Hallo! Ich habe Interesse an einem Haus welches aus 2 Eigentumswohnungen besteht. Leider werden die Wohnungen auch in 2 unterschiedlichen Versteigerungen angeboten. Die Wohnungen laufen beide über die gleiche Bank. Jetzt ist meine Frage ob ich die erste Wohnung unter Vorbehalt ersteigern kann, dass mein Gebot nur gilt falls ich auch bei der 2. Wohnung den Zuschlag bekomme. Die Bank hat mir sogar den Tipp gegeben, will da aber nicht darauf vertrauen. Ích habe Angst dass ich die erste ersteigere und den Zuschlag bekomme und bei der 2. Wohnung werde ich hochgesteigert und kann nicht mehr mitbieten da ich nur 50% des Verkehrswertes ausgeben möchte. Möchte dann ungern auf der 1. Wohnung sitzen bleiben. Ist das wirklich so möglich?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Vielen Dank schon mal
Hallo,
also diese variante, erfolgreiches gebot unter vorbehalt, hab ich noch nie gehört. Der Kauf bei einer Zwangsversteigerung ist verbindlich.
Sollte Sie für die zweite Wohnung nicht den zuschlag bekommen, müsste die erste ja in einem weiterem Termin versteigert werden. Sowas hab ich wirklich noch nicht gehört, und wer übernimmt dann die Kosten.
Sie könnten aber bei Gericht noch mal eine neutrale meinung einholen. Dort wo auch die Verkehrswertgutachten zu bekommen sind.
Viel erfolg
hallo,kann leider nicht helfen.m.f.g.horst
Hallo ,
Die Lage scheint mir ziemlich kompliziert , tut mir leid , wenn ich nicht weiterhelfen kann , dafür kenne ich mich nicht gut genug aus .
Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben .
M.f.G.
Rosario
Auch Hallo!
Es sind 2 Versteigerungen weil beide Wohnungen ein eigenes Grundbuchblatt haben.
Das Gericht könnte beide Wohnungen simultan in einem Termin versteigern. Dann könnte man ein Gebot auf beide gleichzeitig bieten.
Nächste Möglichkeit wäre: Die Bank kann im Rahmen Ihrer Forderung (die meist viel höher ist als der zu erwartende Ertrag im TV-Termin)eine Ausbietungsgarantie mit Überbietungsschutz mit einem Bieter schon vor dem Termin beim Notar vereinbaren.
Beispiel. Wären 50 oder 70 % 50.000,00 €, und die Bank hätte anzumeldene Forderungen von 80.000,00 € (das prozentuale Forderungsverhältnis ist gar nicht so unwahrscheinlich) treffen beide Parteien folgende Vereinbarung: Bieter verpfichtet sich je Wohnung 50.000,00 € zu bieten, der Bieter erhält den ZUschlag auch wenn im Termin ein oder mehrere Bieter bis zu 80.000€ bieten. Erst ab 80.000,00 € und 1 Cent verliert die Bank die Lufthoheit da dann der Nachrang aktiviert wird. Ich mache das ca. 2x im Monat.
Vorteil des Bieters: Er hat den größtens Vorteil aller anderen Mitbieter. Vorteil für die Bank: Sie kennt schon vor dem Termin den Ertrag der für die Bank sonst auch ungewiß ist.
Gruss
Tantelisbet
Teil 2:
Abgegeben Gebote sind für den Bieter uneingeschränkt bindend. Sollte die Bank keine Ausbietungsgarantie machen wollen, im ersten Termin anwesend sein (kein Gebot abgeben-dann ist der 2. Termin auch wieder der erste Termin)der Bank für den 1. Termin der 2. Wohnung das Angebot wiederholen mit dem Zusatz auch für die Wohnung 1 als Garant aufzutreten.
Alle Angaben und Versprechen die ohne Notar von der Bank abgegeben werden haben höchstens ein moralische Aspekt. Immobilienverträge stehen in Deutschland und Formzwang (Notar oder Gericht).
Viel Erfolg
Hallo! Vielen Dank für die vielen Antworten:smile:
Die letzte Antwort hat mir schon gut weitergeheholfen.
(Hartmut Grimm).
Also ich habe mir noch keinen Preis festgesetzt, da ich dass Haus noch nicht von innen gesehen habe.
Aber würde die Bank eventuell darauf eingehen wenn ich sage dass ich mit ihnen einen Ausbietungsgarantie mit 50% des Verkehrswertes mache und als Gegenleistung den Zuschlag nicht verwehrt bekomme oder ist das der Bank auf jeden Fall zu wenig? Kommt es auf die Forderungen der Bank an ob Sie darauf eingeht oder nicht und muss der Eigentümer auch sein Einverständis geben oder ist das jetzt Sache der Bank. Meine Angst ist, dass wenn ich der Bank 60% des Verkehrswertes der Bank als Ausbietungsgarantie vorschlage und Sie nicht darauf eingeht, Sie mir dann bei der ZV nie bei 50% den Zuschlag geben würde da Sie genau weiß dass mein Limit 60% wäre. Rückt die Bank normalerweise damit raus bei wieviel % Sie den Zuschlag gibt.
Zum Ihrem Beispiel: Wenn ich mich verpflichte 50000Euro für beide Wohnungen zu bieten, weiß ich dann vorher bescheid dass die Forderungen der Bank 80000 Euro sind?
Das Beispiel hört sich ja gut an, dann müßte ja ein Bieter 30001 mehr bezahlen um den Zuschlag zu bekommen aber wenn die Forderungen nur 55000 sind mach ich ein schlechtes Geschäft. Die Bank weiss dass Sie auf jeden Fall 50000 bekommt und ein anderer bietet nur 5001 Euro mehr und schon habe ich nichts mehr davon.
Den 2. Teil der email habe ich nicht richtig verstanden!
Also ich gehe auf den 1. Termin der 1. Wohnung und biete nichts(Grenzen bleiben bestehen). Dann gehe ich zum 1.Termin der 2. Wohnung und mache ein Angebot mit dem Zusatz auch für die 1. Wohnung als Garant aufzutreten. Was bedeutet das Garant genau, bedeutet es, dass ich bei der 1. Wohnung dann auf jeden Fall den Zuschlag zu bekomme? Oder kann ich sagen dass ich z.B für die 2. Wohnung 50000 Euro biete mit dem Zusatz dass ich die 1. Wohnung auch für 50000 Euro bekomme. Was ist wenn aber bei der 1. Wohnung 2. Termin dann jemand mehr als ich bietet? Kann der Zuschlag mir dann überhaupt erteilt werden da es ja schlecht für den Eigentümer wäre die Wohnung günstiger herzugeben.
Kann ich dann nicht gleich bei der 1. Wohnung 1. Termin sagen, dass mein Gebot nur mit dem Zusatz gilt dass ich auch bei der 2. den Zuschlag bekomme.
Vielen Dank schon mal im voraus.
Gruß bighit3
Hallo
die Bank weiß sehr wohl wie hoch ihre Forderung ist, wird es aber kaum vorher sagen. Im ZV-Termin werden die Forderungen vorgelesen.Die Forderungen sind meist erheblich höher als 50 oder 70%. Diese Differenz, nennen wir sie Bandbreite, hat die Bank für die Ausbietungsgarantie. 50% ist eigentlich normal (WEnige Toplagen in Deutschland ausgenommen), also ist der Forderungsanspruch mit einer Überdeckung ( mehr Forderung wie sie am Markt erzielen kann).
Diese Überdeckung kann sie als Überbietungsschutz nutzen. Es machen viele Banken, aber nicht alle. Sparkassen zieren sich, muss man testen. Ich würde max. 50 % outen, wenn schon 60% im Sinn sind, dann als Jocker. Ob 5001 die Deadline ist, ist reine Spekulation.Die Bank wird bestrebt sein das maximale Ergebnis zu erzielen. Eine Zwangsversteigerung ist immer ein Interessenkonflikt von Gläubiger und Bieter mit zwei absolut unterschiedlichen Interessen.
Es kann genauso sein das die Bank bei 10 Interessenten jedem einzelnen glaubhaft macht er sei der einzige. Und dann sitzen im Termin 8 Bieter und ab geht die Post.
Nur bei einer Ausbietungsgarantie mit Überbietungsschutz bin ich abgesichert. Mit dem Verzicht auf die erste Wohnung zu bieten, habe ich die Möglichkeit zu erleben das der Termin leer geht. Es wird kein Gebot abgegeben, somit ist der 2.Termin wieder der erste Termin. Jetzt habe ich aber eine stärkere Position für den 2. Termin mit der Ausbietungsgarantie und einen Topjoker für die Terminwiederholung des ersten Termines auch über die Ausbietungsgarantie meine Interessen fix zu machen.
Gruss
Tantelisbet