siehe dazu:
Bundesimmissionsgesetz
Hallo Frank,
das Problem dabei ist nur, dass die Rechtsgrundlage für die Genehmigung eines Steinbruchs nicht das BImSchG ist.
Du kannst gerne weiter suchen. Wenn du aber von der Problematik keine Ahnung hast, wäre es besser, wenn du dich zurück hältst.
Grüße
Ulf