Hallo,
ich habe eine eigentlich wohl recht einfache Frage, zu der ich aber im Internet keine Auskünfte gefunden habe:
Muss in einem Arbeitsvertrag eine genaue Stellenbezeichnung (z. B. „Assistentin der Geschäftsleitung“) angegeben sein, oder reicht es, wenn im Vertrag z. B. nur „Angestellte“ steht?
Ich hoffe, jemand kann mir hierzu etwas schreiben (vielleicht mit Verweis auf einen Paragraphen).
Grüße
Yvonne
Hallo,
Muss in einem Arbeitsvertrag eine genaue Stellenbezeichnung
(z. B. „Assistentin der Geschäftsleitung“) angegeben sein,
oder reicht es, wenn im Vertrag z. B. nur „Angestellte“ steht?
Siehe dazu http://bundesrecht.juris.de/gewo/__105.html und http://bundesrecht.juris.de/nachwg/
Wenn z.B. ein Tarifvertrag gilt, der Eingruppierungen enthält, wirds wohl nicht reichen nur „Angestellte“ in den Vertrag zu schreiben. In nem Büro von ner kleinen Firma, wo der Chef alles selbst verhandelt, ist es dann ne Frage dessen, was man miteinander vereinbart. Da kanns schon passieren, dass da eben nur „Angestellte“ steht und die Angestellte dann sozusagen „Mädchen für alles“ ist.
MfG
Hallo nochmal,
Danke für die Infos.
Es geht hier um eine kleine Firma (Tarifverträge gelten nicht), wo die „Angestellte“ wirklich „Mädchen für alles“ ist. In der Meldung an die Lohn-/Gehaltsabrechnungsfirma steht als Stellenbezeichnung „Assistentin der Geschäftsleitung“. Da könnte man dann wohl auch hoffen, dass dies im Zweifelsfall (z. B. irgendwann mal im Zeugnis) auch von der Geschäftsführung so gesehen wird (ein Zeugnis „hat als Angestellte … gearbeitet“ würde sich schon etwas merkwürdig anhören).
Grüße
Yvonne
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Hallo,
Da
könnte man dann wohl auch hoffen, dass dies im Zweifelsfall …
Ob man mit hoffen richtig liegt, erfährt man dann spätestens bei Eintritt des „Zweifelsfalls“.
Das lässt mich nicht nur an Erteilung eines Arbeitszeugnisses denken, sondern auch an Anfragen ála „Kann die Geschäftsführung, wenn nichts konkretes dazu im Arbeitsvertrag steht, AN A von der Assistentin der GF zur Kaffeekocherin der GF degradieren?“
Vor- und Nachteile konkreter Stellenbeschreibungen bzw. -bezeichungen ließen sich ja mal (sowohl aus AG- als auch aus AN-Sicht) diskutieren. 
MfG
Hallo,
OK, dann sollte man wohl doch zu gegebener Zeit mal versuchen, dem „Zweifelsfall“ vorzubeugen, obwohl es wohl keine konkrete Stellenbeschreibung geben wird (und Kaffeekochen gehört ja leider auch in vielen Firmen zur Hauptaufgabe einer Assistentin …).
Grüße
Yvonne
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