Steinbruch: Zaun oder nicht Zaun ?

Wenn man einen großen und tiefen Steinbruch betreibt, und dieser einem allgemein zugänglichen Waldgebiet mit Wanderwegen und Pfaden liegt, und einige dieser Wege direkt an Steinbruchsteilkanten führen, die man u.U. bei Nebel oder Dunkelheit nicht als solche erkennen kann, -> Muß man dann den Steinbruch aus Sicherheitsgründen umzäunen, oder reichen Betreten-Verboten-Schilder aus ?

Grüße Ralf

Wenn man einen großen und tiefen Steinbruch betreibt, und
dieser einem allgemein zugänglichen Waldgebiet mit Wanderwegen
und Pfaden liegt, und einige dieser Wege direkt an
Steinbruchsteilkanten führen, die man u.U. bei Nebel oder
Dunkelheit nicht als solche erkennen kann, -> Muß man dann
den Steinbruch aus Sicherheitsgründen umzäunen, oder reichen
Betreten-Verboten-Schilder aus ?

Ist die Frage ernst gemeint?

Ist die Frage ernst gemeint?

Hallo atn,
warum nicht? Braunkohlentagebaue mit erheblichen Steilkanten und Truppenübungsplätze, wo scharf geschossen wird, sind auch nicht eingezäunt. Da stehen nur Schilder.
Warum soll das nicht zu einer Frage führen?
Grüße
Ulf

ja, ist sehr ernst gemeint. Wenn ein Zaun vorgeschrieben ist, würde ich mich über einen Link zu einer entsprechenden Verordnung freuen.

Grüße Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist die Frage ernst gemeint?

warum nicht? Braunkohlentagebaue mit erheblichen Steilkanten
und Truppenübungsplätze, wo scharf geschossen wird, sind auch
nicht eingezäunt. Da stehen nur Schilder.

weil da in der Regel kein Wanderweg direkt an der Abbruchkante bzw. dem Bereich, wo die Munition einschlägt, vorbeiführt.

Wenn man einen großen und tiefen Steinbruch betreibt, und
dieser einem allgemein zugänglichen Waldgebiet mit Wanderwegen
und Pfaden liegt, und einige dieser Wege direkt an
Steinbruchsteilkanten führen, die man u.U. bei Nebel oder
Dunkelheit nicht als solche erkennen kann, -> Muß man dann
den Steinbruch aus Sicherheitsgründen umzäunen, oder reichen
Betreten-Verboten-Schilder aus ?

Ist die Frage ernst gemeint?

ja, ist sehr ernst gemeint. Wenn ein Zaun vorgeschrieben ist,
würde ich mich über einen Link zu einer entsprechenden
Verordnung freuen.

Ob es eine ausdrückliche Bestimmung gibt, dass Steinbrüche einzuzäunen sind, weiß ich nicht. Ich könnte mir allerdings durchaus vorstellen, dass eine solche Regelung existiert - und sei es nur in Form einer Nebenbestimmung der Abgrabungserlaubnis, die der Betreiber des Steinbruchs (jedenfalls in NRW) haben sollte.

Unabhängig davon ergibt sich die Verpflichtung jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht. Der Betreiber hat durch seinen Steinbruch eine ganz erhebliche Gefahrenquelle geschaffen (ich gehe mal davon aus, dass man sich so einiges brechen, wenn nicht sogar komplett draufgehen kann, wenn man da abstürzt). Und es ist in Anbetracht des unmittelbar angrenzenden Wanderwegs auch durchaus möglich, dass diese Gefahr sich in Form eines Unfalls realisiert. Daher muß der Betreiber Vorkehrungen treffen, damit genau das nicht geschieht, und dazu reicht in Anbetracht des Ausmaßes des möglichen Schadens, den man sich zuziehen kann, kein Schild. Da muß eine physische Barriere her. Tut der Betreiber das nicht, haftet er im günstigsten Fall auf Schadensersatz, wenn tatsächlich mal jemand hineinfällt.

weil da in der Regel kein Wanderweg direkt an der Abbruchkante
bzw. dem Bereich, wo die Munition einschlägt, vorbeiführt.

Hallo atn,
er sprach von „allgemein zugänglichen Waldgebiet mit Wanderwegen und Pfaden …, und einige dieser Wege direkt an Steinbruchsteilkanten führen“.
Von einem ausgeschilderten Wanderweg zur Abbruchkante lese ich nichts.
Die von Ralf beschriebenen Wege waren keine öffentlichen Wege. Es standen ja Schilder. Dann ist nichts mehr mit Verkehrssicherungspflicht in der Natur. Im Wald kann dir auch ein Baum auf den Kopf fallen oder ein Ast ins Lichtraumprofil ragen.
Bei flächigen Abbauvorhaben ist es normal, dass schrittweise auch das bestehende Wegenetz „abgebaut“ wird.
Hier bei uns gibt es übrigens noch einige alte Steinbrüche, wo man direkt zur ehemaligen Abbaukante laufen kann. Da gehen auch Pfade hin und es steht kein Zaun. Bei natürlichen Felsgebieten ist das auch so.
Auch militärische Sperrgebiete haben ein Wegenetz.
Grüße
Ulf

Von einem ausgeschilderten Wanderweg zur Abbruchkante lese ich
nichts.

Das kann daran liegen, das bislang niemand etwas von einem ausgeschilderten Wanderweg geschrieben hat - Ralf nicht und ich auch nicht.

Die von Ralf beschriebenen Wege waren keine öffentlichen Wege.
Es standen ja Schilder.

Du mußt schon mal da gewesen sein, wenn Du sowas weißt. :wink: Geschrieben hat davon jedenfalls bis jetzt noch niemand.

Dann ist nichts mehr mit
Verkehrssicherungspflicht in der Natur.

Hier geht es aber nicht um die freie Natur, wie Gott sie geschaffen hat, sondern um einen Gewerbebetrieb mit Gefahrenpotential. Ob dieser um seinen Steinbruch einen Zaun ziehen muß oder nicht, hängt im Prinzip nur davon ab,

  • wie groß das Risiko ist, dass tatsächlich Menschen nicht nur in die Nähe des Steilhangs kommen, sondern sich dort u.U. auch einen Fehltritt leisten, und

  • wie groß der Schaden ist, den man sich im Falle eines Absturzes zuziehen kann.

Je größer das Risiko, das Menschen am Steilhang auftauchen, und/oder je größer der mögliche Schaden, desto geringer ist die Chance, durch blosses Schild-aufstellen alles getan zu haben, was geboten ist, um die Gefahrenquelle abzuschirmen.

Letztlich kann man dies abschließend nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilen. Wenn aber ein Weg „direkt“ (heißt für mich: höchstens 'nen halben Meter entfernt) an der Steilkante vorbeiführt (und auch kein Wassergraben mit Piranhas oder fünf Brombeerhecken dazwischen sind), auf dem Weg mehr Leute vorbeikommen, als einmal am Tag ein Förster, und man sich im Falle eines Fehltritts im günstigsten Fall einiges bricht, wäre der Steinbruchbetreiber gut beraten, einen Zaun hinzustellen.

Worauf es aber offensichtlich nicht ankommt, ist:

  • ob einem im Wald im allgemeinen was auf den Kopf fallen kann;
  • ob andere Abbauvorhaben auch Wanderwege „auffressen“;
  • ob es bei Euch alte Steinbrüche gibt, bei denen man bis zur Kante gehen kann;
  • ob Menschen an sich von Felsen runterfallen können;
  • ob es Wege in militärischen Sperrgebieten gibt.

Die von Ralf beschriebenen Wege waren keine öffentlichen Wege.
Es standen ja Schilder.

Du mußt schon mal da gewesen sein, wenn Du sowas weißt. :wink:
Geschrieben hat davon jedenfalls bis jetzt noch niemand.

Muß man dann den Steinbruch aus Sicherheitsgründen umzäunen,
oder reichen Betreten-Verboten-Schilder aus

Hallo Ralf,

ich bin kein Jurist, kann dir kein Gesetz dazu nennen, aber es kommt durch den Tiefbaubereich bei mir immer wieder mal auf das Thema der Absicherung.

Zuerst einmal muß man zwischen Ortslage und Außenbereich unterscheiden.
Im Außenbereich sind Einzäunungen grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn die Einzäunung wäre Bestandteil der Betriebserlaubnis/Baugenehmigung.

Bleibt also die Absturzsicherung.
Für den Bereich Straßen-/Rad-/Gehweg-Bau gibt es Richtlinien unter welchen Umständen eine Böschung gesichert werden muß. Im allgemeinen gilt eine Höhe von >2m. Als Absturzsicherung für Fußgänger und Radfahrer gilt ein stabiles Holzgeländer mit Ober- und Mittelholm, Pfosten alle 2m, Gesamthöhe 1,20m, min. Abstand zum Weg 0,25m.

Was für öffentliche Straßen gilt, kann eigentlich im Wald nicht zu wenig sein.

Ich kenne wahrlich etliche Steinbrüche, habe aber noch keinen mit Zaun gesehen.

Aber vielleicht kann jemand noch §§ dazu liefern.
Frag doch mal bei der Gewerbeaufsicht nach. Die sollten das wissen.

Gruß Steffi

Hallo Ralf,

ja der Steinbruch muss gesichert werden…
dazu sagt übrigens auch die entsprechende Vorschrift der
Gesetzlichen Unfallkassen (Früher Berufsgenossenschaft) was aus.
Die für Steinbrüche zuständige findest du in:
>Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
>Gesetzliche Unfallversicherung
>Körperschaft des öffentlichen Rechts

>Theodor-Heuss-Straße 160
>30853 Langenhagen

Hallo Frank,

ja der Steinbruch muss gesichert werden…

aber wie? Das war die Frage.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

gemäß FAQ 1029 von wer-weiss-was ist eine Konkrete
Rechstberatung NICHT zulässig…deswegen habe ich die Adresse
der BG gepostet…

Ich sehe natürlich ein das eine FAQ:1029 bei der es um Verspannungen geht, durchaus interessant ist, wenn man den Abhang eines Steinbruchs hinuntergekugelt ist…

Auch FAQ:1129 hätte es dir eröglicht einen konkreten Hinweis zu liefern. Vielleicht solltest du die mal wieder lesen, bevor du damit versuchst, deine Ahnungslosigkeit zu kaschieren.

Gruss Ivo

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Hallo Ivo,

wenn ich dich nicht hätte…:smile:

Hallo Frank,
wenn du jetzt nicht mit einer nachvollziehbaren, rechtlichen Begründung für einen Zaun kommst, brauchen wir dich nicht.
Beachte dabei bitte, dass das Bergamt und keine Berufsgenossenschaft entscheidet. Oder fallen dort Spaziergänger auf die Köpfe der Bergmänner?
Grüße
Ulf

Beachte dabei bitte, dass das Bergamt und keine
Berufsgenossenschaft entscheidet.

Äh, nö, für Abgrabungen sind die Kreisordnungsbehörden zuständig, nicht die Bergämter - jedenfalls in NRW.

Beachte dabei bitte, dass das Bergamt und keine
Berufsgenossenschaft entscheidet.

Äh, nö, für Abgrabungen sind die Kreisordnungsbehörden
zuständig, nicht die Bergämter - jedenfalls in NRW.

Bei Steinbrüchen?

Ich glaube schon. Nach § 8 AbgrG (NRW) sind die Kreisordnungsbehörden zuständig für die Genehmigung von Abgrabungen sowie für die Überwachung nach den Bestimmungen des AbgrG. Und „Abgrabung“ ist die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen (§ 1 Abs. 1 AbgrG), wozu insbesondere Gesteine gehören (§ 1 Abs. 2 AbgrG).

Frag’ mich aber nicht, wie sich diese Regelung zur Bergaufsicht nach BBergG verhält (die in der Tat den Bergämtern obläge), da bin ich aus dem Stand überfragt.

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Hallo Ulf,

nun…
siehe dazu:
Bundesimmissionsgesetz
>Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten, zu betreiben und >stillzulegen, dass auch nach einer Betriebseinstellung von der Anlage >oder dem Anlagengrundstück keine schädlichen Umwelteinwirkungen und >sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für >die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können

Dazu gehört auch die sogenannte ABSTURZ-SICHERUNG…