Stellenausschreibung und Eingruppierung TV-L

Hallo,

in einer Stellenausschreibung steht: „Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 14 zuzüglich Amtszulage beziehungsweise der vergleichbaren Entgeltgruppe des TV-L bewertet.“
Weiterhin werden die Anforderungen und Aufgaben beschrieben.

Ergibt sich daraus das Recht auf Vergütung nach E 14 + Zulage? Oder anders: Ist diese Aussage bindend?

(Voraussetzungen sind alle erfüllt, allerdings möchte der AG nur nach E 13 bezahlen, da dies das „Eingangsamt“ sei… )

Vielen Dank vorab für die Meinungen dazu.

Die vakante Stelle ist mit A 14 bewertet. Dies stellt die Zielvergütung dar. Eine einstweilige Eingruppierung unterhalb der Zielvergütung ist zulässig.

Danke für die Antwort.
Es geht jedoch nicht um die Beamtenbesoldung sondern und die Gültigkeit des TV-L für Angestellte. Hier sollten doch mangels Entgeltordnung noch die Regelungen des BAT gelten (Eingruppierungsautomatik nach Stellenbeschreibung - übertragener Tätigkeit)??