Hallo,
mal angenommen, jemand möchte sich beruflich verändern. Es gibt in seinem Heimatort einen Stellenausschreibung des Rathauses, wo jemand gesucht wird. In den Voraussetzungen zu der Stellenbesetzung steht u.a. folgendes als 1. Punkt drin „Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder den Abschluss des Angestelltenlehrganges I“.
Nun ist der mögliche Bewerber allerdings in der Wirtschaft ausgebildet. Er ist ein Kaufmann mit anschließendem BWL-Studium, Abschluß: Betriebswirt. Insgesamt hat er über 20 Jahre Berufserfahrung.
Könnte er sich nun auf die Stelle bewerben? Hätte er dort Chacen? Oder wird die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. der Abschluss des Angestelltenlehrganges I wirklich vorausgesetzt?
Vielen Dank für eure Tipps!
Hallo,
Leider ist meine Glaskugel derzeit zur Reperatur.
Ich versuche mal mit der Stange im Nebel zu stochern.
Könnte er sich nun auf die Stelle bewerben?
Können kann er auf jeden Fall.
Hätte er dort
Chacen? Oder wird die Ausbildung als
Verwaltungsfachangestellte/r bzw. der Abschluss des
Angestelltenlehrganges I wirklich vorausgesetzt?
Das kann nur derjenige wissen, der die Stelle ausgeschrieben hat. Es wird darauf ankommen, was genau die Tätigkeiten am „neuen“ Arbeitsplatz sein werden. Beides ist möglich.
Der Bewerber sollte überlegen, mit welchen Fähigkeiten/kenntnissen er punkten kann.
Möglicherweise ist er nach einem Anruf im Rathaus schlauer.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
Nun ist der mögliche Bewerber allerdings in der Wirtschaft
ausgebildet. Er ist ein Kaufmann mit anschließendem
BWL-Studium, Abschluß: Betriebswirt. Insgesamt hat er über 20
Jahre Berufserfahrung.
dann wird er sicher überrascht sein, wie hoch bzw. niedrig die Vergütung der ausgeschriebenen Stelle sein wird.
Hätte er sich 20 Jahre im öffentlichen Dienst den Hintern platt gesessen würde es sicher anders aussehen, aber Quereinsteigern aus der Wirtschaft wird im Öffentlichen Dienst eine unrealistische Vergütung gezahlt.
Gruß
S.J.
Hallo
Hallo,
mal angenommen, jemand möchte sich beruflich verändern. Es
gibt in seinem Heimatort einen Stellenausschreibung des
Rathauses, wo jemand gesucht wird. In den Voraussetzungen zu
der Stellenbesetzung steht u.a. folgendes als 1. Punkt drin
„Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder den Abschluss
des Angestelltenlehrganges I“ .
Nun ist der mögliche Bewerber allerdings in der Wirtschaft
ausgebildet. Er ist ein Kaufmann mit anschließendem
BWL-Studium, Abschluß: Betriebswirt. Insgesamt hat er über 20
Jahre Berufserfahrung.
ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Bewerber Kenntnisse,
des öffentlichen Dienstrechts, Beamtenrecht, Beihilferecht, Haushaltkassenrecht, Verwaltungsrecht usw. hat und sich auch mit den entsprechenden Gesetzten auskennt.
Könnte er sich nun auf die Stelle bewerben? Hätte er dort
Chacen? Oder wird die Ausbildung als
Verwaltungsfachangestellte/r bzw. der Abschluss des
Angestelltenlehrganges I wirklich vorausgesetzt?
Bewerben kann man sich immer. Nur ob es Sinn macht möcht ich bezweifeln. Man sollte zuerst einmal bei der Gemeinde telefonisch anfragen.
Vielen Dank für eure Tipps!
Gruß
Hallo,
die genannten Zugangsvoraussetzungen entsprechen einem normalen Ausbildungsberuf mit 3-jähriger Lehre. Der Angestelltenlehrgang I ist eine Zusatzqualifikation für Berufe, die nicht die nötigen rechtlichen Kenntnisse der Berufsausbildung VwFA haben, aber in der Verwaltung arbeiten oder ausgebildet wurden, z.B. für Bürokauffrauen oder technische Zeichner. Üblicherweise enden diese Stellen bei der Entgeltgruppe 8 oder 9 des TvÖD und berücksichtigen kein (Fach-)hochschulstudium.
Es spielt hier sicher auch eine Rolle,welche Aufgaben mit der Stelle verbunden sind. Mit einer Ausbildung als „normaler Kaufmann“ ist man allerdings m.E. bestenfalls in der Lage, Finanzwirtschaftliche Kenntnisse des sog. „Neuen kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) oder ggf. Rechtsvorgaben der VOB/VOL von seinem alten Beruf zu übertragen. Die breite Masse dieser Stellen beschäftigt sich aber eher mit („mittelschweren“) rechtlichen Fragen des öffentlichen Verwaltungsrechts (zB. PKW-Zulassungen, Nutzungserlaubnisse nach dem Straßen- und Wegegesetz oder dem BGB, dem öffentlichen Ordnungsrecht usw).
Das angesprochene BWL-Studium ist im ÖD „etwas“ umstritten. Ein Makel haftet m.E. den Zusatzqualifikationen an, die bei der IHK „nebenbei“ gemacht wurden. Die dienen sicher einem Kaufmann entsprechend dazu, im Wirtschaftsleben sofort praktisch verwendet zu werden.
Im ÖD sind dazu jedoch zahlreiche andere, ähnlich nebenberuflich erworbene Qualifizierungen oder eine Inspektorausbildung zum Beamten des gehobenen Dienstes „deutlich überlegen“. Inwieweit ein „echtes“ BWL-Studium an einer Fachhochschule berücksichtigt werden kann, hängt extrem vom jeweiligen Vertiefungsschwerpunkt des Studienganges ab. Niemand im ÖD wird z.B. unter normalen Umständen etwas mit Marketing oder „ausgefeilten Wirtschaftlichkeitsanalysen“ anfangen können. Auch hier ist „bestenfalls“ im Rahmen der Finanzbuchhaltung des NKF eine entsprechend fachgerechte Verwendung zu erwarten.
Ein „echter“ BWL-Absolvent ist also für die genannte Stelle in der Regel überqualifiziert und dürfte dort anschliessend nur schwer etwas seiner Vorbildung entsprechendes finden.
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
Hätte er sich 20 Jahre im öffentlichen Dienst den Hintern
platt gesessen
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich einfach ein wenig zurückhalten. Nur weil die Vorurteile nicht aussterben, heißt es noch lange nicht, dass heutige Beamte und Angstellte des ÖD sich vor nichts tun langweilen bzw. den „Hintern platt sitzen“.
Gruß!
T.
Hallo,
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich einfach ein wenig
zurückhalten. Nur weil die Vorurteile nicht aussterben, heißt
es noch lange nicht, dass heutige Beamte und Angstellte des ÖD
sich vor nichts tun langweilen bzw. den „Hintern platt
sitzen“.
keine Vorurteile sondern persönliche Erfahrung. Die darf ich hier noch äußern, ohne Dich vorher um Erlaubnis zu fragen oder als ahnungslos tituliert zu werden?
Gruß
S.J.
Hallo Teufelchen,
man sollte nicht immer alles zu wörtlich nehmen.
Auch ich habe mir im öffentlichen Dienst fast 20 Jahre den Hintern platt gesessen.
Dies ist ein alltäglicher Spruch der im ÖD-Bereich heute immer noch üblich ist und hat überhaupt nichts damit zu tun, dass ÖD-Bedienstete sich langweilen, bzw. nichts zu tun haben.
Gruß