Stellenbeschreibung Reisebüro?

Hallo.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen?

Ich wurde damit beauftragt, für eine Reiseverkehrskauffrau im Reisebüro eine Stellenbeschreibung anzufertigen. Leider habe ich im Internet keine wirklich geeignete Vorlage gefunden. Da ich nicht so recht weiter weiß (bin ja „nur“ Sekretärin), wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand da mit einem Muster helfen kann. Eventuell ein Muster für einen Arbeitsvertrag mit Provisionsvergütung wäre auch hilfreich, aber da würd ich notfalls schon etwas zusammenbasteln können. Bei der Stellenbeschreibung bin ich allerdings ratlos, weil ich da auch nichts falsch formulieren möchte bzw. zu viele oder zu wenige Rechte einräumen …

ansonsten wünsche ich allen schon mal einen schönen letzten Arbeitstag der Woche :wink:

Sandra

Zu dem Arbeitsvertrag kann dir die IHK doch sicher etwas sagen, oder?

Eine Stellenbeschreibung sollte grob folgendes enthaltne:

Stellenbezeichnung
Vorgesetzte®
Anforderungsprofil oder Qualifikationen
Ziele der Stelle
Aufgaben und Tätigkeiten
Besonderheiten (z.B. Prokura etc.)

Ich hoffe das hilft ein wenig.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Antwort, aber …

den Arbeitsvertrag krieg ich schon hin, das ist das geringste Problem. Interessant wären hier ein paar clevere Formulierungen.

die Theorie Stellenbeschreibung ist mir wohl bekannt, mir fehlen aber die Inhalte. Die Inhalte zum Beruf sind meist für die Ausbildung beschrieben, aber einer ausgelernten Reiseverkehrskauffrau kann man durchaus etwas mehr zumuten ???

Hallo,

schau Dir doch einfach mal die Stellenausschreibungen für Reiseverkehrskauffrauen im Internet/Stellenbörsen an. Da steht doch bestimmt einiges dazu drin, was eine Reiseverkehrskauffrau so tun soll.

Da kannst Du einige Ideen bekommen.

Viele Grüße

Andrea

Hi Andrea,

danke, der Hinweis ist lieb gemeint, aber da habe ich schon nachgesehen. Es ist aber nicht ganz so das Richtige.

Vielleicht erkläre ich mal etwas mehr zu der Angestellten. Sie macht sozusagen alles das, was der Chef ihr sagt. Sie denkt nicht selber mit. Und da will der Chef was unternehmen. Sprich: vergesse ich in der Stellenbeschreibung, dass sie den Briefkasten entleeren soll, quillt der bald über. OK, das ist etwas übertrieben … :wink:

Hallo sandra,

sorry, ich muss mal blöde nachfragen: Dein Chef kam also zu Dir und meinte „Frollein Sandra, schreiben Sie mir doch mal fix ne Stellenausschreibung für so ne Reisebürotante“? Sonst hat er gar nix gesagt? Und sonst weisst Du auch nix? Also nicht so, dass Du in dem gleichen Laden arbeitest und weisst „es soll ein Ersatz für das scheidende Frollein Travel sein“ oder „Frollein Journey braucht endlich Unterstützung“?

Wenn dem so ist, wirst Du Dich wahrscheinlich schwer tun was passendes zu schreiben. Aber versuchen wir’s mal:

  1. Was ist das für ein Reisebüro? Eher in Richtung „Geiz is megageil - Sie buchen und fluchen“ oder eher die „Individuelle Kundenbetreuung für luxuriöse Kreuzfahrten“ oder…?

  2. Habt Ihr vielleicht nen Slogan „Sandra buchen, Air Berlin fliegen“?

  3. Warum wird die Stelle frei? Scheidet jemand aus? Expandiert Ihr wie blöde und braucht Unterstützung?

  4. Wieviel ist Scheffe bereit zu bezahlen? Und was erwartet er? Sprich, kann er sich einen „billigen“ Anfänger leisten, der erstmal eingelernt und betreut werden muss oder soll der neue Mitarbeiter quasi vom ersten Tag zuverlässig und selbstständig arbeiten?

  5. Was seid Ihr sonst für Leute? Wenn Ihr eine junge Mannschaft mit einem Durchschnittsalter von 21,5 Jahren seid solltet Ihr vielleicht keinen alten Sauertopf mit 57 Jahren reinsetzen :wink:

  6. Und last but not least: was muss der neue Mitarbeiter denn können? Hauptsächlich Kundenkontakt? Oder im Hintergrund arbeiten? Umgang mit irgendwelcher speziellen Software? Kenntnisse bestimmter Zielgebiete? Führungserfahrung? Generell Berufserfahrung? Gibt’s Alterswünsche? Womit habt Ihr vielleicht schlechte Erfahrung gemacht?

  7. Wie soll der Mensch denn sein? Gepflegt, zuvorkommend und seriös? Teamfähig und small-talk-liebend? Jung, dynamisch und cool?

  8. Was zum Geier meinst Du mit „zu viele oder zu wenige Rechte einräumen …“ im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung? Geht’s da um „Sie übernehmen Verantwortung für ein x-köpfiges Team“ oder worum?

Ja, versuch mal zu diesen Punkten was zu schreiben bzw. rauszukriegen, dann helfen wir Dir beim Dichten.

*wink*

Petzi

Vielleicht erkläre ich mal etwas mehr zu der Angestellten. Sie
macht sozusagen alles das, was der Chef ihr sagt. Sie denkt
nicht selber mit. Und da will der Chef was unternehmen.
Sprich: vergesse ich in der Stellenbeschreibung, dass sie den
Briefkasten entleeren soll, quillt der bald über. OK, das ist
etwas übertrieben … :wink:

Hallo Sandra,

ich kann zwar verstehen, dass Du für Deinen Chef eine möglichst gute Anzeige erstellen möchtest, aber die Arbeitsinhalte gehören en detail nicht in das Stellenangebot sondern in den Arbeitsvertrag doer werden per Arbeitsanweisung im Alltag oder bei Besprechungen kundgetan. Ein Inserat mit dem Hinweis auf zu leerende Briefkästen ist wäre wirklich übertrieben.

Da ich selbst gerade Deine Aufgabe wahrnehme, kann ich Dir ein wenig aus meiner Praxis berichten. Ich habe unser Unternehmen vorgestellt, die wesentlichen Aufgaben kurz beschrieben, ein Profil des Bewerbers umrissen.

Beste Grüße,
Linchen

Hi,

so richtig weiß ich nicht worauf Du hinaus willst. Eventuell hilft Dir das hier:

Beschäftigungsgruppe B
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die Kenntnisse oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch kurze Einarbeitung erworben werden, z. B. anzulernende Kräfte bei längstens zwei Jahren Berufspraxis Agent Call Center (z. B. Entgegennahme von einfachen Buchungen / Bestellungen) Mitarbeiter/in im Geschäftsreisebereich mit einfachen Tätigkeiten

Beschäftigungsgruppe C
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel in einer fachbezogenen Berufsausbildung oder in einer vergleichbaren Ausbildung erworben werden, z. B.
Mitarbeiter/in im Verkauf im Reisebüro
Mitarbeiter/in im Geschäftsreisebereich
Agent Call Center/Buchungszentrale (z. B. aktiver Verkauf an Kunden / Endverbraucher)

Beschäftigungsgruppe D
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die Fachkenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene, fachbezogene Berufsausbildung und durch weitere Berufserfahrung erworben werden, z. B.
Sachbearbeiter/in in touristischen Bereichen (z. B. Buchungszentrale, Kundenbetreuung, Touristik, Vertrieb, Werbung)
Agent Call Center (mit komplexen Beratungen und Aufgaben/Allrounder)
Sachbearbeiter/in mit Spezialaufgaben in der Geschäftsreise/Reisebüro

Beschäftigungsgruppe E
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die gründliche Fachkenntnisse erfordern, wie sie in der Regel auf dem in Gruppe D angegebenen Weg - ergänzt durch weitere Berufserfahrung, Berufsausbildung oder die Aneignung zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen Sachgebiet - erworben werden, z. B.
Reisebüroleiter/in (mit Koordination von bis zu 5 im Verkauf eingesetzten Mitarbeiter/innen)
Sachbearbeiter/in Call Center Mitarbeiterdisposition
Geschäftsreise (auch mit Mitarbeiterkoordination)

Beschäftigungsgruppe F
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten mit den Merkmalen der Gruppe E selbständig und mit begrenzter Entscheidungsbefugnis ausführen, z. B.
Reisebüroleiter/in
Gruppenleiter/in Zentralabteilungen Reisebüro und Geschäftsreise

Beschäftigungsgruppe G
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die Selbständigkeit und Entscheidungsbefugnis voraussetzen, z. B.
Reisebüroleiter/in in Reisebüros mit mindestens durchschnittlich auf Vollzeitbeschäftigung umgerechneten 10 Mitarbeitern/innen
Leiter/in Call Center

Beschäftigungsgruppe H
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die sich wegen der Bedeutung des Aufgabengebietes durch das Maß der Verantwortung oder Entscheidungsbefugnis aus der Gruppe G herausheben, z. B.
Vertriebsleiter/in
Leiter/in Groß-Call Center
Reisebüroleiter/in in Reisebüros mit mindestens insgesamt auf Vollzeitbeschäftigung umgerechneten 25 Mitarbeitern/innen

III. Zusätzlich gibt es zu den Stufen 5 der Beschäftigungsgruppen C bis H eine monatliche Leistungszulage, wenn eine jährlich durchzuführende Beurteilung ein positives Ergebnis erbringt. Die Beurteilung ist abhängig von den Leistungen oder der Zielerreichung des Beschäftigten und ist positiv, wenn das Leistungsergebnis insgesamt in vollem Umfang den Erwartungen entspricht.

Für die Beurteilung gibt der Tarifvertrag ein praktikables Bewertungsschema vor. Wird davon kein Gebrauch gemacht, erhalten alle Mitarbeiter der Stufen 5 die o. g. Leistungszulage.

§ 3 a – Variable Vergütung

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren folgende Regelung zur freiwilligen Einführung einer variablen Vergütung:

Abweichend von der jeweils gültigen Gehaltstafel des § 3 I. kann für Arbeitnehmer/innen in allen Stufen aller Beschäftigungsgruppen durch freiwillige Betriebsvereinbarung eine variable monatliche Vergütung eingeführt werden. Die Bandbreite reicht in den Gruppen D bis H von 95 bis 110 Prozent eines Monatsgehalts.

Wenn Du genaueres brauchst, melde Dich.

bye
Rolf

Hallo Sandra,

na das mitdenken wird es sicher nicht verbessern, wenn das so genau vorgegeben wird …

Ich denke das ist dann etwas schwierig. Normalerweise sind Stellenbeschreibungen nicht derart detailliert, sondern eher allgemein gehalten. Stellenbeschreibungen decken sich meist recht gut mit der Aufgabenbeschreibung in der zugehörigen Stellenanzeige. Daher wirst Du höchstwahrscheinlich nicht genaueres finden.

Es wird Dir wahrscheinlich nichts anderes übrigbleiben, als ganz genau zu überlegen, was die gute Frau denn tun soll.

Viele Grüße

Andrea

Hi Andrea,

danke … das fürchte ich auch. Aber einen Versuch war es wert … getreu dem Motto „warum einfach, wenns auch kompliziert geht“ oder so *zwinker*.

Notfalls bleibt es halt so, wie jetzt auch … da machen Chef und ich den Rest der Arbeit. Das wird wahrscheinlich auch eine detailierte Aufgaben-Beschreibung nicht ändern.

Schönen Sonntag :wink:

Hallo Linchen,

dankeschön. mir geht’s aber nicht um eine Stellenanzeige, sondern um die Stellenbeschreibung, die zum Arbeitsvertrag gehört.

Viele Grüße

Sandra

Hallo Rolf,

dankeschön … aber das hilft mir nicht so ganz. ich dachte, ich finde hier jemand aus nem Reisebüro, der mir mal ein konkretes Muster zeigt.

Sonnige Grüße

Sandra

Hallo Petzi,

hmmm … so viele Fragen auf einmal. So jetzt erst mal sammeln, Lachen unterdrücken *grins*. Ich werds mal versuchen zu erklären.

Das Frolleinchen ist die Freundin vom Chef und schimpft über die Reisebürotante. Einer der Auslöser, warum wir eine Stellenbeschreibung brauchen ist, dass sie noch keine hat und es nun paar Streitfälle gab. Ein Beispiel: die Links der Homepage haben nicht mehr funktioniert und sie hat das monatelang nicht gemerkt! Ich bin darauf gekommen, weil ich in der Statistik gemerkt hab, dass fast jeder Seitenbesucher sich ein zweites und drittes Mal (je nach ca 1 - 2 Minuten) neu einwählt. Das fand ich komisch und hab mir die Website noch mal angesehen. Sie meinte, die Homepage zu kontrollieren, wäre nicht ihre Aufgabe (sie ist Alleinkraft im Reisebüro).

zu 8. meine ich, ob es vlt. zu viel von ihr verlang ist, sich auch mal Gedanken über Werbung etc. zu machen? soweit ich weiß, gehört das auch mit zur Ausbildung … sie müsste es eigentlich können. oder für Ordnung im Büro zu sorgen (Bsp. mal merken, dass die Grünpflanzen alle eingehen?) … Wenn ich jetzt z. B. in die Stellenbeschreibung als Aufgabe formuliere: „neue Werbeaktionen planen und organisieren“ schreib ich da besser mit rein: „nach Rücksprache mit Chef“? Also wenn ich arbeitsscheu wäre, würde ich daraus verstehen können: wenn Chef mich drauf anspricht, mach ich ne neue Aktion, vorher nicht. verstehst was ich meine, Onkel Petzi? :wink:

sonnige Grüße

PS. kann es sein, dass ich dich von Voten kenne? lang, lang ist’s her … aber da gabs auch einen Petzi mit so nem lustigem Schreibstil.

Huhu,

ich BIN aus dem Reisebüro. Dort gibt es unterschiedliche Abteilungen: Touristik, Bahn, Firmendienst, Gruppenabteilung. Dann gibt es unterschiedliche Anforderungen: Beratung, Buchhaltung, Abteilungsleitung…

Was brauchst Du?

bye
Rolf

Alleinkraft … Mädchen für Alles … sprich Beratung, Verkauf (Privat und Firmen), Buchhaltung, Marketing, Kundenaquise … einfach alles …

Gib mal bei google
stellenbeschreibungen Muster
ein.
Dann kommt z. B. das: http://www.pflegezentrum.de/download/musterstellenbe…

Dann muss halt Dein Fall reingeschrieben werden.

Oder Eingabe bei google:
stellenbeschreibung Beispiel
Dann z. B.:
http://www.beer-management.de/stb_muster.html

Stellenbeschreibung und Arbeitsvertrag sollte man trennen; die Stelle kann sich je rasch mal ändern.
„Angestellter im Reisebüro xyz“ reicht in den meisten Fällen.
Zumindest aus Sicht eines Arbeitgebers, der hier gerne flexibel bleiben möchte.

Gruß JK

Wer lesen kann…
…ist eindeutig im Vorteil :wink:

Hi Sandra,

so langsam dünkt es mir, Du schriebst von einer StellenBEschreibung, während ich irrigerweise angenommen hatte, dass Du von einer StellenAUSschreibung redest. Sorry.

Das heisst, Ihr habt da ne Mitarbeiterin, wo Ihr bei manchen Dingen erwartet „das müsste sie doch tun/sehen“ und sie denkt „issja nicht mein Job“. Nun ist sowas immer ne schauderhaft unglückliche Konstellation.

Was hältst Du denn davon, wenn Du ne Liste schreibst mit den Tätigkeiten, die das Mädel Deiner Meinung nach tun sollte (Blumen giessen, Links prüfen etc.) vielleicht noch mit Prioritäten und/oder Häufigkeit geordnet. Das gleiche bittest Du sie zu tun. Und dann nehmt Ihr Eure beiden Listen, ein stilles Stündchen und Kämmerlein und redet drüber. Vielleicht hat sie ja keinen „grünen Daumen“ und hasst nix so sehr wie Grünzeug im Topf und Du kannst Dich um die Grünpflanzen kümmern, derweil sie sich monatlich durch die Links klickt.

Und auch das mit der Werbung würde ich doch selber mit ihr besprechen. Vielleicht will sie das ja machen (lieber als Blümchen giessen und Links klicken) aber traut sich nicht zu fragen. Vielleicht traut sie sich da aber auch nicht ran, und Ihr müsstet sie unterstützen (sei es mit Rat und Tat oder nem Kurs). Vielleicht hasst sie nix so sehr wie Werbung machen und giesst lieber die Blumen und klickt Links an. Du siehst, der Möglichkeiten sind viele, aber im offenen, netten Gespräch lässt sich sowas üblicherweise leicht rausfinden :wink:

„neue Werbeaktionen planen und organisieren“ schreib ich da
besser mit rein: „nach Rücksprache mit Chef“?

Wie gesagt - frag sie.

Onkel Petzi? :wink:

TANTE /me issn Mädchen :smile:

PS. kann es sein, dass ich dich von Voten kenne?

Nein, Voten sagt mir nix. Aber grüss meinen Namensvetter ganz herzlich :wink:

*wink*

Petzi

Hi Sandra,

weiter unten verlangst Du von der „Reisebürotante“ das Gießen von Blumen und die Betreuung der Homepage. So etwas gehört definitv NICHT zur Stellenbeschreibung einer Angestellten im Reisebüro. Soweit kann ich Dich schonmal aufklären.

Ob Werbung dazu gehört kommt auf die Größe des Büros und seinen Umsatz an. Wenn die Angestellte dort alleine ist und, sagen wir mal, eine halbe Million Euro Umsatz mit einem durchschnittlichen Reisepreis von € 750,-- /Person macht, dann kann man nicht noch groß administrative Aufgaben von ihr verlangen.

So etwas per Stellenbeschreibung zu definieren halte ich für nicht durchführbar. Allerdings scheint das auch gar nicht gewünscht zu sein. Es hört sich eher so an als ob Ihr ein Pflichtenheft für die Dame anlegen wollt. Ob das allerdings zielführend ist, halte ich für fragwürdig.

bye
Rolf

1 Like

Huhu,

  • wie lange ist die Dame im Reisebüro?
  • arbeitet sie völlig alleinverantwortlich?
  • macht sie die Buchhaltung?
  • welchen Umsatz macht sie
  • welche technischen Hilfsmittel hat sie?
  • in welchem Umfeld arbeitet sie? (Reisebüro in FuZo oder in einem Betrieb?)

Schau Dir nochmal meine Einstufung aus dem Tarifvertrag an. In welche Kategorie ist sie einzuordnen und was verdient sie?

bye
Rolf

Hallo Rolf,

das verstehe ich jetzt mal gar nicht. Wer soll denn dann die Reisebüro-Homepage auf aktuellem Stand halten, wenn nicht die Reisebüro-Angestellte. Über die Seite werden schließlich Reisen verkauft.

Ein Reisebüro bestehend aus 1 Angestellten und 1 Geschäftsführer … wer sollte sich da z. B. um Blumen kümmern? ich finde es schlimm in ein Geschäft oder Büro mit „Unkraut“ zu kommen, macht auf mich einen schlechten Eindruck. Gießt bei euch der Chef? Es geht nicht nur um die Blumen, sondern um den ganzen äußerlichen Eindruck, den das Büro auf den Kunden macht … sprich z. B. (un)ordentliche Ablagen etc. Ich würde doch drum bitten, ein von mir genanntes Beispiel (was für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist) nicht so zu zerpflücken, als wäre es das Einzige. Ich kann aber nicht alles hier aufführen.

Den genannten Umsatz schafft sie leider noch nicht mal annähernd. :frowning:
Das liegt aber nicht nur an ihr, sondern auch an der Region. Also zeitmäßig sind die Arbeiten locker zu schaffen. Manche Menschen brauchen eine konkrete Anleitung, dann funktionieren sie einwandfrei. Bitte nicht schimpfen, ich weiß, wie das klingt … aber bei ihr ist es so … großes Potential, das nur ansatzweise genutzt wird.

Pflichtenheft ist ein komischer Ausdruck, aber die Aufgaben eines Angestellten sind Pflichten … oder etwa nicht? Ich denke schon, dass man jedem Angestellten eine Stellenbeschreibung mit seinen Aufgaben übergeben sollte. Dies ist für beide Seiten eine Absicherung. Vielleicht klingt es für dich so, als ob wir ihr zusätzliche Arbeiten „aufbrummen“ wollen … das ist nicht der Fall. Es werden zur Zeit leider einige Aufgaben vergessen bzw. erst nach Erinnerung ausgeführt … eine Auflistung sollte da schon erfolgreich sein.

Grüßchen