage! kennt sich da jemand aus !
Leider kann ich in diesem speziellen Fall nicht helfen. Am Besten Du fragst die Kindergeldstelle und lässt Dir dann einen entsprechenden Bescheid ausstellen. Diesen kannst Du dann, sollte er negativ ausfallen, anhand der angeführten Paragraphen überprüfen oder von einem Anwalt oder einer entsprechenden gemeinnützigen Stelle (Caritas, Arbeitslosenzentrum etc.) prüfen lassen. Vielleicht weiß aber diesbezüglich auch der Verein für den Du tätig werden willst guten Rat und kann vorab schon mit bestimmten benötigten Bescheinigungen dienen. Auf jeden Fall sollte die Frage vorher geklärt werden, um eventuelle spätere Rückforderungen zu vermeiden.
LG
Franz57
Sicherlich steht euch Kindergeld zu. Aber zur Sicherheit bei der Kindergeldstelle nachfragen und bestätigen lassen. LG Conny
Hallo
das Kindergeld steht dir auf jeden fall zu! und wird auch weiter bezahlt ! es soll ja leutz in entwicklungsländern sogar geben, die die Vaterschaft von Kindern vorort anerkannt haben und seither Kindergeld für mehr als 10 kinder dort beziehen …
was aber im vaterschaftstest-überprüfungsfalle leicht zu einer betrugsfalle werden könnte …
Gruß
michael
ausländeramt oder kindergeldkasse fragen
Hallo !
Nein , keine Kenntnis vorhanden !
Viel Glück beim finden !
Rd