Steitigkeit um Barunterhalt.Nachdem meine

… Ex ihre Unterlagen vorlegen mußte, bat ich meinen Anwalt um eine realistische Berechnug es Unterhalts. Er hat also für jede meiner Töchter 151€ berechnet. Diesen Unterhalt habe ich von da an gezahlt. Mit vielen weiteren Schreiben zwischen den Anwälten erhöhte sich der Betrag immer mehr, worauf ich immer sofort reagierte und entsprechend den Unterhalt erhöhte.
Nach einer Verhandlung und einem vom Richter mir abgenötigten Vergleich, sprach mein Anwalt im Nachgespräch von der Nähe zur Rechtsbeugung durch den Richter.
Letztendlich ist mein zu leistender Unterhalt von seiner Erstberechnug bis zum Vergleich von anfangs insgesamt 302€ auf letztendlich 670€ plus einer Nachzahlung von 3500€ geklettert.
Ich weiß auch, das ein Anwalt keine Erfolgsgarantie bedeutet.
Jetzt will er dafür auch noch insgesamt 2000€ dafür haben.
Kann ich die Rechnung anhand der eklatanten Fehleinschätzung des Anwalts kürzen, da ich bei einer einigermaßen relaistischen Einschätzung des Prozess überhaupt nicht geführt hätte.

FAQ 1129 …
nicht gelesen oder nicht verstanden? Und trotzdem ‚Ja‘ geklickt???