Steinschlag in Windschutzscheibe nach Kauf gesehen

Hallo,

wie sieht die Rechtslage bzw. die Verpflichtung des Verkäufers in folgendem Sachverhalt aus:
Nach Kauf eines Gebrauchtwagens wird ein Steinschlag in der Windschutzscheibe entdeckt (nicht im Sichtfeld des Fahrers). Dieser bestand vor dem Kauf. Der Verkäufer hat darauf nicht hingewiesen, der Käufer hat den Mangel vor Kauf nicht gesehen.
Kann der Käufer verlangen, dass eine neue Windschutzscheibe eingesetzt wird oder hat der Verkäufer die Möglichkeit, die Windschutzscheibe einfach nur zu reparieren?

Danke im Voraus für Infos.

Hi,

Nach Kauf eines Gebrauchtwagens wird ein Steinschlag in der
Windschutzscheibe entdeckt (nicht im Sichtfeld des Fahrers).
Dieser bestand vor dem Kauf. Der Verkäufer hat darauf nicht
hingewiesen, der Käufer hat den Mangel vor Kauf nicht gesehen.

Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde (üblich beim Verkauf unter Privatleuten), hat der Käufer Pech gehabt. Der Mangel war ja sichtbar und ein privater Verkäufer muß nicht auf jeden Kratzer hinweisen.

Kann der Käufer verlangen, dass eine neue Windschutzscheibe
eingesetzt wird oder hat der Verkäufer die Möglichkeit, die
Windschutzscheibe einfach nur zu reparieren?

Nach meinen Informationen ist die Steinschlagreparatur anerkannter Stand der Technik. Insofern hätte im Gewährleistungsfall der VK auch die Möglichkeit so zu verfahren.

Gruß Stefan

noch eine kurze Anmerkung: es handelt sich nicht um einen Privatverkauf!

noch eine kurze Anmerkung: es handelt sich nicht um einen
Privatverkauf!

Hallo dann kann man zumindest mal versuchen mit dem Händler zu reden, der könnte dann die Reparatur vorschlagen, die er natürlich bezahlt und gut ist. Ne neue Scheibe muss ja evtl nicht gleich sein, ist eben ein Gebrauchtfahrzeug, kommt aber aufs Loch an.
Und es kommt auch drauf an, ob der Händler das auch so sieht, dass der Steinschlag alt ist.
Alternativ kann ma auch denKaufvertrag rückabwickeln…das lohnt aber eher beim versteckten Unfallschaden und da ist dann durchaus kommunikatives Geschick gefragt oder auch reine Drohung (Anwalt, Verbraucherschutz, Innung), weil gleichweriger Ersatz (was auch möglich wäre) evtl nicht erwünscht ist (wer weiß ob da nicht auch…)

Gruß Susanne

Dieser bestand vor dem Kauf. Der Verkäufer hat darauf nicht
hingewiesen, der Käufer hat den Mangel vor Kauf nicht gesehen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber meiner Meinung nach muß der Verkäufer auf einen sichtbaren Mangel nicht ausdrücklich hinweisen. Der Käufer muß schließlich das Angebot selber prüfen.

Kann der Käufer verlangen, dass eine neue Windschutzscheibe
eingesetzt wird oder hat der Verkäufer die Möglichkeit, die
Windschutzscheibe einfach nur zu reparieren?

Das hängt von der Art des schadens ab, wenn die Scheibe reparabel ist, sollte eine Reparatur ausreichen.

Hallo,

Alternativ kann ma auch denKaufvertrag rückabwickeln…

auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies möglich sein? Selbst wenn hier ein Anspruch gegen den Verkäufer bestünde, was auch fraglich ist, kann der Käufer nach § 437 BGB zunächst nur Nacherfüllung verlangen.

Gruß

S.J.

Hallo,

Alternativ kann ma auch denKaufvertrag rückabwickeln…

auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies möglich sein? Selbst

versteckter Mangel…

Gruß Susanne

Hallo,

„versteckter Mangel“ ist ein Umstand, aber keine Rechtsgrundlage. Zum einen unterscheidet das Gesetz nicht zwischen offenem und verstecktem Mangel, zum anderen hat der Käufer bei jedem Mangel zunächst nur den Anspruch auf Nachbesserung.

Gruß

S.J.

Alternativ kann ma auch denKaufvertrag rückabwickeln…

auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies möglich sein? Selbst

versteckter Mangel…

Hi

Alternativ kann ma auch denKaufvertrag rückabwickeln…

auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies möglich sein? Selbst

versteckter Mangel…

Kann denn ein Steinschlag in einer Windschutzscheibe überhaupt ein versteckter Mangel sein?

Gruß
Edith