Stellplätz vermieten

Ich habe ein Mehrfamilienhaus und vor dem Haus habe ich nicht markierte Parkplätze.
Da nebenan ist eine Werkstatt. Und da wir auch noch 2 mal die Woche Gemüsemarkt haben, parkt da jeder der ein Auto hat. So auch die Nachbarn nebenan eines Mehrfamilienhaus die keine Parkmöglichkeiten haben.
Nun zur frage: Kann ich auf mein Grundstück einfach Parkplätze markieren und sie an meinen Mietern vermieten?
Was habe ich zu beachten?
Ich denke mir, wenn die Parkplätze vermietet sind, wird es sich von alleine regeln.
Da ich nicht in dem Haus wohne und immer aufpassen kann.
Denn jeder der einen Parkplatz anmietet, passt auch auf seinen Parkplatz auf.
Mir geht es nicht um geld,ich möchte da nur etwas ordnung.
Ich habe auch noch Garagen die ich meinen Mieter angeboten habe.
Das Haus grenzt unmittelbar an einer Straße wo genug Parkmöglichkeiten sind.

Mit freundlichen Grüßen. Vogels

Hallo,
das Baurecht ist in jedem Bundesland anders. In NRW können Sie genehmigungsfrei Stellplätze für PKW bis zu 100 m² herstellen.
MfG
Kley

Hallo Herr Vogels,

ich vermiete auch ein Mehrfamilienhaus und habe auch Stellplätze vermietet.Natürlich können sie die Plätze vermieten. Kennzeichnen ist gut muss aber nicht unbedingt sein.Fremden Fahrzeugen können sie das Einfahren und erst recht das Parken verbieten. Das steht Ihnen frei .Falls sie Interesse an einem Erfahrungsaustausch haben , können wir auch gern mal außerhalb der Plattform plaudern.
MFG

Hier kann ich nicht weiterhelfen. Vielleicht erst einmal ein Gespräch mit dem Ordnungsamt der Gemeinde führen.

Gruß
Udo

Hallo,

Selbstverständlich können auf dem eigenen Grundstück Parkplätze eingerichtet und vermietet werden! Am Besten mit schriftlichem Vertrag. Damit es keine Unklarheiten gibt, diese entsprechend markieren und beschildern, dabei Wildparkern auch mit Abschleppen drohen. Und wenn Geld für die Stellplätze verlangt wird, zählt dies zu den Mieteinnahmen.

Viele Grüße
Helmut

Hallo Herr Vogels,
das Markieren von Stellflächen auf dem eigenen Grundstück bedarf, soweit ich das weiß, keiner Genehmigung. Dann kann man den einzelnen Wohnungen einen Stellplatz zuweisen und entsprechende Schilder an der Wand anbringen.
Das Verhindern von Fremdparkern ist sicherlich etwas schwieriger. Es bietet sich aber grundsätzlich ein Schild an auf dem geschrieben steht, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt und Falschparker kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Wenn Sie aber dann einmal das Abschleppen auch veranlassen, müssen Sie zuerst einmal für die Kosten aufkommen, können diese aber von dem Falschparker einfordern und notfalls auch einklagen. Die Frage ist allerdings, lohnt sich das? Der Abschreckungseffekt wäre aber sicher auf Ihrer Seite.

Viel Erfolg, ein frohes Weihnachtsfest und ein Gutes neues Jahr, möglichst ohne Ärger, wünscht Ihnen Hubert Steiger.

Sehr geehrter Herr Vogels,
wenn ich es richtig sehe, geht es hier primär nicht um steuerliche Fragestellungen, sondern eher um rechtliche Aspekte. Sie werden wohl nicht umhinkommen, einen Rechtsanwalt zu bemühen.
Alles Gute!