Von einem ausgeschilderten Wanderweg zur Abbruchkante lese ich
nichts.
Das kann daran liegen, das bislang niemand etwas von einem ausgeschilderten Wanderweg geschrieben hat - Ralf nicht und ich auch nicht.
Die von Ralf beschriebenen Wege waren keine öffentlichen Wege.
Es standen ja Schilder.
Du mußt schon mal da gewesen sein, wenn Du sowas weißt.
Geschrieben hat davon jedenfalls bis jetzt noch niemand.
Dann ist nichts mehr mit
Verkehrssicherungspflicht in der Natur.
Hier geht es aber nicht um die freie Natur, wie Gott sie geschaffen hat, sondern um einen Gewerbebetrieb mit Gefahrenpotential. Ob dieser um seinen Steinbruch einen Zaun ziehen muß oder nicht, hängt im Prinzip nur davon ab,
-
wie groß das Risiko ist, dass tatsächlich Menschen nicht nur in die Nähe des Steilhangs kommen, sondern sich dort u.U. auch einen Fehltritt leisten, und
-
wie groß der Schaden ist, den man sich im Falle eines Absturzes zuziehen kann.
Je größer das Risiko, das Menschen am Steilhang auftauchen, und/oder je größer der mögliche Schaden, desto geringer ist die Chance, durch blosses Schild-aufstellen alles getan zu haben, was geboten ist, um die Gefahrenquelle abzuschirmen.
Letztlich kann man dies abschließend nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilen. Wenn aber ein Weg „direkt“ (heißt für mich: höchstens 'nen halben Meter entfernt) an der Steilkante vorbeiführt (und auch kein Wassergraben mit Piranhas oder fünf Brombeerhecken dazwischen sind), auf dem Weg mehr Leute vorbeikommen, als einmal am Tag ein Förster, und man sich im Falle eines Fehltritts im günstigsten Fall einiges bricht, wäre der Steinbruchbetreiber gut beraten, einen Zaun hinzustellen.
Worauf es aber offensichtlich nicht ankommt, ist:
- ob einem im Wald im allgemeinen was auf den Kopf fallen kann;
- ob andere Abbauvorhaben auch Wanderwege „auffressen“;
- ob es bei Euch alte Steinbrüche gibt, bei denen man bis zur Kante gehen kann;
- ob Menschen an sich von Felsen runterfallen können;
- ob es Wege in militärischen Sperrgebieten gibt.