Hallo,
in einer Stellenausschreibung steht: „Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 14 zuzüglich Amtszulage beziehungsweise der vergleichbaren Entgeltgruppe des TV-L bewertet.“
Weiterhin werden die Anforderungen und Aufgaben beschrieben.
Ergibt sich daraus das Recht auf Vergütung nach E 14 + Zulage? Oder anders: Ist diese Aussage bindend?
(Voraussetzungen sind alle erfüllt, allerdings möchte der AG nur nach E 13 bezahlen, da dies das „Eingangsamt“ sei… )
Vielen Dank vorab für die Meinungen dazu.