Halli-hallo,
jetzt haste mich aber auf einem ganz kalten Fuß erwischt. Du redest hier die ganze Zeit so schön allgemein von Beamten und bla-bla-bla, und dann kommt von hinten der Hammer „Hochschulrahmengesetz“. Also ich würde, wenn von klassischen Beamten die Rede ist, nicht diese Keule schwingen. Gleiches gilt für Künstler.
Die klassische Beamtenkarriere hat mit dem je nach Stellenfinanzierung an Hochschulen und ähnlich periodisch von öffentlichen Töpfen abhängigen Bildungseinrichtungen ziemlich wenig zu tun. Dass bestimmte Professorenstellen dann mit dem Etikett „Beamter auf Zeit“ versehen sind, ist reine Makulatur und hat vor allem rechtliche Gründe.
Natürlich gibt es das. An den Hochschulen ist das fast schon
die Regel und nicht die Ausnahme.
Und zwar nur da. Der restliche (nicht gerade zahlenmäßig geringe) öffentliche Dienst fällt definitiv nicht darunter. Vielleicht sollten wir das nächste Mal wirklich ganz spezifisch auf eine bestimmte Sachlage eingehen.
Im Übrigen steht auch im Hochschulrahmengesetz ganz genau, wie wann und warum eine Stellenausschreibung zu erfolgen hat.
Eine Stellenausschreibung erfolgt im öffentlichen Dienst nicht
aufgrund der Faulheit bzw. des Fleißes eines Stelleninhabers,
sondern ist personalwirtschaftlichen Erwägungen geschuldet.
Das ist die offizielle Begründung.
Das ist die Begründung, die immer gelten sollte und bei verantwortungsbewusster Führung einer Personalstelle eigentlich auch die Regel ist. Hast Du vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht? Hört sich so an. Das finde ich echt schade; denn leider zieht so etwas immer gleich alle anderen mit hinein. Die Menschen sind empfänglich für Pauschalierungen 
Ganz davon abgesehen, dass es ein Leichtes ist und ganz
bestimmt keiner Stellenausschreibung bedarf, einen faulen
Beamten gegen seinen Willen innerhalb seiner Behörde zu
versetzen.
Nein, dazu kenne ich Behörden zu gut von innen… sorry. So
einfach versetzen geht nicht.
Wenn einem Mitarbeiter, egal ob Beamten oder Angestellten, begründbar vorgeworfen werden kann, dass er seine Dienstpflichten nicht erfüllt hat, dann ist es in der Regel bei einem Beamten relativ leicht, ihn zu versetzen. Willkürlich kann und darf das natürlich nicht vorkommen (im Idealfall). Aber auch schon passiert. Selbst erlebt. Kenne mich „in Behörden“ nämlich auch gut aus.
Entweder, eine Stelle ist befristet, dann muss es hierfür eine
Begründung geben! Oder sie ist es nicht, dann hat sich der
Vorgang sowieso erledigt. Schon wieder diese „Verbeamtung“ -
was meinst Du damit bloß genau? Es gibt genaue Vorgaben,
z.B. das Hochschulrahmengesetz
Noch mehr Beispiele? Ist nämlich das Einzige…
wann
wie und warum verbeamtet werden kann/muss oder überhaupt. Der
Willkür sind da einige heftige Grenzen gesetzt.
Jaja wer es glaubt.
(http://www.nzz.ch/2002/11/24/ft/page-article8JBZY.html).
In D sind es ungeliebte Assistenten, die „leider“ das Institut
verlassen müssen.
siehe oben
Quatsch mit Soße. Ehrlich jetzt 
Njet. Ganz ehrlich.
-))
Nach 6 Jahren hast Du einen Anspruch auf die Stelle.
Nein. Das hängt vom Befristungsgrund ab.
wieder siehe oben. Die Befristung gemäß HRG ist übrigens auch maximal sechs Jahre… Aber naja, mit Unis und so habe ich nun wirklich nichts am Hut, und da hänge ich mich also besser nicht rein.
Im
öffentlichen Dienst kommt das bestimmt nicht vor.
Hier irrst Du Dich.
Tja. Um Dich zu zitieren: „Wer’s glaubt.“
Irgendwie vermischst Du hier vieles. Arbeitest Du im öD? Oder
so?
jepp.
Schön, und wo in etwa? Gaaaanz allgemein! Und auch schon in anderen Ämtern gewesen? Oder an einer Uni hochgearbeitet, praktisch also immer das gleiche in Grün? Also, das interessiert mich jetzt wirklich.
Liebe Grüße
Jana