Hallo,
wir haben folgendes Problem.
Auf unserem Wohnhof (abgegrenzt durch Schranken) gibt es einige Stellplätze.Diese sind jedoch nicht gekennzeichnet (durch evtl. Nummern oder Schilder).
Heute bekam ich einen Brief vom Vermieter der meinte das wir schon des öfteren dort gestanden hätten,diese Stellplätze jedoch nur den Gewerbetreibenden und nicht den Mietern zuständen.Auf den Stellplätzen wo ich (und andere Mieter) stehen,sind aber gar keine Gewerbetreibenden.Und selbst wenn,darf der Vermieter da einfach so unterscheiden zwischen Gewerbe und Mieter??
Angeblich dürften wir den Hof nur zum be- und entladen befahren.
Ich bin für alle Antworten dankbar,evtl. gibt es ja auch hierfür Urteile oder §§ ??
Wenn in Ihrem Mietvertrag kein Stellplatz mitvermietet wurde, haben Sie keinen Anspruch darauf. Ob der Vermieter die Plätze leerstehen lässt oder nur an Gewerbetreibende (z. B. Lieferanten oder Handwerker) vermietet oder diesen den Gebrauch gestattet bleibt ihm überlassen.
Etwas anderes könnte sich nur dann ergeben, wenn ein sog. „Gewohnheitsrecht“ der Mietparteien besteht, also eine jahrelang praktizierte Übung, wonach die Mieter die Parkplätze kostenlos nutzen durften.
Entscheidend ist der Mietvertrag. Wenn dort steht, dass der Hof zum Parken genutzt werden darf, dann darf er das auch. Wenn im Mietvertrag nichts dazu steht, kann der Vermieter das Parken dort erlauben, muss es aber nicht. Er kann dann natürlich auch das Parken nur bestimmten Mietern erlauben.
Ich verweise z.B. auf ein Urteil des AG Wuppertal.
Hallo verehrte Userin,
Sie sollten sich mit diesem Problem ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine persönliche Stellungnahme:*
Lesen Sie Ihren Mietvertrag genau durch - wenn darin keine Park-Einschränkungen für die Mieter enthalten sind, dann dürfen alle Mieter die vorhandenen Stellplätze uneingeschränkt benutzen !
Gruß USKO
Hallo Zwillingmami,
natürlich darf der Vermieter entscheiden, wer auf seinen Stellplätzen stehen darf und wer nicht. Schließlich sind sie sein Eigentum, bzw., er vertritt den Eigentümer. Vermutlich hat er mit den gewerbetreibenden Mietern eine Abmachung getroffen, dass diese Stellplätze immer frei bleiben müssen.
Das kann er handhaben, wie immer er möchte und die anderen Mieter haben sich daran zu halten. Anderenfalls kann er euch abschleppen lassen und ihr müsst für die Kosten aufkommen. Dies wäre sein gutes Recht. Auch eine Abmahnung könnt ihr euch einhandeln, falls ihr ihn weiterhin ignoriert.
Also:
Erstmal ist wichtig zu wissen, ob im Mietvertrag die Nutzung der Stellplätze geregelt ist.
Wenn ja, dann gilt das dort vereinbarte, sprich, man darf sie nutzen, da Sie mit dem Mietvertrag der Wohnung geregelt wurden.
Wenn nein, dann darf er tatsächlich solche Unterscheidungen machen und dies für Gewerbetreibende ausschließlich bereithalten. Dies gilt aber auch nur, wenn in dem Haus auch Gewerbeflächen vorhanden sind (Laden im Erdgeschoss und Wohnungen da drüber etc.).
Hallo,
Urteile für derartige Lappaillen gibt es sicher, aber diese sind zu 90% Stadt bezogen-wie man so schön im Amtsdeutsch sagt: 100 Richter-100 verschied.Urteile, da wir ja ein „Rechtsstaat“ sind-ist das so „prima“ geregelt.
Fakt ist, wenn in Ihrem Mietvertrag nichts von der Nutzung dieser Parkflächen steht, dürfen Sie die auch nicht nutzen, das ist eine alleinige Entscheidung des Eigentümers/Vermieters-was er gestattet und was nicht.
Wie Sie selbst schreiben:
„Angeblich dürften wir den Hof nur zum be- und entladen befahren“,
damit ist ALLES eindeutig gesagt.
MfG
Waldi64