hallo. habe mir ein haus gekauft, aus diesem wuerde ich gerne zwei wohnungen machen. muss ich dann auch 2 stellplaetze zu verfuegung stellen? wie ist es wenn man aus dem haus eine wg mit vier parteien macht. muss ich dann auch vier stellplaetze zu verfuegung stellen?
danke im vorraus mfg
Kann ich leider nicht beantworten…
Hallo Truxes,
diese Frage kann dir am besten das örtliche Bauordnungsamt beantworten (i. d. R. kostenfrei). Hier ist eine Beantwortung zu ungenau, da dies ortsabhängig und ggf. von der Wohnungsgröße abhängig ist.
Besten Gruß
Benjoe
Hallo truxes,
diese Frage kann die Gemeinde beantworten. Jede Satzung einer Gemeinde ist verschieden, da gibt es keine grundsätzliche Antwort.
Gruß tummle
Diese Frage sollte man sich vom lokalen Bauamt beantworten lassen. Es gibt lokale Vorschriften wieviel Stellplätze man bei wieviel Wohneinheiten haben muss. Teilweise unterschiedlich nach Flächen-Nutzungsplan. Eine WG wäre die Nutzung einer Wohneinheit und würde hier als 1 Wohneinheit zählen.
Ich hoffe das hilft ein Wenig
Viele Grüße
Jürgen
zur aufteilung in eigentumswohnungen eines Hauses muss man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bauamt beantragen, die Auflagen hierfür bestimmt das Bauamt. Je nachdem, wo siech das Haus befindet, kann es sein, dass pro Wohneinheit ein Stellplatz geschaffen werden muss. Wer in einer Wohnung wohnt, bzw. wie viele Personen ist dafür irrelevant.
LG Julia