Hallo!
Folgender Fall sei angenommen:
Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhält eine schriftliche Zusage für die Einstellung als Krankheitsvertretung einer Kollegin für ein Jahr. Wenige Tage von Dienstantritt erhält er die Mitteilung, daß die betreffende Kollegin ihre Rückkehr angekündigt hat und der Arbeitgeber daher sein Angebot zurückziehen wolle. Geht dies so einfach? Wäre ein entsprechender Arbeitsvertrag gegebenenfalls einklagbar? Der Arbeitnehmer habe wegen des notwendigen Umzugs bereits die Wohnung gekündigt, Telefon etc. abgemeldet und den Umzug in die Wege geleitet, so daß ihm dahingehend Kosten, Aufwand und Probleme entstehen.
Gruß und merci für Antworten
Hallo!
Hallo,
Folgender Fall sei angenommen:
Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhält eine
schriftliche Zusage für die Einstellung als
Krankheitsvertretung einer Kollegin für ein Jahr.
Diese „Zusage“ kann - je nach konkreter Formulierung - durchaus einen Arbeitsvertrag begründen. Es kommt nicht darauf an, wie das Dokument benannt wird, sondern was es materiellrechtlich regelt.
Somit könnte ein befristeter Vertrag mit Sachgrund zustande gekommen sein.
Wenige Tage
von Dienstantritt erhält er die Mitteilung, daß die
betreffende Kollegin ihre Rückkehr angekündigt hat und der
Arbeitgeber daher sein Angebot zurückziehen wolle. Geht dies
so einfach?
Auch hier kommt es auf die genaue Formulierung der „Zusage“ an. Es wird insbesondere eine Rolle spielen, ob der Beendigungstatbestand des § 15 Abs. 2 TzBfG greift:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Falls der Abs. 2 nicht greift, muß geprüft werden, ob eine Kündigungsmöglichkeit nach Abs. 3 vereinbart wurde.
Wäre ein entsprechender Arbeitsvertrag
gegebenenfalls einklagbar?
Kann sein, kann nicht sein.
notwendigen Umzugs bereits die Wohnung gekündigt, Telefon etc.
abgemeldet und den Umzug in die Wege geleitet, so daß ihm
dahingehend Kosten, Aufwand und Probleme entstehen
Je nach Vertragsgestaltung kann dies das private Lebensrisiko des AN sein.
Letztendlich gibt es hier so viele zu prüfende Einzelfallumstände, daß der Gang zum Fachmenschen vor Ort unumgänglich ist.
Gruß und merci für Antworten
&Tschüß