Meine Frau und ich überlegen ein Grundstück zu kaufen, auf dem ein altes Gebäude steht. Das wollen wir aufwändig sanieren und anschließend dort einziehen. Meine Frage: Welche Auswirkung hat ein stark sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude auf den Grundstückswert - steigt oder sinkt er dadurch tendenziell?
Vielen Dank für die Unterstützung!
K. Hallermann
Fundamentalsatz der Marktwirtschaft
Hallo
Der wahre Preis einer Sache ist immer der, den noch genau ein Käufer zu zahlen bereit ist.
In diesem Sinne: Der Preis steigt oder fällt, je nachdem, was der Interessent mit dem Gebäude vorhat und deshalb für das Grundstück zu zahlen bereit ist. Für den, der neu bauen will, ist die Hütte ein teures Hindernis, für den, der sie sanieren will, ein Gratisjuwel. (Daraus folgt auch, dass es für die Verwertbarkeit und damit für den Preis darauf ankommt, ob das Gebäude evtl. unter Denkmalschutz steht.)
Der Wertermittler hingegen wird in aller Regel zu einer Erhöhung des Immobilienwerts durch Bestandsgebäude kommen, da er nicht davon ausgeht, was der einzelne Kaufinteressent wünscht, sondern davon, was objektiv für Gestehungs- (und nicht etwa Abriss-)kosten zu berücksichtigen sind und was für Nutzwert und Restwert einzukalkulieren ist.
Gruß
smalbop
Hallo smalbop,
vielen Dank für die Einschätzung. Das hilft mir sehr weiter.
Beste Grüße
Hallermann
Hallo,
das lässt sich pauschal nicht beantworten!
Es kommt darauf an, ob das Gebäude noch einen allgemein feststellbaren Restwert hat (also mehr als nur Ihr eine Sanierung in Erwägung ziehen würden
…) *und* ob das Grundstück durch den Abbruch sein Baurecht verliert!
Üblicherweise werden „sanierungsbedürftige Schrotthaufen“ ohne nachhaltig feststellbaren Gebäudeverkehrswert auf „echten“ Baugrundstücken (also innerhalb der §30 und 34 BauGB liegenden Grundstücke) bestenfalls gar nicht berücksichtigt, schlimmstenfalls werden die Abbruchkosten noch abgezogen (wenn denn ein Abbruch üblich wäre).
Im Außenbereich (innerhalb des §35 BauGB) kann das völlig anders sein. Da kommt es u.a. auf den Zeitraum des Leerstands und die vorherige Nutzung an. Allerdings ist da der Wert von „Bauland“ ohnehin geringer anzusehen, fällt bei Wegfall des Baurechts allerdings auch auf „Ackerlandniveau“ ab 
Gruß vom
Schnabel