Steinbruch: Zaun oder nicht Zaun ?

siehe dazu:
Bundesimmissionsgesetz

Hallo Frank,
das Problem dabei ist nur, dass die Rechtsgrundlage für die Genehmigung eines Steinbruchs nicht das BImSchG ist.
Du kannst gerne weiter suchen. Wenn du aber von der Problematik keine Ahnung hast, wäre es besser, wenn du dich zurück hältst.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

NUN KEINE AHNUNG hast wohl DU…:smile:)

Das BimmG ist die Bundesweite Regelung…
dazu kommen noch die Länderspezifischen Regelungen…

Glaubst du ernsthaft,das ein Europaweit tätiger Konzern,wie die
LHOIST-Gruppe freiwillig Millionen € für Absperrmaßnahmen
investiert???..löööl

Hallo Frank,

NUN KEINE AHNUNG hast wohl DU…:smile:)

Okay. Dann interpretier doch mal diesen Satz:
„Keiner Genehmigung nach Absatz 1 bedürfen Tagebaue…“

Gruß
loderunner