Hi,
so richtig weiß ich nicht worauf Du hinaus willst. Eventuell hilft Dir das hier:
Beschäftigungsgruppe B
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die Kenntnisse oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch kurze Einarbeitung erworben werden, z. B. anzulernende Kräfte bei längstens zwei Jahren Berufspraxis Agent Call Center (z. B. Entgegennahme von einfachen Buchungen / Bestellungen) Mitarbeiter/in im Geschäftsreisebereich mit einfachen Tätigkeiten
Beschäftigungsgruppe C
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel in einer fachbezogenen Berufsausbildung oder in einer vergleichbaren Ausbildung erworben werden, z. B.
Mitarbeiter/in im Verkauf im Reisebüro
Mitarbeiter/in im Geschäftsreisebereich
Agent Call Center/Buchungszentrale (z. B. aktiver Verkauf an Kunden / Endverbraucher)
Beschäftigungsgruppe D
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die Fachkenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene, fachbezogene Berufsausbildung und durch weitere Berufserfahrung erworben werden, z. B.
Sachbearbeiter/in in touristischen Bereichen (z. B. Buchungszentrale, Kundenbetreuung, Touristik, Vertrieb, Werbung)
Agent Call Center (mit komplexen Beratungen und Aufgaben/Allrounder)
Sachbearbeiter/in mit Spezialaufgaben in der Geschäftsreise/Reisebüro
Beschäftigungsgruppe E
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die gründliche Fachkenntnisse erfordern, wie sie in der Regel auf dem in Gruppe D angegebenen Weg - ergänzt durch weitere Berufserfahrung, Berufsausbildung oder die Aneignung zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen Sachgebiet - erworben werden, z. B.
Reisebüroleiter/in (mit Koordination von bis zu 5 im Verkauf eingesetzten Mitarbeiter/innen)
Sachbearbeiter/in Call Center Mitarbeiterdisposition
Geschäftsreise (auch mit Mitarbeiterkoordination)
Beschäftigungsgruppe F
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten mit den Merkmalen der Gruppe E selbständig und mit begrenzter Entscheidungsbefugnis ausführen, z. B.
Reisebüroleiter/in
Gruppenleiter/in Zentralabteilungen Reisebüro und Geschäftsreise
Beschäftigungsgruppe G
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die Selbständigkeit und Entscheidungsbefugnis voraussetzen, z. B.
Reisebüroleiter/in in Reisebüros mit mindestens durchschnittlich auf Vollzeitbeschäftigung umgerechneten 10 Mitarbeitern/innen
Leiter/in Call Center
Beschäftigungsgruppe H
Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausführen, die sich wegen der Bedeutung des Aufgabengebietes durch das Maß der Verantwortung oder Entscheidungsbefugnis aus der Gruppe G herausheben, z. B.
Vertriebsleiter/in
Leiter/in Groß-Call Center
Reisebüroleiter/in in Reisebüros mit mindestens insgesamt auf Vollzeitbeschäftigung umgerechneten 25 Mitarbeitern/innen
…
III. Zusätzlich gibt es zu den Stufen 5 der Beschäftigungsgruppen C bis H eine monatliche Leistungszulage, wenn eine jährlich durchzuführende Beurteilung ein positives Ergebnis erbringt. Die Beurteilung ist abhängig von den Leistungen oder der Zielerreichung des Beschäftigten und ist positiv, wenn das Leistungsergebnis insgesamt in vollem Umfang den Erwartungen entspricht.
…
Für die Beurteilung gibt der Tarifvertrag ein praktikables Bewertungsschema vor. Wird davon kein Gebrauch gemacht, erhalten alle Mitarbeiter der Stufen 5 die o. g. Leistungszulage.
§ 3 a – Variable Vergütung
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren folgende Regelung zur freiwilligen Einführung einer variablen Vergütung:
Abweichend von der jeweils gültigen Gehaltstafel des § 3 I. kann für Arbeitnehmer/innen in allen Stufen aller Beschäftigungsgruppen durch freiwillige Betriebsvereinbarung eine variable monatliche Vergütung eingeführt werden. Die Bandbreite reicht in den Gruppen D bis H von 95 bis 110 Prozent eines Monatsgehalts.
Wenn Du genaueres brauchst, melde Dich.
bye
Rolf