Hallo Andi,
die Antwort auf die Frage ist grundsätzlich „ja“.
Geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro) sind grundsätzlich versicherungsfrei.
Der Arbeitgeber zahlt pauschal vom Lohn 15% für die Rentenversicherung, 13% für die Krankenversicherung und 2% Pauschalsteuer, insgesamt als 30 Prozent.
In der Rentenversicherung erhöht sich bisherige Rentenanwartschaft bei einem monatlichen Verdienst von 400 Euro, also jährlich 4800 Euro, um 3,08 Euro monatlich.
Der Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung hat überhaupt keine Wirkung, da durch diesen Beitrag kein Krankenversicherungsverhältnis entsteht.
In der Rentenversicherung entstehen durch diesen Pauschalbeitrag keine Pflichtbeiträge sondern wie schon gesagt nur Rentenanwartschaften.
Hier liegt das eigentliche Problem:
Ein Rentenanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente setzt voraus, daß in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Kalendermonate Pflichtbeiträge vorhanden sein müssen. Spätestens nach 24 Monaten geringfügiger Beschäftigung kann diese Voraussetzung also nicht mehr erfüllt werden.
Der Arbeitnehmer kann aber auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten. Er muß dies gegenüber dem Arbeitgeber erklären. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer den Beitrag auf den regulären Beitragssatz von 19,9 %, also 4,9% „aufzustocken“, also von seinem Verdienst zu bezahlen.
Damit entstehen „normale“ Pflichtbeiträge.
Zur Frage „freiwillig Zahlungen“: Theoretisch ist es auch möglich neben der geringfügigen Beschäftigung freiwillige Beiträge zu zahlen; es sind aber dann keine Pflichtbeiträge mit der Konsequenz, daß der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente verlorengeht.
Nur noch am Rande: durch die geringfügige Beschäftigung entsteht kein Krankenversicherungsschutz. Hier wäre zu klären, wie in Zukunft die Krankenversicherung sichergestellt werden kann.
Gruß von TrixiMaus