Steinschlag außerhalb Sichtfeld, Risse

Hallo liebe wwwler,

mal angenommen jemandem ist ein größerer Stein auf die Windschutzscheibe geflogen und die ist jetzt „kaputt“. Treffer ist ganz am linken Rand ~ 5 cm von der A-Säule weg aber ungefähr mittig gesehen von der Breite der Scheibe, also nicht wirklich im großen Sichtfeld. Es ist nicht nur ein Steinschlag, es sind auch sofort Risse entstanden (nicht durch die Weiterfahrt, sondern sofort durch den Treffer des Steines), der längste um die 6cm.
Wie sieht es aus, wenn die Polizei einen anhält? Bei Car****s in der Werbung heißt es ja, dass man schon für nen Steinschlag ohne Risse Bußgeld zahlen muss…
Wäre für schnelle Antworten dankbar!

LG, Tina

soweit würde ich es nicht kommen lassen. nenn es selbstschutz, denn der nächste stein kommt durch. viel spass mit den scherben!

Ich würde dir natürlich nicht raten weiter zufahren aus Sicherheitsgründen , zu deiner Frage: Ja das kann sogar bei mehrmaligem Auffalen zur Stillegung des Fahrzeugsführen , weil dieses ein Mangel ist der auch tüvrelevant und vorallem sicherheitsrelevant ist. Insofer schätze ich das dort ziemlich gute Busgelder verhängt werden.

viel spass
mit den scherben!

was für Scherben? Heutige Autos haben i.a. Verbundglas als Frontscheibe.

trotzdem splittert doch die scheibe!? auch wenn das zeug größtenteils an der folie kleben bleibt, kommt doch etwas in den innenraum. zugegeben, die großen stücke nicht, aber „glasstaub“ in den augen ist auch nicht so schön…

§ 35b StVZO Absatz 2

Wie sieht es aus, wenn die Polizei einen anhält?

§ 35b StVZO Absatz 2
„(2) Für den Fahrzeugführer muß ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.“
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__35b.html

Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeit:
§ 69a StVZO Absatz 3:
(3) Ordnungswidrig […] handelt […], wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug […] unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:
[…]
7a
[…] § 35b Abs. 2 über das Sichtfeld des Fahrzeugführers;"
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__69a.html

Eine Grundlage, auf der Steinschläge (ob mit oder ohne Rissen), die nicht das ausreichende Sichtfeld des Fahrers beeinträchtigen, bestrafbar sind, existiert m.E.n. nicht.

Gruß
Paul

Hi

Kurz nur am Rande bemerkt , solltest du zu Car***s fahren um das mit dem patentierten Technik aus der Werbung reparieren zu lassen , mache ich darauf aufmerksam , das die dort versprochene Garantie nur für Fahrzeuge gilt die unter einer Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h liegen.

leider wurde mir das 2 mal versäumt zu sagen , und als die Scheibe dann nach rund 1 Jahr an der selben stelle an fing zu reissen und dann eine Neue eingebaut wurde , hatte ich theater mit der Versicherung und musste einen grösseren Anteil selbst bezahlen

gruss

Toni

Um den Austausch einer gerissenen Scheibe kommst du spätesten beim TÜV nicht herum.

Ob du von den Uninformierten an einer Weiterfahrt gehindert wirst oder nicht, hängt von ihrer Tagesform ab.
Bei genügend Langeweile stellen die dein Fahrzeug gleich mal einem Sachverständigen beim TÜV vor. Und er könnte geneigt sein, einen erheblichen technischen Mangel festzustellen weil die Stützfunktion des Airbags bei einer nachgebenden Scheibe nicht mehr gewährleistet ist …

HTH
G imager

eine front oder heckscheibe gilt bei geklebten glas als tragendes teil. darum ist diese sofort auszutauschen. scheiben mit scheibengummi sind rechtlich kein tragendes teil. selbst bei einem riss geht das auto somit durch die hu , sofern dieser nicht im sichtfeld ist.
hauptmannfuchs

Danke an alle!
Nur zur Info: Mein Auto ist nicht betroffen…
Es ist das Auto meiner Schwester, Sie will die Scheibe austauschen lassen, aber mein Vater meint das sei nicht nötig ^^…
Noch eine Frage: Kann die Scheibe bei Fahrten durch Schlaglöcher weiter reißen? Ich denke schon…? Wie sieht es aus, wenn es draußen wieder Minusgrade gibt und es im Auto warm ist? Kann das die Risse verschlimmern? Das einem die Scheibe z. B. wegen einem weiteren Steinschlag entgegen kommt, kann aber nicht passieren, oder?

Gruß, Tina

Das hat nichts mit Geschwindigkeit zu tun/AGB
Hi cali-toni,

Kurz nur am Rande bemerkt , solltest du zu Car***s fahren um
das mit dem patentierten Technik aus der Werbung reparieren zu
lassen , mache ich darauf aufmerksam , das die dort
versprochene Garantie nur für Fahrzeuge gilt die unter einer
Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h liegen.

Nur zur Info: Das hat nichts mit Geschwindigkeit zu tun, das steht einfach schon so in den AGBs:

„CARGLASS gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. CARGLASS weist ausdrücklich darauf hin , dass im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung nach der „Glass Medic“-Methode die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während oder nach der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der Kunde infolgedessen CARGLASS mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. CARGLASS erstattet in diesem Fall etwaige vorab gezahlte Kosten der „Glass Medic“ Reparatur an denjenigen, der die „Glass Medic“ Reparatur bezahlt hat.“
Zitat aus den AGBs von CarGlass

Gruß
Didi

hi

So sollte es sein , aber kennst du den unterschied zwischen Theorie und Praxis .

Fall No 1 :
ein Opel Calibra V6 , V-Max 258 km/h , Steinschlag Scheinenmitte untere Kante , etwa 10 cm vom Scheibenrand entfernt.
Car…s reparierte mit der patentierten Technik , die Teilkasko übernahm den Schaden .
3 Monate später fing die Scheibe von der stelle an einen Faden zu ziehen.
Scheibe muss nun raus .
Teilkasko informiert .
Scheibe wurde ersetzt und ICH musste den Betrag anteilmässig bezahlen den Car…s für die erste Reparatur verlangt hatte .

genau das selbe passierte mit einem VW Bus T4 Caravelle Kamei , V-Max 216km/h . Steinschlag in Kopfhöhe des Beifahrers .
auch hier wurde zunächst repariert und knappe 3 Monate später entstand ab dort ein Spinnennetz .
man verwies auf die selbe Argumentation , das Auto sei zu schnell.
auch hier zahlte die TK zunächst die Reparatur und als dann die Scheibe ersetzt wurde , verwies man auf die Geschwindigkeitsklausel und die Versicherung zahlte auch wieder nur den Betrag abzüglich der ersten Reparatur .
Kulanz oder Rückbuchung von Car Class , Pustekuchen , man verwies auf die Geschwindigkeitsklausel und redete sich so aus der Geährleistung .
seit dem bekommt Carclas kein Auftrag mehr von mir .
die letzte Scheibe hat Rheinlandglas ersetzt