nein wohngeld würdet ihr nicht bekommen ,da du sozialhilfe (alg-leistungen) bekommst …man kann immer nur eine sozialleistung beziehen entweder alg oder wohngeld …daher hat ein antrag keinen erfolg.lieben gruss nancy
hallo, ich wohne seit geraumer zeit wieder - auf grund einer schweren krankheit- bei meiner mutter.
Es ist wesentlich, ob ihr als Wirtschaftsgemeinschaft zusammen lebt, oder jeder seinen eigenen Haushalt hat.
sie ist rentnerin und bekommt rund 800 € an rente.
ich erhalte rund 623 € an soz.-hilfe.
Ich vermute mal, ihr werdet zusammen als Bedarfsgemeinschaft als Sozialhilfe-Empfänger eingstuft, deine Mutter als Sozialhilfeempfänger mit Einkommen. Unter den Umständen kann man kein Wohngeld kriegen.
Wenn jeder getrennt für sich lebt, und ihr eher eine Wohngemeinschaft bildet, oder du als Untermieter da wohnst, dann ist das vermutlich wesentlich günstiger. Dann könnte auf jeden Fall deine Mutter Wohngeld beantragen.
Mit Sozialhilfe kriegt man kein Wohngeld.
Bei Sozialhilfe wird ja die Miete vom Sozialamt übernommen. Das ginge auch bei einem Untermietvertrag bei der eigenen Mutter.
Aber da müsstet ihr euch sicher noch detaillierter beraten lassen. Vielleicht mit noch mehr Informationen über die angesprochenen Fragen.
Es zählt bei einer Berechnung das gesamte Haushaltseinkommen.Fragen Sie am besten bei Ihrem zuständigen Sozialamt, ob Sie gemeinsam mit Ihrer Mutter (Antragsteller Wohngeld ist dann einer von Ihnen) Wohngeld überhaupt beantragen können.
Alles Gute!
ich habe nur eine antwort geschickt …warum sie jetzt soviele auf einmal bekommen kann ich mir auch nicht erklären …vielleicht hat der server von wer weiss was.de einen fehler!
Hallo,
ich würde es auf jeden Fall probieren, es kommt natürlich darauf an, wie hoch Eure Miete ist. Aber eine Anfrage kann nicht schaden und so schwer ist das Formular auch nicht auszufüllen. Wünsche Euch viel Glück.
Puddelchen