Guten Tag!
Besitzt eine Stellenbeschreibung höhere Aussagekraft, als der Inhalt eines Arbeitsvertrages („als Angestellter“)?
Falls der Arbeitsvertrag ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und einem „normalen“ Angestellten aufbaut, ohne näher auf die zu vollrichtenden Tätigkeiten dieses Angestellten einzugehen,
in der Stellenbeschreibung diese Tätigkeiten allerdings nahe spezifiziert werden, was besitzt dann aktuelle Gültigkeit, falls der Angestellte Tätigkeiten vollrichten soll, die nicht in der Stellenbeschreibung stehen, jedoch durch die allgemeinde Formulierung im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen werden?
MfG