Hallo,
wie sieht die Rechtslage bzw. die Verpflichtung des Verkäufers in folgendem Sachverhalt aus:
Nach Kauf eines Gebrauchtwagens wird ein Steinschlag in der Windschutzscheibe entdeckt (nicht im Sichtfeld des Fahrers). Dieser bestand vor dem Kauf. Der Verkäufer hat darauf nicht hingewiesen, der Käufer hat den Mangel vor Kauf nicht gesehen.
Kann der Käufer verlangen, dass eine neue Windschutzscheibe eingesetzt wird oder hat der Verkäufer die Möglichkeit, die Windschutzscheibe einfach nur zu reparieren?
Danke im Voraus für Infos.