Stellenwechsel von Teilzeit in Vollzeit

Hallo zusammen,

Person M hat eine befristete Teilzeitstelle angenommen weil der Arbeitgeber mündlich zugesichert hat das es bald bei Genehmigung eines Projektes eine Vollzeitstelle gibt. Jetzt ist es so das Person M
drei Monate vor Ablauf der Befristung eine unbefristete Vollzeitstelle in Aussicht hat die Person M im Januar annehmen könnte.
Der jetztige Arbeitgeber weigert sich und besteht auf ordnungsgemäßen Vertragsablauf.
Da ja im Teilzeitbefristungsgesetzt steht das Teilzeitbeschäftigte nicht gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt werden dürfen, frage ich mich ob es umgekehrt dann nicht auch so ist. Da ja der jetzige Arbeitgeber auch keine Stelle mehr in Aussicht stellt, nach Ende der Befristung. Besteht hier eine Benachteiligung bzw. eine Diskriminierung?

Gruß

harwin

Hallo,

Besteht hier eine Benachteiligung bzw. eine
Diskriminierung?

Nö, wieso? Ein Vollzeitbeschäftigter müsste genauso seinen Vertrag einhalten.

MfG

Es geht darum: Person M ist in der befristeten Teilzeitstelle und will in eine unbefristete Vollzeitstelle wechseln. Zu einem anderen Arbeitgeber.
Im Teilzeitbefristungsgesetz steht es unter § 4 Verbot der Diskriminierung , und unter § 9 Verlängerung der Arbeitszeit.
Besteht dann für eine Person in der beschriebenen Stelle ein Recht darauf
bei einer anderen Stelle anfangen zu können, da diese ja unbefristet und Vollzeit ist?

Im Teilzeitbefristungsgesetz steht

Das heißt Teilzeit- und Befristungsgesetz (bzw. exakt „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“)… und ich kenne es, Danke. :wink:

Besteht dann für eine Person in der beschriebenen Stelle ein
Recht darauf
bei einer anderen Stelle anfangen zu können, da diese ja
unbefristet und Vollzeit ist?

Nein, die Person muss ihren Vertrag einhalten (wenn der AG nicht auf die Bitte um einen Aufhebungsvertrag eingeht). Und was anderes lässt sich aus dem TzBfG auch nicht herleiten.

MfG

Welche Diskreminierung?
Hi!

Im Teilzeitbefristungsgesetz steht es unter § 4 Verbot der
Diskriminierung , und unter § 9 Verlängerung der
Arbeitszeit
.

Wenn ein Vollzeitbeschäftigter vor Ablauf des Vertrags (seiner Kündigungsfrist bei einem unbefristeten AV) zu einem anderen AG wechseln will, dann ist er auch auf die Mithilfe seinen aktiven AG angewiesen.
Wo soll da eine Diskreminierung sein?

LG
Guido

Was ist wenn es zwar beim gleichen Arbeitgeber ist und es nur eine andere Abteilung ist in der man wechseln könnte?

Hallo

Harwin, es gibt kein Recht auf vorzeitige Beendigung des Arbeitsvertrages. Weder bei unbefristeten noch bei befristeten AV. Weder von Vollzeit auf Teilzeit, von Teilzeit auf Vollzeit, von AG A nach AG B oder AG A nach AG A. Die Gründe sind absolut irrelevant, denn der Vertrag ist einzuhalten, wenn nicht beide Seiten einer vorzeitigen Beendigung zustimmen.

Gruß,
LeoLo