Hallo,
muss eine Pension Parkplätze bzw. Stellplätze für ihre Gäste besitzen?
Nach bisherigem Wissenstand gibt es beim Neubau von Gaststätten/Pensionen/FeWo etc. Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, an die sich gehalten werden muss oder dass eine Abgabe an die Stadt gezahlt wird, um von dieser Pflicht entbunden zu werden.
Wie ist das bei schon bestehenden Beherbergungsbetrieben?
Bsp: Eine alte Villa wurde vor ca. 10-20 Jahren teilweise zu einer Pension umgebaut. Stellplätze wurden nicht geschaffen, die 8-10 PKWs der Gäste parken „wild“ über die Straße verteilt am Bordstein.
Ist das Nicht-Vorhandensein von Stellflächen so zulässig?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Erklärungen.