Angenommen, ein Betreiber einer „Schwulenberatung“ (was auch immer das sein mag) annonciert in einer Tageszeitung „Buchhalter gesucht blabla“ und legt explizit fest „schwule Lebensorientierung erforderlich“.
Meines Wissens ist das, bei der hier annoncierten Tätigkeit, verfassungswidrig. Es geht nicht darum, dass sich der Arbeitgeber einen Dicken, Dünnen, Glatzköpfigen, Monokelträger … nach Belieben aussuchen kann; das ist mir durchaus bekannt. Ich meine nur, dass er sich mit einer solchen Annonce rechtlichen Ärger einfangen kann (zumal es immer noch genügend Zeitgenossen geben wird, die ihm mit aller Gewalt ans Gehwerkzeug urinieren wollen werden).
Angenommen, ein Betreiber einer „Schwulenberatung“ (was auch
immer das sein mag) annonciert in einer Tageszeitung
„Buchhalter gesucht blabla“ und legt explizit fest „schwule
Lebensorientierung erforderlich“.
Meines Wissens ist das, bei der hier annoncierten Tätigkeit,
verfassungswidrig.
Wie sieht das Forum das?
Ganz genau so. Neben rechtlichem Ärger kann das auch eine Menge kosten, da abgewiesene heterosexuelle Buchhalter regulär einen erheblichen Schadensanspruch erhalten (IIRC liegt der Satz bei 3 Monatsgehalten).
Ist diese Schwulenberatung ein eingetragener Verein o.ä.?
Ich könnte mir vorstellen, dass hier ebenso die Regelung für Tendenzbetriebe gelten kann , wie bei kirchlichen Organisationen, Gewerkschaften oder Parteien.
Ich könnte mir vorstellen, dass hier ebenso die
Regelung für Tendenzbetriebe gelten kann , wie bei
kirchlichen Organisationen, Gewerkschaften oder Parteien.
Grundsätzlich kein schlechter Gedanke. Nur ist natürlich fraglich, ob das für eine Stelle als Buchhalter, der keinen direkten Kontakt hat, auch noch vertretbar ist.