Hallo allerseits,
Ich wollte mal wissen, ob es eine gesetzliche Pflicht dazu gibt, einen Steinschlag reparieren zu lassen. Also, kann man gezwungen werden, einen Steinschlag zu reparieren?
Hallo allerseits,
Ich wollte mal wissen, ob es eine gesetzliche Pflicht dazu gibt, einen Steinschlag reparieren zu lassen. Also, kann man gezwungen werden, einen Steinschlag zu reparieren?
hallo,
ich kenne keine „gesetzliche vorschrift“ dazu. aber es gibt bestimmt einen haufen anderer gesetze und vorschriften, die sichd arauf anwenden lassen.
abstrahiert gesehen, dürfte der steinschlag an sich nicht das problem sein, sondern eher, ob…
… der steinschlagschaden groß (=beeinträchtigend) ist
… der steinschlagschaden die verkehrssicherheit, auch mittelbar, beeinträchtigt (also das ordnungsgemäße führen des fahrzeugs)
… der steinschlagschaden im sichtfeld der frontscheibe liegt
nicht umsonst besteht der tüv darauf, daß steinschlagschäden in der frontscheibe im sichtfeld zur folge haben können, daß es keine plakette gibt.
gruß, boris
Ja… und zwar in sofern, dass bei einer HU möglicherweise keinen TüV mehr erteilt, wenn er den Steinschlag für Sicherheitsrelevant empfindet.
Vorher gibt es keinen Zwang, auch wenn fast jeder Werkstatt so tut als wäre es zwingend erforderleich, dass sie das nahezu gratis über die Teilkasko repariert…