Stell-/Parkplatzpflicht für Pension?

Hallo,

muss eine Pension Parkplätze bzw. Stellplätze für ihre Gäste besitzen?

Nach bisherigem Wissenstand gibt es beim Neubau von Gaststätten/Pensionen/FeWo etc. Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, an die sich gehalten werden muss oder dass eine Abgabe an die Stadt gezahlt wird, um von dieser Pflicht entbunden zu werden.

Wie ist das bei schon bestehenden Beherbergungsbetrieben? 

Bsp: Eine alte Villa wurde vor ca. 10-20 Jahren teilweise zu einer Pension umgebaut. Stellplätze wurden nicht geschaffen, die 8-10 PKWs der Gäste parken „wild“ über die Straße verteilt am Bordstein.

Ist das Nicht-Vorhandensein von Stellflächen so zulässig?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Erklärungen.

Steht normal in der Gemeindesatzung.

Hallo!

Wenn zum Zeitpunkt des Baus oder Umwandlung in Pension keine Stellplätze gefordert wurden, dann besteht auch kein Nachrüstzwang.
Das kann dann der Fall sein, wenn es An- und Umbauten oder Nutzungsänderungen gibt.
Dann gelten immer die z.Zt. geltenden Bestimmungen und die sind i.d.R. strenger.

Übrigens, selbst wenn es einmal 5 Plätze gegeben hatte, prüft das keiner mehr nach, ob die auch weiterhin zur Verfügung stehen.
Und Gäste können doch grundsätzlich wie jeder andere auch parken wo sie wollen.

MfG
duck313

Hallo,
soviel mir bekannt ist es nicht die Pflicht der Pensionsbetreiber für Stellpläze zu sorgen.
MfG