Stellenwert hat Arbeitsleistung als Sicherheit?

Hallo,

angenommen ein Dienstleister der seit 9 Jahren aktiv Selbstständig ist, von diesen 9 Jahren war er 3,5Jahre im Urlaub. (Hat sich also nicht unbedingt ein Bein ausgerissen…

Er hat ungefähr ein Einkommen von 100.000€ im Jahr únd etwa 40.000€ Privatentnahmen.

Die Kosten halten sich absolut im Rahmen und sind meist ein paar Steuertricksereien…
Also vielleicht mal ne Steckdosenleiste für 30€ auf die Firma gekauft und der Mutti gegeben…

Und das seit wie gesagt 9 Jahren.

Die Frage ist ob die Bank, wenn er Geld bräuchte dies als „Sicherheit“
ansehen könnte?


Das war die Frage

Hintergrund ist dass er angenommen(!!) als „Zweig“ seiner Unternehmerischen Tätigkeit ein VOLL eigenfinanziertes Kiosk betreibt.
Es sind keine Verträge bei diesem Kiosk im Spiel es kann sofort geschlossen werden. Das Kiosk hat er renoviert und viel Geld rein gesteckt. Nun will er mit einem Kredit in Höhe von 32100€ weiter renovieren, dadurch steigt die Provitabilität extrem.
Das Bistro kostete aber in den letzten beiden Jahren nur Geld…

Ich stelle mir das so vor: Er geht zur Bank und beschreibt denen was er tun will. Als Worst-Case-Szenario würde er nun sagen:
Das Bistro hat nirgens Schulden und er kann auch keine Schulden machen (Lieferantenkredite etc gibt es in diesem Bereich nicht)…
Sollte die Sache nach hinten los gehen, und die 30K€ verpuffen…

Würde er das Bistro sofort schließen (innerhalb 3 Monate machbar) alle Leute entlassen (nur 400€ Kräfte) und den Restwarenbestand an einen Bekannten verkaufen.
Damit wären seine Kosten sehr schnell bei 0€ für dieses Bistro.

Dann würde er sofort aus seinen Dienstleistungen die geschuldete Summe abzahlen.
Die letzten 9 Jahre zeigen ja dass dies kein Thema ist.

Das Problem ist dass das Bistro die 4:3 Rechnung des Unternehmers voll runterzieht. Die Einnahmen aus seinem Dienstleistungsbereich jedoch nachweissbar sind.

Aus meiner sicht ist die Kreditsumme bei dem Einkommen ein witz, und sollte sofort genehmigt werden. Aber wir wurden eines besseren belehrt!

Manfred

Hallo,

Holla

Er hat ungefähr ein Einkommen von 100.000€ im Jahr únd etwa
40.000€ Privatentnahmen.

Belegt oder schwarz?


Das war die Frage

Hintergrund ist dass er angenommen(!!) als „Zweig“ seiner
Unternehmerischen Tätigkeit ein VOLL eigenfinanziertes Kiosk
betreibt.
Es sind keine Verträge bei diesem Kiosk im Spiel es kann
sofort geschlossen werden. Das Kiosk hat er renoviert und viel
Geld rein gesteckt. Nun will er mit einem Kredit in Höhe von
32100€ weiter renovieren, dadurch steigt die Provitabilität
extrem.

Warum investiere ich 32.000 Euro in ein Geschäft und steigere damit automatisch die Profitabilität? Würde an seiner Stelle 64.200 reinstecken, dann ist´s gleich noch profitabler :wink: Im Ernst - wozu? Wenn´s n Puff ist - „neue“ Nutten? :wink:

Das Bistro kostete aber in den letzten beiden Jahren nur
Geld…

was hat das Bistro mit dem Kiosk zu tun??

Ich stelle mir das so vor: Er geht zur Bank und beschreibt
denen was er tun will. Als Worst-Case-Szenario würde er nun
sagen:
Das Bistro hat nirgens Schulden und er kann auch keine
Schulden machen (Lieferantenkredite etc gibt es in diesem
Bereich nicht)…
Sollte die Sache nach hinten los gehen, und die 30K€
verpuffen…

Würde er das Bistro sofort schließen (innerhalb 3 Monate
machbar) alle Leute entlassen (nur 400€ Kräfte) und den
Restwarenbestand an einen Bekannten verkaufen.
Damit wären seine Kosten sehr schnell bei 0€ für dieses
Bistro.

Dann würde er sofort aus seinen Dienstleistungen die
geschuldete Summe abzahlen.
Die letzten 9 Jahre zeigen ja dass dies kein Thema ist.

Das Problem ist dass das Bistro die 4:3 Rechnung des
Unternehmers voll runterzieht. Die Einnahmen aus seinem
Dienstleistungsbereich jedoch nachweissbar sind.

Ähm - es schwirren Buchstaben - die für mich keinen Sinn ergeben - bitte noch mal, aber verständlich…!

Aus meiner sicht ist die Kreditsumme bei dem Einkommen ein
witz, und sollte sofort genehmigt werden. Aber wir wurden
eines besseren belehrt!

That´s life…

Manfred

Michi