Moin,
eben stolperte ich über eine Stellenanzeige, die mich doch mit den Augenbrauen zucken ließ - was mich interessieren würde, ob die SO überhaupt zulässig ist.
1.)Ausbildung als XXX mit Grundberuf XXXX
2.)Berufserfahrung
3.)Bewerber aus den neuen Bundesländern erwünscht
Es geht mir jetzt nicht darum, ob da neu oder alt steht, oder was die Gründe dafür sein mögen, sondern einzig und alleine darum, ob das so angehen kann.
Gruß,
Claus
Warum denn nicht?
Hi!
Warum sollte das so nicht zulässig sein?
Zum Einen steht da nicht „ausschließlich“ (wobei ich auch das nicht per se als unzulässig sehen würde), zum Anderen ist ja vielleicht etwas in diesem Beruf von Bedeutung, was besonders die Leute aus den 5 „neuen“ Ländern können…
LG
Guido
Warum nicht?
Hi,
der rechtliche Aspekt taucht hier meiner Meinung nach gar nicht auf,
weil man eine Stellenanzeige sinnigerweise so formuliert, dass die Kriterien dem Leser hinreichend klar werden.
Wás würde es für einen Sinn machen, ein wichtiges Kriterium nicht zu nennen? Dann hat man nämlich den Ärger hinterher, sowohl der Inserierende, als auch der Bewerber.
Für das von dir genannte Beispiel fallen mir spontan folgende mögliche Erklärungen ein:
- Vertriebsposition: Das Klientel setzt eine gewisse Herhunft (unausgesprochen) voraus,
- „kritische“ Personenkonstellation in der betreffenden Abteilung des Inserenten, Wessies werden nicht akzeptiert,
- Bestimmte Mentalität oder Dialekt erwünscht,
- Kultureller Hintergrund erwünscht.
Gruss,
Hallo,
Warum sollte das so nicht zulässig sein?
Hm, ich frage mich halt nur, ob diese Klausel nicht in gewisser Art und Weise diskriminierend ist?
Zum Einen steht da nicht „ausschließlich“ (wobei ich auch das
nicht per se als unzulässig sehen würde), zum Anderen ist ja
vielleicht etwas in diesem Beruf von Bedeutung, was besonders
die Leute aus den 5 „neuen“ Ländern können…
Okay, das steht da nicht, aber wer aus der damit ausgeschlossenen Gruppe alte BL mag sich denn da noch bewerben?
Im Übrigen kann ich bei der Stelle nicht erkennen, wieso da ein Großteil der Bevölkerung nicht in Frage käme…
Gruß,
Claus
Tach,
Für das von dir genannte Beispiel fallen mir spontan folgende
mögliche Erklärungen ein:
- Vertriebsposition: Das Klientel setzt eine gewisse Herhunft
(unausgesprochen) voraus,
ist hier nicht der Fall
- „kritische“ Personenkonstellation in der betreffenden
Abteilung des Inserenten, Wessies werden nicht akzeptiert,
und wie wäre dann eine Formulierung zu sehen „bitte nur Bewerber mit deutschem Pass oder mit blauen Augen“?
- Bestimmte Mentalität oder Dialekt erwünscht,
Kann ich bei der ausgeschriebenen Stelle nicht erkennen
- Kultureller Hintergrund erwünscht.
Würde ich vielleicht verstehen, wenn es hier um die Beratung von Stasi-Opfern ginge oder um die Betreuung von Menschen, die die Vereinigung nicht verarbeitet haben. Ist hier aber beides nicht der Fall, es geht um eine Lehrerstelle in der beruflichen Bildung.
Gruß,
Claus
Hallo,
Warum sollte das so nicht zulässig sein?
Hm, ich frage mich halt nur, ob diese Klausel nicht in
gewisser Art und Weise diskriminierend ist?
Da steht doch lediglich „erwünscht“ und nicht „Bedingung“.
Okay, das steht da nicht, aber wer aus der damit
ausgeschlossenen Gruppe alte BL mag sich denn da noch
bewerben?
Zumindest könnte man doch mal neugierig sein, da anrufen und fragen, warum das so „erwünscht“ ist.
MfG