Ich beziehe mich in meiner Frage auf das Vergleichsmodell KFZ-Haftpflichtversicherung. Nach einem Schadensfall verursacht mit dem PKW steigt der Versicherungsbeitrag gewöhnlich. Ist das bei der Gebäudeversicherung ähnlich? Ich vermute nicht, aber ich weiß das nicht. Liegt das ggf. an der Höhe des Schadens bzw. welche Ersatzansprüche ich geltend mache. (Beispiel bei einem Hausbrand zusätzlich: Ersatz für den entstandenen Mietausfall, Hotelkosten für die Mieter, wenn dieses mit zu den im Versicherungsbeitrag vereinbarten Leistungen im Schadensfall gehörte.
Wer kann mir helfen?
Hallo,
nein, einen Automatismus wie in der Kraftversicherung gibt es hier nicht, da hier das Gehoppe von Anbieter zu Anbieter in Verbindung mit dem gesetzlichen Zwang zur Annahme eines (Kasko-)Versicherungsantrages nicht gegeben ist. Somit hat da jeder Versicherer die freie Wahl und entsprechende Regelungen zur prämientechnischen Anpassung an das Fahr- bzw. Risikoverhalten des Einzelnen oder an einen häufigen Schadensanfall ist hier nicht so notwendig. Zumal z.B. Sturmschäden vom Hausbesitzer kaum beeinflusst werden können. Aber bei hohem Schadenaufkommen, die z.B. Hinweis auf generell marode Wasserleitungen hinwiesen, kommt der Vertrag früher oder später ins Sanierungsverfahren bzw. zur Kündigung. Im ersten Fall wird dann vielleicht ein SB vorgeschlagen oder eine Mehrprämie oder eine Sanierung der Leitungen/des Daches wird gefordert. Das sollte man dann auch sehr ernst nehmen, da bei einer sonst anstehenden Kündigung durch den VR der Neuabschluss woanders sehr schwierig wird, da sich die Versicherer untereinander austauschen. Und es kann ja auch nicht sein, dass der Versichertengemeinschaft die Sanierungverpflichtungen des Hauseigentümers aufs Auge gedrückt werden, als sei eine Versicherung ein Bausparvertrag. Eigentum verpflichtet eben auch, wie schon das Grundgesetz sagt.
In diesem Sinne,
Grüße
Hallo,
ein SFR-System ist in der Gebäudeversicherung selten aber nicht unbekannt.
Einige wenige Tarife bieten sowas an. Ob das im konkreten Fall auch so, kann man nur aus dem Vers.-Schein / den Vers.-Bedingungen des konkreten Vertrags entnehmen. Ich empfehle, dort einen Blick hinein zu werfen.
VG Jens
www.jens-sternberg.de